WSS-Internat

Das Haus 4 wird ausschließlich als Internat genutzt; in 48 Räumen (zurzeit 36 Ein- und 12 Zweibettzimmern) wohnten zum Schuljahresbeginn 2000/01 45 Schülerinnen und Schüler.

Die rechnerische Gesamtkapazität aller Internatshäuser würde nach durchgeführter Sanierung in Haus 3 insgesamt maximal 204

Plätze betragen, davon 40 in Einbett-, 152 in Zweibett- und 12 in Dreibettzimmern. Eine Belegung pro Raum mit zwei oder drei Internatsbewohnern wird jedoch nur für jüngere Schülerinnen und Schüler als altersangemessen befürwortet. Für ältere sollte dies auf Grund der baulichen Gegebenheiten, der Ausstattung und Größe der Zimmer nicht als adäquat und zumutbar angesehen werden. Außerdem sind die Sanitäranlagen in den bereits sanierten Häusern nur in Form von Gemeinschaftswasch- und Duschanlagen sowie Etagentoiletten vorhanden. Die Zimmer sind nicht mit Telefon-(EDV-) und Fernsehanschlüssen versehen; es gibt nur eine Etagenküche.

Derzeit sind die grundsanierten Internatskapazitäten der WSS nicht ausgelastet. Zum Schuljahresbeginn 2000/01 (Stichtag: 22. September 2000) wohnten im WSS-Internat (Haus 4) 17 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 bis 7. Sie sind altersangemessen in Doppelzimmern untergebracht. Insgesamt wird der Bedarf für diese Altersgruppe auf rund 24 Plätze, das heißt 12 Räume, geschätzt; diese sollten im Haus 1 vorgehalten werden. weitere Räume könnten dort als Einzelzimmer hergerichtet werden. Damit würde dieses Haus über eine Kapazität von 44 Plätzen verfügen. Der Ausbau und die Sanierung des Hauses 3 ergäbe noch einmal weitere 40 Plätze. In Haus 4 existieren insgesamt 48 Räume, die überwiegend von älteren Schülern als Einzelzimmer genutzt werden, so dass als Gesamtkapazität am Standort langfristig 132 Plätze anzustreben wären.

Angesichts der besonderen Gegebenheiten des Sportforums Hohenschönhausen und der Verzahnung der WSS mit dem dort angesiedelten Olympia-Stützpunkt sowie den anderen Sporteinrichtungen kann auf diesen Internatsstandort nicht verzichtet werden.

Bewertung des Standortes Flatow-Oberschule

Das zurzeit von den Mittelstufenschülern genutzte Internat der Flatow-Oberschule liegt auf dem Gelände der Schule unmittelbar neben dem Schulgebäudekomplex. Der abgegrenzte Internatsbereich verfügt mit 29 Plätzen über eine nur verhältnismäßig geringe, grundsätzlich aber größenmäßig hinreichende Kapazität.

Frühere Pläne, direkt angrenzende Wohngebäude zu Internatszwecken zusätzlich zu übernehmen, sind schon 1990/91 aufgegeben worden.

Zum Schuljahresbeginn 2000/01 bewohnten darüber hinaus 6 Oberstufen-Schülerinnen und -Schüler die vom Bezirk zur Verfügung gestellten, aber von der Schule betriebenen Internatsräume an der Regattastraße 279. Dieser Standort wird auf Grund des weiten Fahrtweges zwischen Regattastraße und Schule als unbefriedigend empfunden.

Angesichts der extremen Stadtrandlage der Schule und der Trainingsstätten muss der Internatsstandort neben dem Schulgebäude langfristig in seinem Bestand erhalten bleiben.

III. Konzepte zur baulichen Sanierung Standort Coubertin-Gymnasium

Ein Ausbau des gesamten Gebäudes, das heißt auch der derzeit nicht vermieteten und ungenutzten 11 Wohnungen sowie der noch nicht sanierten, zum Teil in Eigeninitiative durch die jetzigen Mieter renovierten 22 Wohnungen so, dass die Wohnungen im Hochhaus allen Anforderungen entsprechen würden, setzte weitere Aufwendungen im Rahmen der baulichen Unterhaltung voraus (ca. 1,23 Mio. 3).

Darüber hinaus existiert ein Vorschlag, über die vorgenommenen Sanierungen hinaus eine vollständige Erneuerung der Außenfassade und Balkone sowie eine grundlegende Änderung aller Geschossgrundrisse vorzunehmen, denn der baukonzeptionelle Nachteil dieses Gebäude liegt in seinen überproportional großen Freiflächen auf jeder Etage. Neben einem Qualitätsgewinn, wäre vor allem ein deutlich wirtschaftlicheres Verhältnis von Nutzflächen zu Nebenflächen und damit eine intensivere Nutzung des gesamten Gebäudes erreichbar. Würde dieser Plan einer totalen Umgestaltung der inneren Struktur des Hochhauses bei gleichzeitiger innerer und äußerer Modernisierung und Sanierung verwirklicht, betrüge der notwendige finanzielle Aufwand nach einer Schätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dann ca. 7,3 Mio. 3. Hierbei handelt es sich um eine Größenordnung, die insbesondere auf Grund der finanziellen Situation der Stadt als unangemessen anzusehen ist.

