Gebühren Beiträge und Entgelte wurden bei der Umstellung grundsätzlich korrekt umgerechnet

Vorlage ­ zur Kenntnisnahme ­ über Endbericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Koordinierung der administrativen, rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro

Der Senat von Berlin legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: 1 Zusammenfassende Bilanz

Seit dem 1. Januar 2002 arbeitet die Berliner Verwaltung mit dem Euro. Mit Ablauf des 28. Februar (Ende der Annahmefrist von DM in Kassen und Zahlstellen des Landes) ist seine Einführung in der Berliner Verwaltung erfolgreich abgeschlossen. Nach einer mehrjährigen Vorbereitung, von der nahezu jede Verwaltungseinheit betroffen war, gab es insbesondere bei der EuroBargeldeinführung am 1. Januar kaum Probleme. Das Engagement und die Umsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichten das rechtzeitige Gelingen der Euro-Anpassung.

Gebühren, Beiträge und Entgelte wurden bei der Umstellung grundsätzlich korrekt umgerechnet. Waren runde Euro-Beträge unabdingbar, wurden sie zu Gunsten des Bürgers oder der Unternehmen geglättet. Berlin hat seine Bürgerinnen und Bürger sowie seine Unternehmen umfassend über die Euro-Einführung informiert. Auch die großen Versorgungsunternehmen ­ BVG, Bewag AG, GASAG, BWB und BSR ­ haben ihre Entgelte bürgerfreundlich und problemlos umgestellt.

2 Projektstruktur

Mit Beschluss Nr. 979/97 vom 5. August 1997 hat der Senat die „Vorbereitung der Euro-Einführung in der Berliner Verwaltung" mit dem Ziel einer transparenten, bürger- und unternehmensfreundlichen Währungsumstellung eingeleitet. Es wurde eine „Ressortübergreifende AG zur Koordinierung der administrativen, rechtlichen und technischen Fragen in Zusammenhang mit der Einführung des Euro" eingesetzt, in der die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie, die Senatsverwaltung für Inneres und die Senatskanzlei vertreten waren. Die Federführung lag bei der Senatsverwaltung für Finanzen; die Senatskanzlei zeichnete für Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. Aufgabe der AG war die Gewährleistung eines einheitlichen Vorgehens der Berliner Verwaltung durch Koordination der wichtigsten Maßnahmen sowie Information insbesondere über Rahmenbedingungen auf europäischer und Bundesebene.

Gemäß Senatsbeschluss war jede Verwaltung selbst für Vorbereitung und Umsetzung der in ihrer Zuständigkeit liegenden administrativen und gesetzgeberischen Maßnahmen verantwortlich ­ ein dezentraler Ansatz. Es wurde eine erweiterte Arbeitsgruppe (Hauptverwaltungen, Köpenick und Neukölln als Vertreter der Bezirke, IHK Berlin, Handwerkskammer und IBB) gegründet.

Hauptverwaltungen, Bezirksämter und nachgeordnete Einrichtungen setzten in einem zweiten Schritt ressortinterne Arbeitsgruppen zur internen Umsetzung des Umstellungsbedarfs ein.

Für zentrale Handlungsfelder wurden zeitlich begrenzte FachAGs eingesetzt, so „Rechtsanpassung", „Umstellung der Gebühren und Entgelte" (beide 1999) und „Euro-Bargeldeinführung" (2001). Hier wurden Vorgaben für die Verwaltung entwickelt. In anderen Bereichen wurde auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen. Im Informationstechnik-Koordinierungsausschuss Berlin (IT-KAB) bei der Senatsverwaltung für Inneres, in dem alle Senatsverwaltungen und Bezirksämter vertreten sind, wurden die ressortübergreifenden Fragen bei der „Euro-Einführung im IT-Bereich" behandelt.

Durch die ressortübergreifende Organisation und einen rechtzeitigen Beginn sind alle Maßnahmen praxis- und termingerecht umgesetzt worden.

