Die Senatskanzlei war inhaltlich beteiligt und kooperierte mit verschiedenen Partnern bei der Gestaltung des Werbekonzeptes
Bürgerfestes im Juli 2001 wurde die Schulklasse mit dem besten Namensvorschlag (BEurolin) prämiert.
Die Senatskanzlei war inhaltlich beteiligt und kooperierte mit verschiedenen Partnern bei der Gestaltung des Werbekonzeptes. In diesem Zusammenhang finanzierte die Senatskanzlei die Schaltung eines Spots, der während einer Woche in vier Linien des Berliner U-Bahnnetzes im sog. Berliner Fenster gesendet wurde.
Es ist geplant, den Informationsdienst auch 2002/2003 weiterzuführen, dann aber mit dem Schwerpunkt EU- Erweiterung.
Höhepunkt der Öffentlichkeitsarbeit bildete am 17.12.2001 der in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Münze Berlin und im Beisein des Regierenden Bürgermeisters erfolgte und von großer öffentlicher Aufmerksamkeit verfolgte Verkauf von 1500 „starter kits" im Berliner Rathaus an Bedienstete der Senatskanzlei sowie Bürgerinnen und Bürger.
Nicht zuletzt unterstützte die Senatskanzlei aus Mitteln der Aktionsgemeinschaft Euro folgende Maßnahmen finanziell:
- eine speziell für Kinder und Jugendliche konzipierte Ausstellung zum Euro im Freizeit- und Erholungszentrum Wuhlheide,
- Euro-Seminare für Schüler im Jean-Monnet-Haus,
- die durch die Junge Europäische Bewegung gestaltete Präsentation von EuroVeranstaltungen im Internet,
- die „Verabschiedung von der DM und Begrüßung des Euro" durch den Künstlerklub „Die Möwe e.V." im Rahmen eines literarisch-musikalischen Abends.
Die Staatliche Münze Berlin hat im Rahmen ihres Prägeanteils von 20% an der deutschen Gesamtmünzmenge der Euro-Erstausstattung in den Jahren 1999 bis 2001 insgesamt 3,4 Mrd. Stück Euro geprägt. Die Herstellung einer solch gewaltigen Stückzahl stellte die wohl größte Herausforderung an die Münze Berlin in den mehr als siebenhundert Jahren ihres Bestehens dar. Die Aufgabe wurde termin- und qualitätsgerecht entsprechend den Maßstäben der EZB erledigt. Die kollegiale Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Münzen und den internationalen Zulieferern der Münzrohlinge verlief ebenfalls ohne größere Probleme.
Das Aufsehen, das die Euro-Einführung international hervorrief, führte zu vielen Besuchen ausländischer Gruppen und Einzelpersonen. Delegationen aus Politik und Wirtschaft und Journalisten kamen 2001 regelmäßig zur Information in die Staatliche Münze Berlin. Trotz der hohen Sicherheitsanforderungen konnte der Euro in der Prägestätte im Original gezeigt werden.
Aufgrund ihrer Kontakte zu den europäischen Münzstätten ist es der Staatlichen Münze Berlin gelungen, die nationalen Rückseiten aller zwölf Euro-Staaten dem interessierten Publikum auf Messen und auf zahlreichen Ausstellungen (u.a. bei den Tagen der Offenen Tür von Bundesrat und Bundesfinanzministerium) bereits lange vor der Ausgabe der Münzen bekannt zu machen. Der Anknüpfungspunkt „Münzen" konnte bei diesen Gelegenheiten dazu genutzt werden, die oft skeptische Bevölkerung über den Nutzen der Euro-Einführung zu informieren.
I.5.2 Vollendung des Binnenmarktes und Beihilfepolitik I.5.2.1 Vollendung des Binnenmarktes
Im Mittelpunkt des Reformprozess mit der Zielvorstellung einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik stand bisher der sogenannte Cardiff-Prozess. Neben den ökonomischen sollen nun, so die Vereinbarung auf europäischer Ebene im Jahr 2001, auch gleichgewichtig ökologische und soziale Belange einbezogen werden. An diesem Prozess wirkte ein Berliner Vertreter - vom Bundesrat beauftragt - mit.
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die allgemeine Binnenmarktstrategie mit dem Ziel ihrer weiteren Straffung und engerer Prioritätensetzung erneut zu überprüfen. Hervorzuheben ist auch die Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor, die das Ziel hat, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr genauso einfach zu gestalten, wie er im nationalen Rahmen stattfindet. Dazu untersucht die Kommission zunächst noch bis Ende 2002 Hemmnisse in diesem Bereich und analysiert Möglichkeiten zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Dienstleistungsunternehmen. Außerdem will sie bereits beschlossene Maßnahmen schneller umsetzen. Schwerpunkte für die Tätigkeit der Kommission sind insbesondere Werbung, Finanzdienstleistungen und elektronischer Geschäftsverkehr. Hieran war ein Berliner Bundesratsbeauftragter beteiligt.
