Darlehensrückflüsse

Darlehensrückflüsse

Die Einnahmen aus Darlehensrückflüssen umfassen Tilgungsleistungen von öffentlichen Unternehmen der Wohnungswirtschaft und der Anstalten des öffentlichen Rechts (Berliner Stadtreinigungsbetriebe [BSR], Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe [Behala], Berliner Wasserbetriebe [BWB]). Einnahmen aus der Veräußerung von Sachvermögen und Beteiligungen

Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachvermögen und Beteiligungen sind entsprechend den voraussichtlichen Veräußerungsmöglichkeiten in der Planung berücksichtigt. Höhere Veräußerungen werden angestrebt; sie dienen jedoch ausschließlich einer schnelleren Rückführung der Nettoneuverschuldung und damit indirekt der Schuldentilgung. Die kontinuierliche Rückführung der Nettoneuverschuldung hat unverändert oberste Priorität. Gegenüber früheren Finanzplanungen fällt jedoch die voraussichtlich erforderliche Neuverschuldung wegen der verschlechterten Rahmenbedingungen erheblich höher aus, insbesondere wegen des bundesweit geringeren Steueraufkommens sowie der Ereignisse um die Bankgesellschaft Berlin.

Im Jahre 2002 kommt noch die Abdeckung von Vorjahresfehlbeträgen der Jahre 2000 und 2001 hinzu.

Bei günstigerer Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Planungszeitraum werden die sich ergebenden Finanzierungsspielräume dazu herangezogen, die Neuverschuldung schneller abzusenken.

Personalausgaben

Mit seinem Eckwertebeschluss vom 5. Februar 2002 hat der Senat die bisherige Veranschlagungspraxis für die Personalausgaben grundlegend verändert.

Danach sind die Personalausgaben auf der Grundlage der Zahlfälle und der Ist-Ausgaben pro Zahlfall des Jahres 2001 ­ also auch des bisher nicht finanzierten Personalüberhangs ­ aktualisiert zu veranschlagen. Ziel dieser Veranschlagungspraxis ist es, sicherzustellen, dass die Personalausgabenansätze am Ende des Jahres nicht überschritten werden. Darüber hinaus wurden die Versorgungs- und Beihilfeausgaben den tatsächlich zu erwartenden Entwicklungen angepasst.

Für das Haushaltsjahr 2002 belaufen sich die Personalausgaben auf 7 304 Mio und steigen bis 2006 auf 7 756 Mio an. Bestandteil dieser Entwicklung sind bereits auf die Jahre 2002 bis 2006 verteilte konkrete Sparmaßnahmen im Personalbereich im Umfang von rund 556 Mio. Trotz der mit dieser Sparvorgabe und einer äußerst restriktiven Einstellungspraxis verbundenen Verminderung der Beschäftigtenzahlen steigen die Personalausgaben weiter an, sofern nicht zusätzliche Eingriffe erfolgen.

Der Senat hat deshalb für noch unbestimmte personalwirtschaftliche Maßnahmen für 2003 eine pauschale Minderausgabe von 250 Mio und ab 2004 eine pauschale Minderausgabe von 500 Mio angesetzt. Für die Belegung der pauschalen Minderausgabe sind unterschiedliche Ansätze oder deren Kombination denkbar, von Vereinbarungen über Gehaltsverzichte bis hin zum Verzicht auf eigentlich geplante Neueinstellungen sowie Änderungen der bundesrechtlichen Tarif- und Besoldungsstruktur.

Laufender Sachaufwand

In die sächlichen Verwaltungsausgaben gehen vor allem die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume und für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen ein.

Die Erstattungen an andere Bereiche umfassen unter anderem Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Asylbewerber-Leistungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz. Daneben fließen Unterbringungsleistungen und Eingliederungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie diverse Kostenersatzleistungen an Einrichtungen außerhalb des Landeshaushalts ein.

Nach neuer Systematik sind die konsumtiven Zuschüsse an die Hochschulen und Universitäten Berlins nicht mehr Bestandteil des Laufenden Sachaufwandes, sie werden nun vielmehr unter den Laufenden Zuweisungen und Zuschüssen erfasst.

Personalausgaben

Ausgaben für Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR 201 222 232 232 232 232

Senatsverwaltung für Finanzen Wirksamwerden von zwei Teilschritten in den Jahren 2003 und 2004 in der HGr.