Arbeit der BLEG

„Der Senat wird aufgefordert, dem Berliner Abgeordnetenhaus nach erfolgter Abwicklung der BLEG eine Gesamtbilanz über die Arbeit derselben vorzulegen, aus welcher die Erfolge bei der Entwicklung der Standorte detailliert abgelesen werden können. Die Bilanz ist gesondert nach den durch das Land Berlin eingebrachten Liegenschaften und den dazu erteilten Entwicklungs- und Sanierungsaufträgen aufzustellen. Dabei ist die Entwicklung des Verkehrswertes für die einzelnen Grundstücke zu berücksichtigen.

Zudem ist der Prozess der Abwicklung der BLEG und die direkten und indirekten Auswirkungen derselben auf den Landeshaushalt darzustellen. Dabei sind auch die gegebenenfalls noch auftretenden Risiken aus der Liquidationsmasse der BLEG zu berücksichtigen und zu quantifizieren.

Des Weiteren ist vom Senat zu berichten, ob und wie die zurzeit laufenden Entwicklungsprojekte abgesichert und fortgeführt werden sollen.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum baldmöglichsten Zeitpunkt, spätestens jedoch rechtzeitig zu Beginn der Beratungen des Haushaltes des Jahres 2002 im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dieser Bericht vorzulegen. Wenn nicht anders möglich, kann der Bericht auch als Teil- oder Zwischenbericht abgegeben werden. In diesem Fall ist genau darzulegen, aus welchen Gründen Teile des Berichtswunsches noch nicht abgeschlossen werden konnten."

Hierzu wird berichtet:

1. Vorbemerkung:

Die BLEG hat ihre aktive Geschäftstätigkeit zum 30. Juni 2002 beendet.

In der Vorlage wird zunächst die vorläufige Gesamtbilanz der Arbeit der BLEG erläutert (Nr. 2). Dabei gibt die Anlage 1 einen inhaltlichen Überblick über alle Projekte seit 1993 mit Nennung des Auftraggebers und des aktuellen Verfahrensstands. Detaillierte Erläuterungen zu einzelnen Projekten (genaue Projektbeschreibung, An- und Verkaufswerte sowie aktueller qm-Preis der Grundstücke ­ soweit vorhanden ­) gehen aus Anlage 2 hervor. Einen Überblick über die finanzielle Situation der BLEG bietet Anlage 3. Die Entwicklung der Verkehrswerte für ausgewählte Grundstücke enthält Anlage 5.

Unter Nr. 3 wird der Prozess der Abwicklung der BLEG inklusive Haushaltsauswirkungen und eventuellen Risiken aus der Abwicklung dargestellt.

Perspektiven der laufenden Entwicklungsprojekte werden unter Nr. 4 erläutert. Zudem gibt hierzu die Anlage 4 eine Übersicht über den Stand der Verhandlungsergebnisse per 2. April 2002.

2. Vorläufige Gesamtbilanz der Arbeit der BLEG

Zur Nutzung von Grundstücks- und Entwicklungspotenzialen in Berlin und Verkauf eigenentwickelter Liegenschaften für Vorhaben im Interesse des Landes Berlin sind 1992 bzw. 1993 die

- BLEG Berliner Landesentwicklungsgesellschaft mbH und die

- BLEG Berliner Landesentwicklungsgesellschaft mbH & Co.

Grundstücks KG gegründet worden. Die GmbH wurde mit einem Stammkapital von DM 10 Mio. ausgestattet, die KG mit einem Kommanditkapital von DM 1 Mio. Die KG hat treuhänderisch für das Land Berlin Grundstücke übernommen, erworben, entwickelt und veräußert. Personal hat sie nicht gehalten.

