Studiengang

Auslastungsgrad: Der Auslastungsgrad eines Studienganges ist das Verhältnis der Studierenden in der RSZ zur Anzahl der Studienplätze.

2. Curricularnormwert (CNW, nach Kap-VO): Der CNW eines Studienganges gibt die Lehrnachfrage/den Lehrbedarf eines/einer Studierenden dieses Studienganges während des Grund- und Hauptstudiums an (Einheit: Semesterwochenstunden (SWS)).

3. Dienstleistungskoeffizienten (DKStud und DKPlatz): Der Dienstleistungskoeffizient einer LE ist der Quotient: Lehrnachfrage aller Studiengänge der Universität bei dieser Lehreinheit Lehrnachfrage der dieser Lehreinheit zugeordneten Studiengänge

Er drückt aus, ob eine Lehreinheit mehr Lehre exportiert (DK >1), importiert (DK

4. Dienstleistungsverflechtungsmatrix: Matrixförmig angeordnete Übersicht über die Curricularanteile (CAs) eines jeden Studienganges (Zeilen) an allen LEs (Spalten). Die Summe einer Zeile ergibt den CNW des betrachteten Studienganges.

5. Durchschnittliche Semesterstärke: Anzahl der Studierenden eines Studienganges in der RSZ dividiert durch die Regelstudienzeit.

6. Drittmittel: Drittmittel sind solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (z.B. Fakultäten, Fachbereiche, Institute) oder einzelnen Wissenschaftlern im Hauptamt zur Verfügung gestellt werden. Was im Einzelnen von den Berliner Hochschulen dazu gerechnet wird, ist in Anhang 7: Drittmittel - Einordnung an den Berliner Universitäten festgehalten.

7. Durchschnittliche Jahrgangsstärke: Die doppelte durchschnittliche Semesterstärke.

8. Eigenanteil: Den Curricularanteil eines Studienganges an derjenigen LE, der er selbst zugeordnet ist, nennt man Eigenanteil.

9. Erstattungsstellen: Stellen an der Universität, deren Bezüge, Löhne oder Gehälter zum Stichtag durch Dritte erstattet werden (dazu gehören z. B. die S-Professuren). 10. Gastprofessur: Gastprofessoren/-innen nehmen in einem zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnis die Aufgaben einer Professur in Lehre und Forschung wahr.

11. Honorar-, Außerplanmäßige Professur und Privatdozentenstellen: Honorar-, Außerplanmäßige Professoren/-innen und Privatdozenten/-innen haben kein festes Beschäftigungsverhältnis sondern werden durch Unterrichtsgeldpauschalen finanziert.

12. Kostenverteilung: Die Verteilung der in der LE aufsummierten Kosten auf die Studiengänge geschieht unter Berücksichtigung der Verflechtung nach dem Verhältnis der Lehrnachfrage/ LE des betrachteten Studienganges zur Summe der Lehrnachfrage/LE aller bei dieser LE nachfragenden Studiengänge.

13. Lehrangebot: Das Lehrangebot einer LE ist die Summe der Lehrdeputate des dort zugeordneten wissenschaftlichen Personals.

14. Lehrdeputat: In Stunden pro Semesterwoche (SWS) oder pro Jahr (JWS) angegebene Lehrleistung, zu der das planmäßige wissenschaftliche Personal verpflichtet ist. Im Standardfall sind es für Professuren an wissenschaftlichen Hochschulen 8 SWS bzw. 16 JWS, für akademische Mitarbeiter/innen auf Qualifikationsstellen 4 SWS bzw. 8 JWS. 15. Lehreinheit (LE): Eine Lehreinheit besteht aus ein oder mehreren Organisationseinheiten (OKZs), die nach der Kapazitätsverordnung schwerpunktmäßig für ein oder mehrere Studiengänge zuständig ist. Ihr Name ergibt sich in der Regel aus der inhaltlichen Zusammenfassung der zugeordneten Studiengänge.

16. Lehrnachfrage/LE: Multipliziert man die curricularen Anteilswerte (CAs) der Studiengänge mit der durchschnittlichen Jahrgangsstärke, so erhält man die Lehrnachfrage, die Studiengänge bei dieser an ihrer Ausbildung beteiligten Lehreinheiten nachfragen.

17. Lehrnachfrage/Stg: Multipliziert man den CNW mit der durchschnittlichen Jahrgangsstärke, erhält man die (Ist-)Lehrnachfrage (Lehrbedarf) dieses Studienganges in JWS. 18. Nachrichtlich: Daten, die zwar erfasst und dokumentiert werden, aber in weitere Betrachtungen wie Kostenumlagen auf die Lehreinheiten nicht eingehen. Sie sind nur für einige spezielle Kennzahlen oder als Umlagekriterien relevant.

19. Regelstudienzeit (RSZ): Gesetzlich vorgeschriebene Studiendauer eines Studienganges einschließlich der Dauer für Abschlussarbeiten und Prüfungen. Sie beträgt normalerweise 9 Fachsemester für die Geistes- und Sozialwissenschaften und 10 Fachsemester für die Natur-/Ingenieurwissenschaften. Die Regelstudienzeit in Jahren ist dann entsprechend RSZ/2.

20. S-Professur: Sektoral-Professur - Eine Professur ohne Regellehrverpflichtung, für die die Universität eine Stelle einrichtet, deren Bezüge aber durch Dritte an die Universität erstattet werden.

21. Stiftungsprofessur: Eine Professur mit Regellehrverpflichtung, für die die Universität eine Stelle einrichtet, deren Bezüge aber durch Dritte an die Universität erstattet werden.

22. Studierendenäquivalente u.a.: Um die Größen Studierende, Absolventen/innen und Studienplätze auch auf LE- oder FB-Niveau vergleichen zu können, ist es nötig, bestimmte Fachfälle wie z. B. Magister-Hauptfach zu formalen Vollzeit-Größen zusammenzufassen, zu Studierenden-, Absolvent(inn)en- und Studienplatz-Äquivalenten. Die Berechnung erfolgt über die Curricularnormwerte, indem die entsprechenden Zahlen aus den Studiengängen mit einem Vergleichsfaktor multipliziert werden. Dieser ist bei den Abschlüssen Diplom und Staatsexamen 1, bei Magister Hauptfach 0,5. Für die Lehramtsstudiengänge gelten die in der Tabelle 2 und Tabelle 3 aufgeführten Gewichtungskoeffizienten. Für Aufbau-, Weiterbildungs- und Ergänzungsstudiengänge wird das Verhältnis aus CNW des entsprechenden Studienganges und dem CNW des jeweiligen Hauptstudienganges der Lehreinheit genommen. Die so ermittelten Vollzeitäquivalente für Studierende und Absolventen werden anschließend mit dem Dienstleistungskoeffizienten DKStud multipliziert, die Studienplatzzahlen mit DKPlatz.

23. Verflechtungsmatrix: Siehe Dienstleistungsverflechtungsmatrix.