Asylbewerber

Abgeordnetenhaus von Berlin - 15. Wahlperiode Drucksache 15/454

Jahresbericht 2002 131

225 Die beim LAGeSo eingerichtete Berliner Unterbringungsleitstelle für Wohnungs- und Obdachlose, Asylbewerber soll hauptsächlich eine zentrale Übersicht über die Unterkunftsplätze einschließlich der Kosten- und Platzstruktur für eine gesamtstädtische Angebots- und Belegungssteuerung schaffen. Die Serviceaufgabe „Vertragsmanagement" umfasst alle Arbeiten für die Bezirke von der Bedarfsfeststellung über die Grundstücksverhandlungen, den Bau der Unterkünfte, deren Auslastungskontrolle bis zum Abräumen und der Rückgabe der Immobilien. Auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung werden den Bezirken ihre anteiligen Kosten jährlich in Rechnung gestellt. Vom LAGeSo fließen 13,4 Stellen in die Kosten- und Leistungsrechnung als Personalkostenanteile ein. Der Aufgabenumfang hängt vom jeweiligen Bedarf an Unterbringungsstandorten ab.

Das LAGeSo hat auf die noch immer unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Unterbringung in- und ausländischer Betroffener verwiesen. Der Rechnungshof hat der Senatsverwaltung und dem LAGeSo dennoch empfohlen zu prüfen, ob die Grundstücksbewirtschaftung nicht kostengünstiger wahrgenommen werden kann.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Heimplatzvergabe einschließlich der Bedarfsermittlung und der Belegungsdokumentation mit 7,4 Stellen. Die Fallzahlen für die Unterbringung Wohnungsloser sind seit 1985 um zwei Drittel gesunken. Der Rechnungshof hält nach den anfallenden Aufgaben 3,4 Stellen für ausreichend. Das LAGeSo verweist allerdings auf einen künftig höheren Personalbedarf, weil die Asylbewerber-Quote für Berlin aufgrund eines bereits begonnenen Gesetzgebungsverfahrens ggf. bereits im Jahr 2002 erhöht wird. Diese Entwicklung soll abgewartet werden.

Die Qualitätskontrolle für die 23 Unterbringungseinrichtungen wird im LAGeSo in einer weiteren Arbeitsgruppe mit drei Stellen erledigt (begleitende Heimverwaltung). Das LAGeSo konnte dem Rechnungshof den Bedarf der drei Stellen für die 23 Heime nicht begründen. Er hat das LAGeSo aufgefordert, die Aufgaben der Unterbringungsleitstelle neu zu organisieren, die Stellenzahl auf das erforderliche Maß zu reduzieren und dort sechs Stellen einzusparen. Das LAGeSo hat die Stellen dort inzwischen um 1,5 Stellen vermindert und zugesagt, dass im Wege der Prozessoptimierung mittelfristig zumindest eine weitere Stelle entfällt. Der Rechnungshof wird die Aufgabenentwicklung weiter beobachten.

Die Krankenhausaufsicht im Referat III B nimmt die ordnungsbehördlichen Aufsichtsaufgaben nach den Bestimmungen des Landeskrankenhausgesetzes, der Krankenhausbetriebsverordnung und der Gewerbeordnung wahr und ist mit 5,4 Stellen ausgestattet. Hauptsächlich wird der Krankenhausbetrieb ordnungsbehördlich genehmigt und für private Träger werden Konzessionen erteilt. Außerdem werden nach der Krankenhausbedarfsplanung so genannte Bettengenehmigungen erteilt. Die Bearbeitung erstreckt sich u. a. wegen unvollständiger Unterlagen, Stellungnahmen anderer und noch ungenügend IT-gestützter Arbeitsverfahren über Monate. In einem weiteren Sachgebiet des Referats wird die Krankenhaus-Datenbank geführt, werden Beschwerden bearbeitet und Registraturarbeiten erledigt. Die Datenbank kann wegen ungeklärter Zuständigkeiten sowie fehlender techAbgeordnetenhaus von Berlin - 15. Wahlperiode Drucksache 15/454

Jahresbericht 2002 132 nischer und fachlicher Kompetenzen nicht umfassend genutzt werden; teilweise wird sie manuell ausgewertet. Der Rechnungshof hat das LAGeSo aufgefordert, die organisatorischen Abläufe IT-gestützt zu vereinfachen. Allein dadurch können mindestens zwei Stellen eingespart werden.

Das LAGeSo wendet ein, dass für ordnungsbehördliche Verfahren ein gewisser Personalbestand vorgehalten werden muss, um flexibel auf die jeweiligen Anforderungen reagieren zu können. Es will aber den Arbeitsaufwand verringern, indem Prozessabläufe und die IT-Ausstattung verbessert werden. Der Rechnungshof erwartet, dass die Maßnahmen unverzüglich umgesetzt werden, damit die Stellen eingespart werden können.