Die GmbH hat die kaufmännischen Leistungen für die KG auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages erbracht. Die hierfür entstandenen Aufwendungen wurden monatlich mit einem Pauschalhonorar erstattet. Zusätzlich hat die GmbH der KG alle Aufwendungen auf Basis eines Stundenhonorars in Rechnung gestellt, die für die Grundstücksentwicklung im weitesten Sinne angefallen sind. Bei der KG sind diese Aufwendungen den einzelnen Liegenschaften zugeschrieben worden.

Unabhängig von der Geschäftsbesorgung für die KG (Treuhandvermögen I und II) war die GmbH in den nachstehenden Geschäftsfeldern tätig:

- Eigenheiminitiative des Landes Berlin

- Eigenhausbau

- Gewerbliche Grundstücksentwicklung

- Gewerberauminitiative

- Verwaltung und Leistung für Dritte

Aus der Anlage 1 ergibt sich im Einzelnen, welche Projekte die GmbH im Laufe der Jahre 1993 bis 2001 betreut hat. Ergänzend dazu vermitteln die „Datenblätter" für die einzelnen Projekte vertiefte Information (siehe Anlage 2). Die Entwicklung der Verkehrswerte für ausgewählte Grundstücke (historische Ankaufs-, bzw. Einbringungswerte bis zu den von der BLEG mit Stand

2. April 2002 geschätzten Rest-Erlösen) ergibt sich aus Anlage 5. Die handelsrechtliche Prüfung umfasste nicht die Treuhandvermögen. In der Anlage 3 sind die aus der Buchhaltung separat ermittelten Ergebnisse der Treuhandvermögen zusätzlich dargestellt, um die Verlustsituation der Gruppe für die Jahre 1998 bis 2000 aufzudecken. Danach beliefen sich Jahresfehlbeträge/-überschüsse auf: Abgeordnetenhaus von Berlin ­ 15. In diesem Zusammenhang ist noch einmal kritisch darauf hinzuweisen, dass über die Jahre sämtliche Grundstücksentwicklungsleistungen, die von der GmbH für die KG erbracht worden sind, bei den Treuhandgrundstücken der KG aktiviert wurden mit der Folge, dass die Buchwerte sich mehr und mehr von den Marktgegebenheiten entfernt haben.

3. Der Prozess der Abwicklung der BLEG

Mit Eintritt der neuen Geschäftsführerin in die BLEG Ende 2000 wurde eine Strukturanalyse, eine Neubewertung der Grundstücke und infolge der Ergebnisse eine Analyse der Lage des Unternehmens erstellt. Für die Lage der BLEG-Gruppe können sowohl sich verschlechternde wirtschaftliche Rahmenbedingungen als auch Unzulänglichkeiten im Unternehmen selbst als ursächlich angesehen werden.

Ende Juni 2001 erfolgte eine externe Mandatierung zur Wahrnehmung der kaufmännischen Geschäftsführung. Als Ergebnis umfangreicher Analysen bei allerdings instabiler Zahlenbasis wurde eine zusammenfassende Darstellung der möglichen Handlungsalternativen vorgelegt.

Aus den seinerzeit vorgeschlagenen Alternativen hat sich der Berliner Senat für die vermögensschonende Abwicklung der BLEG Gruppe entschieden. Das Abgeordnetenhaus hat der Auflösung der BLEG mbH und der BLEG KG am 27. September 2001 zugestimmt.

Die BLEG mbH und die BLEG KG befinden sich ab dem 1. Januar 2002 in Liquidation. Die Gesellschaften haben am 30. Juni 2002 ihre aktive Tätigkeit eingestellt. Danach werden durch den Liquidator lediglich noch Restabwicklungsvorgänge bearbeitet. Anhängige Rechtsstreitigkeiten und Gewährleistungsansprüche werden sich vermutlich aber noch bis in das Jahr 2004 hinziehen. So lange besteht auch noch die Möglichkeit weiterer Verkaufsbemühungen.

