Tangentiale Verbindungen Nord und Ost planerisch sichern

Der Senat wird aufgefordert, die im Flächennutzungsplan dargestellten Tangentialen Verbindungen Nord („TVN" ­ neue Straßenverbindung zwischen Reinickendorf und Pankow) und Ost („TVO" ­ neue Straßenverbindung zwischen Biesdorf und A 113/Rudow) in den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr zu übernehmen und die erforderlichen Trassenfreihaltungen planerisch zu sichern. Eine Herausnahme dieser Straßenplanungen aus dem Flächennutzungsplan Berlin hat zu unterbleiben.

Begründung:

Im Flächennutzungsplan Berlin (FNP) sind die Tangentiale Verbindung Nord (TVN) und die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) dargestellt. Es handelt sich um bedeutsame Straßenplanungen zur großräumigen Erschließung der nördlichen und östlichen Stadtgebiete, die hier ganz entscheidend zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raum zwischen dem Berliner Ring (A 10) und der Berliner Innenstadt beitragen können. Diesen Raum zeichnen erhebliche Flächenpotenziale aus, die für die Ansiedlung neuer Wohn- und Gewerbegebiete genutzt werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die tangentialen Straßenverbindungen zwischen Reinickendorf und Pankow sowie zwischen Marzahn/Hellersdorf und der im Bau befindlichen A 113 im Raum Rudow deutlich besser werden.

Anstatt nun die TVN und TVO planerisch zu sichern, beabsichtigt der Stadtentwicklungssenator, die Tangenten in dem für das bis zum Jahr 2015 geplanten übergeordneten Straßennetz, d. h. im StEP Verkehr, nicht zu berücksichtigen. Damit wäre die planerische Grundlage für die Herausnahme von TVN und TVO aus dem FNP gegeben. Die Planung sieht jetzt offenbar vor, die entsprechenden Verkehrsverbindungen weitgehend über vorhandene Straßen herzustellen. Da diese jedoch teilweise bereits heute überlastet sind (siehe z. B. Raum Pankow), von den zu erwartenden Verkehrszuwächsen ganz zu schweigen, sind längerfristig zunehmende Staus und Belastungen von Ortslagen unterschiedlicher Funktion zu erwarten.

Die TVN und TVO sind für Berlin bedeutsame Vorhaben, die in Anbetracht der aktuellen Haushaltsprobleme sicherlich nur längerfristig realisierbar sind. Gleichwohl ist eine „Verkehrsplanung nach Kassenlage" abzulehnen, denn sie ist ein Instrument der vorausschauenden Daseinsvorsorge. Daher sind die Planungen für die TVN und TVO gemäß den Darstellungen im FNP zu konkretisieren und die erforderlichen Trassenfreihaltungen auf den nachfolgenden Planungsebenen zu sichern.