Berlin setzte sich für die konsequente Anwendung des Binnenmarktrechts ein, bei dem die vollständige und fristgemäße Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien eine besondere Rolle spielt. Das Defizit bei der Umsetzung von EG-Richtlinien in innerstaatliches Recht konnte in Deutschland von 3,1% auf 2,6% reduziert werden.
Probleme gibt es aber insbesondere im Umweltbereich. Das vom Europäischen Rat von Stockholm vorgegebene Ziel ist, ein durchschnittliches Umsetzungsdefizits von unter 1,5% in der Gemeinschaft bis zum Gipfel in Barcelona zu erreichen. Das Überwachungsverfahren zur Richtlinienumsetzung, in dem Berlin als Schnittstelle zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern fungiert, ist intensiviert worden. Im Land Berlin gibt es derzeit keine Richtlinie, deren Umsetzung verfristet ist.
Künftig wird die Senatsverwaltung für Wirtschaft Arbeit und Frauen die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes weiter aktiv begleiten, um die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger in allen damit zusammenhängenden Fragen kompetent beraten zu können. Dabei stehen Fragen des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs im Vordergrund. Hierbei ergeben sich bei der Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch die Behörden anderer Mitgliedstaaten und bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen oftmals Probleme für Unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger.
Nicht zuletzt muss zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Kommission auch in Zukunft Vorsorge getroffen werden, dass die EU-Richtlinien in Berlin rechtzeitig umgesetzt werden.
I.5.2.2 Beihilfenkontrolle I.5.2.2.1 Beteiligung an der Weiterentwicklung des Beihilfenrechts
Eine aktive Beihilfenkontrolle ist notwendig, damit im Binnenmarkt für die Unternehmen vergleichbare und faire Bedingungen herrschen. Das Ziel, Beihilfen insgesamt zu reduzieren und auf horizontale Ziele, wie Forschung und Entwicklung, Beschäftigung oder Umwelt, zu konzentrieren, gilt für Berlin auch gerade angesichts der angespannten Haushaltslage.
Anfang Februar 2001 sind die Gruppenfreistellungs-Verordnungen für de-minimisBeihilfen, Ausbildungsbeihilfen und staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in Kraft getreten. Im Rahmen des Anwendungsbereiches und Vorliegens der Voraussetzungen dieser Verordnungen müssen Beihilfen der Kommission nicht mehr vorab notifiziert, sondern nur noch pauschal gemeldet werden. Die Kommission hat nunmehr auch für Beschäftigungsbeihilfen einen ersten Entwurf für eine Gruppenfreistellungsverordnung vorgelegt, mit dessen Verabschiedung im Laufe des Jahres 2002 zu rechnen ist.
Der neue Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen gilt seit Februar 2001. Überarbeitet werden derzeit auch der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen. Berliner Programme waren und sind hieran anzupassen. Die Europäische Kommission hat am 07.03.2002 einen neuen multisektoralen Beihilferahmen für große Investitionsvorhaben mit grundsätzlicher Wirkung zum 01.01.2004 beschlossen, um die Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben zu reduzieren. Ursprünglich plante die Kommission die Herabsetzung der zulässigen staatlichen Förderung in einem erheblicheren Umfang und schon für Januar 2003. Dies scheiterte aber am Widerstand vor allem der ostdeutschen Bundesländer, die dadurch beim Wettbewerb um große Investitionsvorhaben in Nachteil geraten wären und sich in großer Solidarität gemeinsam für eine Verlängerung der ursprünglichen Regelung einsetzten.
Schließlich gelang es, die Europäische Kommission von diesem Anliegen zu überzeugen. Berlin hat an der Positionierung der Wirtschaftsminister mitgewirkt und die Gespräche und Verhandlungen bezüglich des späteren Inkrafttretens des multisektoralen Beihilferahmens nachhaltig unterstützt.
I.5.2.2.2 Daseinsvorsorge
Mit einer Bund-Länder-Stellungnahme vom 28.05.2001 reagierte Deutschland auf die Mitteilung der Kommission zur Daseinsvorsorge vom September 2000. Bund und Länder begrüßten dabei den Willen der Kommission, weiterhin für mehr Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit Sorge tragen zu wollen. Die genannte Stellungnahme fordert gleichwohl eine exaktere Abgrenzung einer wirtschaftlichen Tätigkeit von einer nichtwirtschaftlichen, was bereits im Vorfeld einer staatlichen Unterstützung zur Aussonderung bestimmter Handlungsbereiche aus dem Wettbewerbsrecht führen würde. Berlin setzte und setzt sich für die Klärung dieser Frage sowie des Aspekts der Beeinträchtigung des grenzüberschreitenden Handels im Bereich der Daseinsvorsorge ein.
Im Dezember 2001 nahm der Europäische Rat auch zu diesem Thema Stellung und verabschiedete eine Erklärung.