Der bisherige Abwicklungsprozess vollzieht sich im Wesentlichen im Rahmen der seinerzeit dem Abgeordnetenhaus präsentierten Planung. Hauptsächlich durch die notwendige Orientierung an den Marktgegebenheiten ist es möglich gewesen, schneller als in den Planungen angenommen, Grundstücke zu vermarkten. Teilweise konnten höhere als die geplanten Erlöse erzielt werden.

Risiken, die aus der Abwicklung der BLEG resultieren, sind in einem so genannten Nachlaufbudget erfasst. Risiken sind systematisch zu trennen nach a) in der Sache bekannte in der Höhe aber unsichere mögliche Verpflichtungen z. B. aus Gewährleistungspflichten oder aus Kaufverträgen und b) Rechtsauseinandersetzungen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Anhaltspunkte, dass nach Quantifizierung dieser Risiken, diese nicht bereits durch den vom Abgeordnetenhaus bewilligten Rahmen abgedeckt werden können.

4. Perspektive der laufenden Entwicklungsprojekte

Die mit dem Auflösungsbeschluss verbundene Erwartungshaltung, dass die Senatsverwaltung für Finanzen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür Sorge zu tragen hat, dass das Abwicklungskonzept vermögensschonend gestaltet und die Rückforderung von Fördermitteln vermieden wird, konnte bislang erfüllt werden.

Alle Projekte der BLEG und der BLEG Grundstücks-KG ­ einschließlich der Treuhandvermögen ­ wurden hinsichtlich Rentierlichkeit, Entwicklungsstand und Werthaltigkeit analysiert.

Aus dieser Analyse wurden Vorschläge für die geordnete Übertragung des Vermögens auf bestehende Beteiligungsunternehmen des Landes bzw. auf Dritte abgeleitet.

In der Anlage 4 ist der aktuelle Stand (2. April 2002) der Verhandlungsergebnisse seit dem Abwicklungsbeschluss wiedergegeben. Danach ist ersichtlich, dass neben dem Projekt „Pankow Nord" lediglich noch die so genannten „Fördermittelprojekte" („Eldenaer Straße", „Wilhelminenhofstraße" und „Ostendstraße") als kritisch eingeschätzt werden müssen. Bei letzteren bedarf es noch weiterer politischer Abstimmungen. Es kann an dieser Stelle auf die Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der CDU über „Maßnahmen zur Fortsetzung der von der BLEG begonnenen Projekte zur Gewerbeflächenentwicklung" (Drs 15/38) verwiesen werden.

Die Planungs- und Koordinierungstätigkeiten der BLEG zur Entwicklung des Gesundheits- und Wissenschaftsstandortes Buch wurden zum 31. Dezember 2001 beendet. Über die entsprechenden vertraglichen und finanziellen Regelungen wurde dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses mit Schreiben SenStadt vom 14. September 2001 (rote Nr. 1095 A) berichtet. In der Mitteilung des Senats an das Abgeordnetenhaus vom 12. Februar 2002 (Drs 15/202) wurde dem Hauptausschuss ein ausführlicher Bericht über die Konzeption des Senats zur Fortsetzung der Entwicklungstätigkeiten in Buch vorgelegt. Danach ist vorgesehen, zunächst für drei Jahre eine Koordinierungsgruppe unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einzurichten, die unter Einbindung aller wesentlichen Beteiligten die von der BLEG bisher wahrgenommenen Aufgaben weiterführen, konzeptionelle Tätigkeiten übernehmen sowie externe Dienstleistungsaufträge vorbereiten und begleiten soll.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Durch die Verschiebung von Schlusszahlungen nach 2004 ist für das Haushaltsjahr 2004 von Ausgaben in Höhe von max. Mio. 3 auszugehen. Hierzu ist zu gegebener Zeit eine gesonderte Befassung durch das Abgeordnetenhaus vorgesehen. Die darüber hinaus durch die Kapitaldienste in den Jahren 2002 und 2003 entstehenden zusätzlichen Lasten sind bereits im Haushalt 2002/2003 berücksichtigt.