Das Erhebungsraster ist wie folgt gegliedert a Geräte und Maßnahmen für die ein HBFGAntrag gestellt wurde Durchschnitt aus

Verwendung von Ausgaben aus Eigenen Einnahmen Berliner Kennzahlenprojekt

3. Großgeräte werden für einen Zeitraum von 6 Jahren geräteweise erfasst, aktuell: 1995 bis 2000. Dabei sind die Forschungs- und Lehr-Anteile aus den HBFG-Anträgen mit zu erfassen. Über die Teilsummen für Lehre und Forschung werden Durchschnitte aus 6 Jahren gebildet (vgl. XI.11.).

4. Investitionen sind in der Regel auf der Ebene der Organisations-/Lehreinheiten zu erfassen, dies gilt auch für Großgeräte.

5. Das Erhebungsraster ist wie folgt gegliedert:

a. Geräte und Maßnahmen, für die ein HBFG-Antrag gestellt wurde (Durchschnitt aus 1995

- 2000) (HGr. 8, ohne b), c)und ohne h))

b. Geräte zwischen 10.000 und 250.000 DM (Durchschnitt aus 1999 und 2000) (HGr. 8, ohne c) und ohne h))

c. Fahrzeuge (Durchschnitt aus 1999 und 2000) (811 79)

d. Bauinvestitionen, Bauvorbereitungsmittel (HGr. 7; 540 40)

e. Zuwendungen der DFG insgesamt: Investitionen und Großgeräte aus Drittmitteln und Verwahrkonten (Tgr.... 90; 91; 95; 540 50; 540 51; 010 40 und 010 55 bei TU zusätzlich), sowie aus der Umlagerechnung von Sonderforschungsbereichen (SFB), Graduiertenkollegs und der Fachbereichsverwaltung

f. Zuwendungen aus Stiftungsmitteln: Investitionen und Großgeräte aus Drittmitteln und Verwahrkonten (Tgr.... 90; 91; 95; 540 50; 540 51; 010 40 und 010 55 bei TU zusätzlich)

g. Zuwendungen Sonstiger Drittmittel (ohne Stiftungsmittel): Investitionen und Großgeräte aus Drittmitteln und Verwahrkonten (Tgr.... 90; 91; 95; 540 50; 540 51; 010 40 und 010 bei TU zusätzlich)

h. Zuwendungen Dritter insgesamt: Investitionen und Großgeräte aus Drittmitteln und Verwahrkonten (812 90 bis 812 95; TU: 812 81; 812 82; 815..); VI.5.e. bis VI.5.g.

Die Angaben zum Buchstaben d) - h) werden nachrichtlich erhoben.

VII. Verwendung von Ausgaben aus Eigenen Einnahmen Generell gilt:

Soweit diese Einnahmen für die allgemeinen Hochschulzwecke Verwendung finden und sich in dieser Hinsicht nicht von den Landes- und Sondermitteln unterscheiden, werden diese Ressourcen, die über diese Mittel zur Verfügung gestellt werden, im HIS-AKL nicht anders behandelt. D.h. sie werden den Landes- und Sondermitteln zugerechnet.

Erstattungen werden grundsätzlich saldiert (s.u.)

1. Ausgaben aus Verwaltungseinnahmen und Ausgaben aus Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen Abgrenzung und Beispiele: Nach der Hochschulfinanzstatistik handelt es sich hier um Gebühren und Entgelte für die Abgabe von Verbrauchsmitteln an Studenten, Patent- und Lizenzeinnahmen, Zinserträge, Vermietung von Hochschulräumen, Entgelte für die Nutzung von Hochschuleinrichtungen durch Dritte, Erlöse aus Veröffentlichungen, Gutachten (z.B. für Materialprüfungen), Untersuchungen, Werbung in Hochschuleinrichtungen, Hochschulsponsoring, Erlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter und sonstiger wirtschaftlicher Tätigkeit, Erlöse aus dem Verkauf von nicht mehr benötigten Maschinen und Anlagen, Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen.

Verwendung von Ausgaben aus Eigenen Einnahmen Berliner Kennzahlenprojekt

Entsprechend dem Vorgehen in der amtlichen Statistik sollten die Einnahmen aus Forschungsaufträgen für Unternehmen nicht zu den Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen, sondern zu den Drittmitteln gezählt werden.

Ausgaben aus Verwaltungseinnahmen und Ausgaben aus Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen haben derzeit i.d.R. nur eine sehr untergeordnete Bedeutung bei der Hochschulfinanzierung, es ist aber nicht auszuschließen, dass einige Bereiche wie bspw. das Hochschulsponsoring zukünftig an Bedeutung gewinnen.

Soweit diese Einnahmen für allgemeine Hochschulzwecke Verwendung finden und sich damit in der Verwendung nicht von den oben genannten Landes- und Sondermitteln unterscheiden, sollten die Ressourcen, die über diese Mittel zur Verfügung gestellt werden, im AKL auch nicht anders behandelt werden. Eine aussagekräftige Beurteilung der Kosten- oder Ausstattungssituation einer Lehreinheit oder eines Studiengangs ist nur unter Einbezug dieser Mittel möglich. Würden Ressourcen aus diesen Mitteln nicht in die Betrachtung mit einbezogen, so ergäbe sich ein verzerrtes Bild. Studiengänge würden schlechter ausgestattet bzw. kostengünstiger erscheinen, als sie es in Wirklichkeit sind.