3 Arbeitsschwerpunkte in 2001

Rechtliche Anpassung

Der Senat hat frühzeitig inhaltliche und organisatorische Festlegungen für die Euro-Betragsumstellung in Landesrechts- und Verwaltungsvorschriften getroffen (Beschluss Nr. 2445/99 vom 7. September 1999). Die Ressorts entschieden eigenverantwortlich, ob und gegebenenfalls wie die landeseigenen Vorschriften anzupassen waren.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ­ zusammen mit der Senatsverwaltung für Justiz ­ folgende Vorlagen erarbeitet (Anhang 1 enthält eine Übersicht über die angepassten Gesetze und Rechtsverordnungen): Berliner Euro-Anpassungsgesetz: Am 28. Juni 2001 beschloss das Abgeordnetenhaus Euro-bedingte Änderungen in 67 Landesgesetzen aus dem Zuständigkeitsbereich fast aller Senatsverwaltungen.1) Berliner Euro-Anpassungsverordnung: Am 22. Mai 2001 beschloss der Senat Euro-bedingte Änderungen in 29 Senatsverordnungen2), die dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme gegeben wurden. „Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften zur Anpassung an den Euro": Am 27. November 2001 beschloss der Senat Euro-bedingte Änderungen in 7 Verwaltungsvorschriften3).

Die Verwaltungen haben die Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenständig angepasst. Hierfür standen Leitfäden zur Verfügung. Verwaltungs-, Gesundheits- und Umweltschutzgebührenordnung wurden separat auf Euro umgestellt, um Senatsbeschluss und Abgeordnetenhaus-Kenntnisnahme zu erleichtern.

Die Bündelung in Artikelgesetz, Sammelverordnung und Sammelverwaltungsvorschrift ermöglichte eine effiziente Beratung und Beschlussfassung in Senat und Abgeordnetenhaus, auch wenn die Koordination wegen der Vielzahl der zu ändernden Vorschriften und beteiligten Verwaltungen aufwändig war.

Mit der Reform des Schuldrechts im Herbst letzten Jahres und der Verabschiedung des Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetzes in Kürze werden die Referenzzinssätze auf Bundesebene inhaltlich abschließend neu geregelt sein. Das öffentliche Landesrecht ist daran anzupassen.

1) Veröffentlicht im GVBl. 2001, S. 260.

2) Veröffentlicht im GVBl. 2001, S. 165.

3) Veröffentlicht im ABl, 2002, S. 2 sowie DBl, S. 29.

Euro-bedingte Anpassung der Informationstechnik

Die Verwaltungen waren dezentral für Vorbereitung und rechtzeitigen Abschluss der Euro-bedingten Anpassung im IT-Bereich zuständig. In 2001 hat sich der IT-KAB immer wieder mit der Euro-Einführung beschäftigt. Die „IT-Verfahrensverantwortlichen" informierten sich über rechtliche, sachliche und zeitliche Rahmenbedingungen der Umstellung und unterstützten bei Einzelproblemen.

Die IT-Verfahren haben den „Härtetest" zum 1. Januar bestanden. Alle IT-Großverfahren waren zum Jahreswechsel „transaktionsfähig": Das Verfahren „Integrierte Personalverwaltung" arbeitet seit Januar 2002 auf Euro-Basis. Im Programm für den Berliner Haushalt ProFISKAL wurden DM-Beträge des letzten Haushaltsjahres 2002 automatisch in Euro übernommen. Im Bedarfsfall sind Beträge 2002 auch in DM darstellbar. Auch PROSOZ war rechtzeitig Euro-fähig. Im Januar aufgetretene Probleme waren nicht Euro-bedingt.4)

Verwaltungsinterne Vorbereitung

Die Verwaltungseinheiten haben den Übergang zum Euro in allen verwaltungsinternen Arbeitsgrundlagen ­ Ausführungsund Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, Satzungen usw. ­ rechtzeitig vollzogen. Dabei wurden diverse Anweisungen zum Vorgehen bei der Währungsumstellung erarbeitet. Darüber hinaus wurden die Arbeitsmaterialien ­ Formulare, Vordrucke, Textbausteine ­ sukzessive mit Neudruck oder Überarbeitung in der Übergangszeit auf Euro umgestellt.