Die Krankenhausaufsicht im Referat III B arbeitet mit verschiedenen Sachgebieten der Senatsverwaltung zusammen. Die KrankenhausProjektplanung und die Prüfung von Bau- und Investitionsmaßnahmen der Senatsverwaltung sind als zusammengehörige Durchführungsaufgaben nicht auf das LAGeSo übertragen worden. Dies führt häufig zu Schnittstellenproblemen und Doppelarbeit. Der Rechnungshof hat der Senatsverwaltung empfohlen, alle nicht ministeriellen Aufgaben dem LAGeSo zuzuordnen, um die Zahl der beteiligten Verwaltungsbereiche zu reduzieren. Das LAGeSo bestreitet eine Doppelarbeit und verweist auf einen nur geringfügigen zeitlichen Mehraufwand. Außerdem verweist es darauf, dass die frühere Leitung der Senatsverwaltung keine weiteren Abschichtungen erwogen hat. Da in der Aufgabenbeschreibung der aus fünf Dienstkräften bestehenden Arbeitsgruppe die Zusammenarbeit mit 20 v. H. ausgewiesen wird, fordert der Rechnungshof weiterhin, die Verfahrensabläufe wirtschaftlicher zu gestalten, um dadurch eine Stelle einzusparen.

Der Rechnungshof hat in seinem Prüfungsbericht über die 30 in diesem Bericht beanstandeten Stellen hinaus gefordert, weitere elf Stellen, die sich aus unterschiedlichen Stellenanteilen zusammensetzten, einzusparen. Das LAGeSo nutzt diese freien Stellenanteile als Reserve für pauschale Einsparungen. Der Rechnungshof hält dies für nicht sachgerecht und erwartet, dass das LAGeSo mindestens 41 Stellen mit jährlichen Personalkosten von insgesamt 2,5 Mio. und darüber hinaus 2,2 Mio. Sachkosten einspart.

Zusammenfassend beanstandet der Rechnungshof insbesondere, dass

· die Senatsverwaltung Aufgaben ohne Aufgaben- und Vollzugskritik in das LAGeSo abgeschichtet hat,

· das LAGeSo vor der Fusion der LuV III und V keine aufgaben- und vollzugskritische Analyse durchgeführt hat,

· im LAGeSo aufwändige Arbeitsverfahren mit Doppelarbeit bestehen und

· eine Stellenreserve von elf Stellen vorgehalten wird.

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230 Er fordert,

· im Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Doppelarbeiten abzuschaffen und Arbeitsverfahren IT-unterstützt zu vereinfachen,

· den Kostenaufwand für akademische Prüfungen zu reduzieren und die Daten für Berufsanerkennungen und -abschlüsse rationeller zu erfassen, für die Dokumentation moderne Technik einzusetzen und zu prüfen, ob diese an Externe vergeben werden kann,

· eine Aufgaben- und Vollzugskritik für den Öffentlichen Gesundheitsdienst durchzuführen,

· die Tätigkeiten der Unterbringungsleitstelle und der Heimbegeher neu zu organisieren,

· die Krankenhausaufsicht mittels IT-Verfahren zu verbessern und nicht ministerielle Aufgaben dem LAGeSo zuzuordnen und

· die Stellenreserve aufzulösen.

Der Schriftwechsel ist noch nicht abgeschlossen.

2. Unzulässige Globalbezuschussung der Wohlfahrtsverbände durch eine „Große Zuwendung" zur Selbstbewilligung

Die für Gesundheit und Soziales zuständige Senatsverwaltung hat den Wohlfahrtsverbänden in zwei mehrjährigen Treuhandund Beleihungsverträgen die eigenverantwortliche Verwaltung und Zuwendungsvergabe öffentlicher Mittel erheblichen Umfangs übertragen. Im ersten und zweiten „Liga-Vertrag" hat sie den Verbänden auch gestattet, sich jährlich eine „Große Zuwendung" von 6 Mio. für „Offene Sozialarbeit" selbst zu bewilligen. Der Rechnungshof hat die Projektförderung als unzulässige Ausschnittsförderung von Ausgabenpositionen unterschiedlicher Leistungsbereiche beanstandet. Mit der Fortführung dieser bereits früher gerügten bedarfsunabhängigen Globalbezuschussung der Wohlfahrtsverbände verstößt die Senatsverwaltung auch gegen einen Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses. Der Abschluss mehrjähriger Verträge nach Art der Liga-Verträge erschwert die unabweisbare Haushaltskonsolidierung.