Allerdings sind die Finanzierungsgegebenheiten bei der Interpretation und Analyse der Kennzahlen zu berücksichtigen, da es bei einem Vergleich zweier Lehreinheiten durchaus bedeutsam sein kann, dass die „Mehrausstattung" eines Studienplatzes nicht durch Landes- und Sondermittel, sondern durch einen gezielten Einsatz eigener Einnahmen verursacht ist.

Verfahren: Behandlung der Ausgaben aus Verwaltungseinnahmen und Ausgaben aus Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen finanzierten Ressourcen wie bei Finanzierung aus Sondermitteln. Kodierung im AKL als Sondermittel.

2. Beiträge der Studierenden Beispiele hierfür sind Studiengebühren für Langzeitstudierende, Immatrikulationsgebühren in Berlin, Einschreibgebühren in Niedersachsen (oder ­ eventuell zukünftig ­ Studiengebühren auch für grundständige Studiengänge etc.).

Hier ist die Frage entscheidend, in welchem Umfang diese Gebühren der jeweiligen Hochschule tatsächlich für Hochschulaufgaben zur Verfügung stehen. Sofern diese Gebühren an das Land weitergereicht werden, es sich also lediglich um durchlaufende Posten handelt, ist eine Berücksichtigung im AKL nicht sachgerecht. Stehen diese Einnahmen der Hochschule allerdings zur Erfüllung allgemeiner Hochschulaufgaben zur Verfügung, so sind sie entsprechend zu berücksichtigen.

Allerdings sind auch in diesem Fall die Finanzierungsgegebenheiten bei der Interpretation und Analyse der Kennzahlen zu berücksichtigen, da es bei einem Vergleich zweier Lehreinheiten durchaus bedeutsam sein kann, dass die „Mehrausstattung" eines Studienplatzes nicht durch Landes- und Sondermittel, sondern durch einen gezielten Einsatz der Gebühren verursacht ist und das Gebührenaufkommen mit der Studiennachfrage korreliert, so dass in bestimmten Fällen ein hohes Gebührenaufkommen auch Indikator für ein attraktives Studienangebot sein kann.

Studienplätze Berliner Kennzahlenprojekt

Verfahren: Behandlung in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit für Hochschulaufgaben: Wenn die Gebühren für Hochschulaufgaben zur Verfügung stehen, Behandlung und Kodierung wie Sondermittel.

3. Ausgabenerstattungen Beispiele für diesen Bereich sind die Erstattung von Telefongebühren für privat geführte Telefonate, Erstattungen von Druckereikosten, Erstattungen von Bewirtschaftungskosten oder die Erstattung von Exkursionskosten durch Studierende.

Diese Einnahmen werden vor der Kostenermittlung im AKL herausgerechnet: Das ist sachgerecht, da hier kein „Hochschulhandeln" zum Ausdruck kommt und es ohne die Herausrechnung die Kostengrößen zu hoch ausfallen würden. Es handelt sich nur um durchlaufende Posten.

Solange diese Erstattungen als „Rotabsetzungen auf den entsprechenden Ausgabekonten bzw. ­titeln gebucht werden, erfolgt die Berücksichtigung automatisch sachgerecht, Probleme ergeben sich, wenn die Erstattungen erneut auf einem Einnahmetitel erscheinen und nochmals verausgabt werden. In diesem Fall ist eine gesonderte Herausrechnung für den AKL vorzunehmen.

Verfahren:

Nicht in die Kostenaggregate einrechnen. Der Ausschluss ist sicherzustellen.

VIII. Studienplätze

1. Die Studienplatzberechnung (Datenbasis 2000) erfolgt bei den Berliner Universitäten nach dem Berliner Verfahren (VIII.8.b.). Die HU Berlin führt zusätzlich eine Proberechnung nach dem HIS-Verfahren auf Lehreinheitsebene (VIII.8.a.) und für ausgewählte Studiengänge nach dem Verfahren der KapVO (VIII.2. - VIII.7.)durch.

2. Die Studienplatzberechnung erfolgt auf Studiengangsebene nach KapVO.

3. Bezeichnet man mit j die verschiedenen Stellengruppen, mit hj das Lehrdeputat je Stelle, mit lj die Zahl der Stellen, mit rj die Reduktionen, weiter mit L die Lehraufträge die nicht zum Ausgleich vakanter Stellen dienen (und nicht nur fakultativ sind), so ergibt sich folgende Formel für das unbereinigtes Lehrangebot S: Formel 2:

4. Durch den Abzug der Dienstleistungen E erhält man das bereinigte Lehrangebot Sb. Die Anteilsfaktoren Aq bezeichnen dabei die Anzahl der für den Dienstleistungsabzug anzusetzenden jährlichen Studienanfänger des der Lehreinheit nicht zugeordneten Studiengangs.