Die umfassende Mitarbeiterinformation sowohl über allgemeine Aspekte des Währungswechsels als auch über das spezielle Vorgehen der Verwaltung stand während der Übergangzeit im Mittelpunkt. Durch die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Informationsmedien ­ Internet, Intranet, Mitarbeiterzeitschriften, Broschüren, Informationsveranstaltungen etc. ­ konnten Kolleginnen und Kollegen den Währungswechsel gut informiert vollziehen und Bürgerinnen und Bürger zum Thema beraten. Insbesondere die „Euro-Checkliste" für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Herstellung der Euro-Fähigkeit erleichtert.

Euro-Bargeld-Einführung

Bis Mitte 2001 wurden die inhaltlichen Festlegungen für den Währungsübergang getroffen. Die LZB Berlin/Brandenburg und die Bankgesellschaft Berlin unterstützten durch die Weitergabe von Information über EZB- und Bundesbankvorgaben zur Inverkehrgabe von Bargeld und detaillierte Beratung.

Es wurden alle Vorbereitungen getroffen, damit Kassen und Zahlstellen des Landes ab Januar Auszahlungen ausschließlich in Euro leisten und Wechselgeld grundsätzlich in Euro ausgeben konnten. In den meisten Kassen wurde bis Ende Februar Bargeld in Euro und in DM angenommen. Die Euro-Bargeldausstattung erfolgte dezentral. Kassen mit großem Bargeldumlauf nahmen am „Subfrontloading" teil; sie wurden von ihrer Geschäftsbank im Dezember 2001 mit Euro versorgt. Solche mit geringen Bargeldbedarf versorgten sich entweder am 1. Januar direkt bei ihrer Geschäftsbank oder am 2. Januar in der Bezirkskasse Mitte. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das neue Bargeld vorzubereiten, wurden von der LZB Berlin/Brandenburg im Herbst 2001 ca. 250 Multiplikatoren über Aussehen und Sicherheitsmerkmale geschult. Diese haben weitere Kolleginnen und Kollegen mit dem Euro-Bargeld vertraut gemacht.

Die Vorbereitung hat einen reibungslosen Währungswechsel ermöglicht. Auch in der Verwaltung vollzog sich der Wechsel zum Euro rasch: schon nach 14 Tagen wurden nur noch ca. 10 % der Einzahlungen in DM vorgenommen. Anlaufprobleme traten nur vereinzelt auf: so konnten Kassenautomaten der Bürgerämter von Köpenick und Treptow die neuen Euro-Münzen nicht sofort verarbeiten. Nach einer umgehenden Nachjustierung durch die betreuende Firma erfolgte der „Euro-Start" am 4. Januar 2002.

Positiv war, dass die anfänglichen Schätzungen des Wechselgeldbedarfs sich sogar als zu hoch erwiesen haben.

4) Durch Programmierfehler wurde zwar die Sozialhilfe korrekt berechnet, die Mietzuschüsse verwaltungsintern aber falsch verbucht. Es gab keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger. Ab Februar lief das Programm fehlerfrei, Januarberechnungen mussten aufwändig korrigiert werden.

4 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Informationstätigkeit wurde 2001 erheblich intensiviert.

