Arbeitslosigkeit

Europapolitische Öffentlichkeitsarbeit:

- Der Senat strebt auch in Zukunft im Rahmen seiner Möglichkeiten ein möglichst breites Informationsangebot über die aktuelle Europapolitik für interessierte Bürgerinnen und Bürger an.

Für die im Rahmen des Europäischen Jahresprogramms (Teil I und II) aufgeführten Vorhaben und Programme, die von den einzelnen Senatsverwaltungen geplant sind bzw. weitergeführt werden sollen, besteht keine Finanzierungszusage. Über die Fördermöglichkeiten ist auch weiterhin im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu entscheiden.

III Förderung für die Zukunft: EU ­ Fördermittel für Berlin Einführend weist die Senatskanzlei darauf hin, dass im folgenden Kapitel nur Förderbeträge dargestellt werden können, die an oder über Einrichtungen des Landes Berlin geflossen sind. Darüber hinaus gibt es eine Reihe zum Teil hochdotierter Programme, bei denen freie Träger oder Unternehmen ihre Anträge bei nationalen Agenturen oder direkt bei der Kommission stellen müssen. Über daraus resultierende Förderbeträge, die nach Berlin fließen, kann die Senatskanzlei keinen Überblick erstellen. Der Fördermittelbericht kann daher keine abschließende Gesamtübersicht über europäische Fördermittel sein, die Berlin zugute kommen.

III.1 Strukturfonds: Die Fonds, die Ziele und ihre Umsetzung in Berlin III.1.1 Die Ziele im Einzelnen

Die europäischen Strukturfonds sind die bedeutendsten Förderinstrumente der EU.

Von 2000 ­ 2006 wird die Gemeinschaft einen Betrag von 195 Mrd. IU GLH Unterstützung der strukturschwachen Regionen in den 15 Mitgliedstaaten aufwenden. Dies ist rund ein Drittel des Budgets und damit zweitgrößter Posten im EU-Haushalt nach der Agrarpolitik.

Ziele der europäischen Strukturfondsförderung sind die Überwindung der Entwicklungsunterschiede, die Angleichung der Lebensverhältnisse sowie die Unterstützung des Strukturwandels in der Europäischen Union.

Die Strukturfonds bilden ein komplexes Fördersystem, bestehend aus vier Fonds, die in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden dürfen:

- der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung

- der Europäische Sozialfonds (ESF): Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung

- der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL): Agrarinvestitionen und Entwicklung des ländlichen Raums,

- der Fischereifonds (FIAF): Entwicklung und Strukturanpassungen im Fischereiwesen.

Die Strukturfondsmittel werden nach Ausmaß des wirtschaftlichen Rückstands und der Schwere der strukturellen Probleme einer Region vergeben. Die Förderbedürftigkeit und Höhe der Förderung bemessen sich dabei nach der Zuordnung der Region unter eines der drei von der EU definierten Ziele: Ziel-1: Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung von Regionen mit erheblichem Entwicklungsrückstand (Ost-Berlin mit Status eines Ziel-1 Übergangsgebietes).

Ziel-2: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung von Gebieten mit gravierenden Strukturproblemen ­ (Teile von West-Berlin, insgesamt ein Gebiet mit 1,6 Mio. Einwohnern, davon 500.000 Einwohner im Ziel-2-Übergangsgebiet). Ziel-3:Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Anpassung und Modernisierung der Bildungs- und Beschäftigungspolitiken (West-Berlin gesamt). Berlin wird also bis 2006 noch einmal von allen drei Zielen profitieren, erhält aber, da sich die Strukturdaten der Stadt im europäischen Vergleich verbessert haben, einen Teil seiner Mittel nur noch als Übergangsförderung. Kennzeichnend für die Übergangsgebiete ist, dass sie deutlich weniger Mittel als die regulären Ziel-Gebiete erhalten und dass die EFRE-Förderung um ein Jahr verkürzt ist, also bereits 2005 endet.

III.1.2 Die Berliner Förderstrategie in der Förderperiode 2000-2006

Trotz des Übergangsstatus des Ziel-1 und Teilen von Ziel-2 stehen der Stadt mit rund 1,045 Mrd. LPQHXHQ=HLWUDXPELVDQQlKHUQGVRYLHOH)|UGHUPLWWHO]XU Verfügung wie im alten Programmzeitraum.

Die Strukturfondsmittel können auch im Programmzeitraum 2000 ­ 2006 nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die für die Kofinanzierung notwendigen nationalen Mittel bereit gestellt werden.

Im Ziel-2-/ Ziel-2-Übergangsgebiet beteiligen sich die Strukturfonds mit maximal 50% an den förderfähigen Kosten. Im Rahmen der Ziel-1-Förderung liegt der maximale EU-Beteiligungssatz bei 75 % (EFRE4/ EAGFL) bzw. 70 % (ESF). Die nationale Kofinanzierung setzt sich zusammen aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin, der Bezirke und des Bundes.

Die Strukturfondsmittel werden nicht für Einzelprojekte in Brüssel beantragt. Die Förderung erfolgt vielmehr auf der Grundlage von mehrjährigen Programmplanungsdokumenten, die der Berliner Senat bei der Kommission Ende 1999 und Mitte 2000 zur Genehmigung eingereicht hat und in denen für jedes Zielgebiet der Stadt eine fondsübergreifende Förderstrategie für den Zeitraum 2000 2006 dargelegt ist.

Die Programmplanungsdokumente setzen den Handlungsrahmen für die Umsetzung der Fördermaßnahmen. Nach Genehmigung dieser Dokumente durch die Kommission entscheiden die im Land Berlin fachlich zuständigen Behörden und Förderinstitutionen innerhalb dieses Rahmens über die Bewilligung von Strukturfondsmitteln für konkrete Vorhaben.

Aufbauend auf den Erfahrungen und den Erfolgen der Förderung in den Vorjahren und zur Wahrung der Kontinuität werden die EU-Mittel auch in der Förderperiode ab 2000 zur Kofinanzierung bewährter Förderinstrumente eingesetzt.

Für einige Maßnahmen wurde seitens der Europäischen Kommission ein geringerer EFRE-Beteiligungssatz festgelegt.