Erhaltung der Reiterstaffel der Berliner Polizei

Der Senat wird aufgefordert, die Reiterstaffel der Berliner Polizei zu erhalten. Das Versprechen des neuen Senats, keinerlei Einsparungen im Bereich der Vollzugspolizei vorzunehmen, muss auch für den Bereich der Polizeireiter eingehalten werden.

Begründung:

Der repräsentative Charakter der Polizeireiter bereitet der neuen sozialistischen Mehrheit in der Stadt offensichtlich so große Probleme, dass die Reiter nun abgeschafft werden sollen.

Dabei hat dieser Aspekt lediglich eine marginale Bedeutung. Für den Erhalt der Reiterstaffel sprechen zahlreiche handfeste sachliche Gründe:

- Durch den Einsatz der Reiterstaffel können Einsatzkräfte in nicht unerheblichem Umfang für andere Aufgaben eingesetzt werden. Ein Reiter ersetzt in einem geschlossenen Einsatz (Einsatzstufe B) zehn unberittene Polizeikräfte. Das betrifft die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben während großer Sportveranstaltungen (Fantrennung), Demonstrationen und weiterer Veranstaltungen unter freiem Himmel.

Einsätze dieser Art haben deutlich zugenommen, seit Berlin Hauptstadt Deutschlands ist.

- Durch den Einsatz der Reiterstaffel ist die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten ressourcenschonend und effektiver möglich. Dies gilt beispielsweise für Großparkplätze bei Messen und Sportveranstaltungen. Für die Überwachung der Parkplätze P 2 und P 3 am Olympiastadion sind nur vier Polizeireiter ausreichend. Die Aufgabe bindet alternativ mindestens eine ganze Gruppe von Einsatzkräften. Ähnlich verhält es sich bei der Überwachung von Villenvierteln und Kleingartenanlagen. Hier kommt noch der Vorteil hinzu, dass durch den erhöhten Sitz der Reiter eine deutlich verbesserte Wahrnehmung von Veränderungen innerhalb der Grundstücke möglich ist. Nicht berittene Fuß- und Kfz-Streifen können dies wegen vorhandener Hecken und sonstigem Sichtschutz nicht leisten.

- Durch den Einsatz der Reiterstaffel kann Verwahrlosungstendenzen in den Berliner Forsten (Fläche ca. 180 km2) entgegengewirkt werden. Die Polizeireiter sind die Einzigen, die die hier notwendigen Überwachungsaufgaben wahrnehmen können. Der Einsatz von Kfz-Streifen verbietet sich im Wald.

Fahrradstreifen sind nicht in der Lage, den Einsatzradius einer berittenen Streife auszufüllen. Vor allem fehlt der erforderliche Geländeüberblick. Auch die Überwachung des Tiergartens bei Bundestagssitzungen und Arbeits- und Staatsbesuchen kann nur mit Hilfe der berittenen Polizei kräfteschonend erfolgen.

- Durch den Einsatz der Reiterstaffel werden Verkehrsregelungsmaßnahmen einfacher und kräfteschonender. Der erhöhte Sitz und die damit verbundene deutlich verbesserte Wahrnehmung ermöglicht es, einen Verkehrsknotenpunkt mit dem Ansatz an Polizeikräften zu beregeln. Darüber hinaus gibt es Einsatzbereiche, die nur von den Polizeireitern in einer vertretbaren Art und Weise abgedeckt werden können. Beispielhaft ist hier das Schaffen von Rettungsgassen und das Heranführen von Rettungskräften.

Den dargelegten Vorteilen der Reiterstaffel der Berliner Polizei steht kein Einspareffekt gegenüber. Durch den notwendigen stärkeren Einsatz nicht berittener Polizeikräfte werden bei gleichem Sicherheitsstandard erhebliche zusätzliche Kosten verursacht.

Wie die Abschaffung des Polizeiorchesters ist auch die der Reiter ideologisch und nicht rational motiviert.