Bürgerinnen und Bürgern stand die Euro-Hotline (9026-2252) zur Verfügung. Außerdem gab die Senatskanzlei mit Bankgesellschaft, Bewag, BVG, Wasserbetrieben und IBB ein Bürgerfaltblatt in einer Auflage von 1 Mio. Exemplaren heraus. Es informierte kompakt über die Euro-Bargeldeinführung in den Einrichtungen und der Verwaltung. Für die ausländischen Bürgerinnen und Bürger wurde es (ca. 100 000) auch in Türkisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Kroatisch, Vietnamesisch und Arabisch verteilt.

Der Internetdienst www.berlin.de/euro hat sich als sehr effektives Medium erwiesen. Mit rund 200 Fragen und Antworten zum Euro, Checklisten und individuellem e-mail-Service konnten Informationsdefizite abgebaut und beispielgebend mit einem auf große Zielgruppen ausgerichteten Online-Dienst die Internetnutzung bei KMU und Bevölkerung gefördert werden. Das erfolgreich umgesetzte Werbekonzept erhöhte die Popularität des Angebots. Dank Unterstützung der BVG wurden Präsentationen in zahlreichen U-Bahnhöfen und Bussen platziert. Die Senatskanzlei schaltete einen Werbespot, der vom 10. bis 16. Dezember 2001 im „Berliner Fenster" in vier Linien des Berliner U-Bahnnetzes gesendet wurde. Während der Europa-Woche wurde ein Schülerwettbewerb gestartet, in dem aufgerufen wurde, einen Namen, eine Geschichte und Bilder für das Online-Symbol, das Berliner „Euro-Männchen", zu entwickeln. Auf dem Euro-Fest vor dem Brandenburger Tor am 30. Juni/1. Juli 2001 wurde ihm der Name „BEuRoLIN" verliehen.

Die Nutzungszahlen des Internet-Angebotes belegen eindeutig den Erfolg: von Januar 2001 bis einschließlich Februar 2002 nutzten ca. 250 000 Nutzer das Informationsangebot und klickten dabei ca. 800 000 Seiten an.

In 2001 wurden besonders Informationsveranstaltungen für „Jugendliche und Schüler", „Ältere Menschen" und „Ausländische Mitbürger" angeboten. Im Rahmen der Tour dEurope im Mai 2001 wurde Schülerinnen und Schülern der Besuch der Staatlichen Münze Berlin ermöglicht.

Aus Mitteln der Aktionsgemeinschaft Euro wurden folgende Maßnahmen gefördert:

- eine speziell für Kinder und Jugendliche konzipierte Ausstellung zum Euro im Freizeit- und Erholungszentrum Wuhlheide,

- Euro-Seminare für Schüler im Jean-Monnet-Haus,

- die Präsentation der Jungen Europäische Bewegung von Euro-Veranstaltungen im Internet,

- die „Verabschiedung von der DM und Begrüßung des Euro" durch den Künstlerklub „Die Möwe e. V." im Rahmen eines literarisch-musikalischen Abends.

Den Höhepunkt der Öffentlichkeitsarbeit bildete am 17. Dezember 2001 der in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Münze Berlin durchgeführte und von regem öffentlichen Interesse begleitete Verkauf von „Starter kits" im Berliner Rathaus an Bürgerinnen und Bürger im Beisein des Regierenden Bürgermeisters.

Der gewählte konzeptionelle Ansatz in der Öffentlichkeitsarbeit, nämlich

- Definition von Zielgruppen (Jugendliche, Senioren),

- Kommunikation mit Hilfe verschiedener Medien,

- frühzeitiger Beginn der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Frühjahr 1997 noch vor der endgültigen Entscheidung über den Euro-Teilnehmerkreis),

- Intensivierung der Maßnahmen unmittelbar vor der EuroBargeldeinführung, hat sich als richtig erwiesen. Die beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen konnten dadurch effizient für eine kontinuierliche und umfassende Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden, die viele Bürgerinnen und Bürger erreicht hat.

5 Bilanz von Senatskanzlei, Senatsverwaltungen und Bezirksämtern (nach Senatszuschnitt 2001 und in Ergänzung zu den dargestellten Schwerpunkten) Regierender Bürgermeister ­ Senatskanzlei

Da die hausinternen administrativen und technischen Vorbereitungsmaßnahmen zur Euro-Einführung in der zweiten Hälfte 2001 bereits abgeschlossen waren, konzentrierten sich die Aktivitäten auf die Intensivierung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Pkt. 4). Das Informations- und Beratungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde rege genutzt; dies führte zu einem guten Informationsstand innerhalb der Mitarbeiterschaft.

Regierender Bürgermeister ­ Senatsverwaltung für Justiz

Im Rahmen des Berliner Euro-Anpassungsgesetzes wurden 5 Gesetze der Senatsverwaltung auf Euro umgestellt. Der verbliebene Umstellungsbedarf beim Gesetz über die Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften kann nunmehr nach Vorlage der bundesrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Dabei wird auch die Umstellung des Berliner Schiedsamtsgesetzes erfolgen.

2 Rechtsverordnungen wurden durch die Berliner Euro-Sammelverordnung geändert; weitere 4 Rechtsverordnungen wurden mit der Euro-Anpassungsverordnung „Justiz" umgestellt. Die Verordnung über die Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher wurde wegen weiterer inhaltlicher Änderungen separat novelliert.

Die Umstellung der zahlreichen Verwaltungsvorschriften für Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzug verlief problemlos. Hier war die Gesamtübersicht über den Anpassungsbedarf, die seit 1998 geführt wurde, eine wertvolle Hilfe. Gerichtszahlstellen und Zahlstellen der Vollzugsanstalten wurden im Dezember 2001 im Wege des „Subfrontloadings" mit Euro-Bargeld versorgt.

Die Anpassung der ressortspezifischen IT-Verfahren ist erfolgt.

Bei der Justizkasse konnte durch eine Programmergänzung erreicht werden, dass auf DM lautende Kostenrechnungen automatisch auf Euro umgestellt werden. Die für eine Übergangszeit befürchtete Mehrbelastung der Kostenbeamten durch manuelle Umrechnungstätigkeit ist dadurch nicht eingetreten. Das Finanzgericht Berlin kann auf Grund der Besonderheiten des dortigen IT-Verfahrens Kostenrechnungen ausschließlich in Euro erstellen. Gleiches gilt für die bereits mit IT-Unterstützung ausgestatteten Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das in den Berliner Justizvollzugsanstalten eingesetzte IT-Verfahren „Basis" war rechtzeitig Euro-fähig.

Über den ressortinternen Arbeitskreis „Euro in der Justiz" wurden alle relevanten Informationen im Geschäftsbereich bekannt gegeben. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden die Mitarbeiter durch spezielle Intranetangebote über geänderte oder neue Gesetze mit Euro-Bezug unterrichtet.

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen

Die Beträge in der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen wurden grundsätzlich korrekt umgerechnet. Im Rahmen einer für 2002 geplanten Überarbeitung der Verordnung, bei der die Beträge an Kostensteigerungen angepasst werden sollen, ist eine Glättung der meist „krummen" Euro-Beträge vorgesehen. Damit sind die zurzeit auftretenden Erschwernisse bei Wechselgeldrückgaben im CentBereich nur vorübergehender Art.

Die Überarbeitung zahlreicher Rundschreiben und Vordrucke zum Bundessozialhilfegesetz, Unterhaltssicherungsgesetz, Gesetz über Pflegeleistungen, Betreuungsgesetz und zur Kriegsopferfürsorge konnte pünktlich abgeschlossen werden. Die Vereinbarungen und Verträge mit externen Partnern wurden ebenfalls zum überwiegenden Teil rechtzeitig auf „Euro" umgestellt.

Die verbliebenen Arbeiten wurden Ende Januar 2002 abgeschlossen. Die rechtzeitige Euro-Bargeld-Ausstattung war mit dem Abschluss eines Sub-frontloading-Vertrages sichergestellt.