Standort Werner-Seelenbinder-Schule

Die bestehenden Internatsplätze am Standort sind zwar grundsaniert; es stehen jedoch an den beiden Gebäuden noch Restleistungen aus, die auf ca. 0,77 Mio. 3 geschätzt werden (Gemeinschaftswaschanlagen, Etagentoiletten, Einbau von Küchen). Die Zimmer sind größtenteils möbliert, einige Räume in den Häusern 1 und 4 müssen für eine angemessene Unterbringung noch hergerichtet und ausgestattet werden.

Insbesondere in Haus 1 muss die bauaufsichtliche Überprüfung der weiteren Nutzbarkeit der Klassenräume abgewartet werden.

Möglicherweise ergeben sich daraus Umbaunotwendigkeiten. Im dritten und vierten Obergeschoss dieses Hauses stehen 32 Räume für das Internat zur Verfügung. Da Schüler bis einschließlich zur

7. Klassenstufe in Zweibettzimmern untergebracht werden sollen, sind 12 Räume, das heißt 24 Plätze für diese jüngeren Schülerinnen und Schüler vorzuhalten, das heißt hier sind Doppelzimmer vorzusehen. Ab 8. Klassenstufe sollten Internatsbewohnerinnen und -bewohner altersangemessen und geschlechtsspezifisch in Einzelzimmern wohnen. Dies gilt in besonderer Weise für Kader-Athleten. An dem dritten Internatsgebäude der WSS (Haus 3) ist eine Grundsanierung notwendig, wofür ca. 2,30 Mio. 3 veranschlagt werden. 40 Plätze entstünden im

2. und 3. OG zusätzlich.

Kurzfristig steht am Standort eine Kapazität von 92 Plätzen zur Verfügung, nach der Investition von 2,30 Mio. 3 für die Sanierung in Haus 3 erhöht sich die Gesamtkapazität um weitere 40 auf zusammen 132 Plätze. Diese würden gegenwärtig nicht ausreichen, um sowohl alle Internatsschülerinnen und -schüler des Coubertin-Hochhauses als auch die der WSS zu versorgen (am 22. September 2000 insgesamt 165; zurzeit 172, davon im Coubertin-Hochhaus 121 und bei WSS 51). Hier wäre nur übergangsweise, durch überwiegende Nutzung der Räume als Doppelzimmer, die derzeitige Gesamtzahl der Internatsschülerinnen und -schüler unterzubringen, denn die rechnerisch maximale Gesamtkapazität würde (nach durchgeführter Sanierung in Haus 3) insgesamt 204 Plätze betragen, wenn weitestgehend Mehrbettzimmer eingerichtet würden. Als Verteilung ergeben sich nur 40 in Einbett-, aber 152 Zweibett- und 12 Dreibettzimmer.

Standort Flatow-Oberschule

Bisher wurden im Internatsbereich der Flatow-Oberschule an der Birkenstrasse nur geringe öffentliche Finanzmittel ­ und dies im Wesentlichen nur zur akuten Gefahrenabwehr ­ eingesetzt.

Die Bewohnbarkeit hat daher auch sehr gelitten. Küchen- und Speiseraumbereich für die Schule, die auch für den Internatsbetrieb genutzt werden, müssen dringend saniert werden (ca. 0,51 Mio. 3). Die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für das Internat selbst werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einer ersten, noch nicht überprüften Schätzung mit ca. 1,38 Mio. 3 veranschlagt. Die Finanzierung kann schrittweise aus Mitteln der baulichen Unterhaltung erfolgen. Es wären dann alle 29 Plätze angemessen hergerichtet, die nach Fertigstellung der im Bau befindlichen Sporthalle auch dem heute abschätzbaren Bedarf entsprächen. Die Internatsplätze in der Regattastraße 279 werden aufgegeben. Für diesen Standort wird die Personalbereitstellung eingestellt.

IV. Einführung einer neuen Entgeltregelung vergleichbar mit den Regelungen in den neuen Bundesländern, Vergleich mit anderen Ballungsräumen

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte in seiner Sitzung am 11. Juli 1999 bereits Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, die Kinder mit besonderer sportlicher und musisch-künstlerischer Begabung nachdrücklich zu fördern. In den Vergleich soll die Regelung der Trägerschaft entsprechender Internate einbezogen werden. Dazu ist der Eigenanteil an den Internats- und Verpflegungskosten anhand von Zahlen anderer vergleichbarer Internatsschulen im übrigen Bundesgebiet anzugleichen. Es muss sichergestellt werden, dass auch einkommensschwächere Eltern über eine Härtefallregel ihren begabten Kindern den Internatsbesuch ermöglichen können.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. August 1999 zu berichten."

Hierzu war durch die Mitteilung zur Kenntnisnahme (Drs Nr. 13/4049) berichtet worden. Die damaligen Ausführungen werden wie folgt aktualisiert:

Die Tabelle „Belegungszahlen der Internatsstandorte" (Anlage 2) zeigt die seit 1999 wieder leicht ansteigende Belegung von Internatsplätzen. Der aktuelle Vergleich mit den neuen Bundesländern ist in der Tabelle „Übersicht über die in den neuen Bundesländern und Berlin zu entrichtenden Internatsentgelte" (Anlage 3) dokumentiert. Daraus ersichtlich sind auch die tatsächlich von den Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Internatsentgelte.

Dabei ist nochmals auf Folgendes hinzuweisen: Die von den Erziehungsberechtigten zu tragenden Kosten spiegeln nicht die tatsächlichen Platzkosten wieder. Diese echten Platzkosten haben sich nicht ermitteln lassen. Seitens der Träger der Internate in den Vergleichsländern werden in der Regel keine entsprechenden Kostenrechnungen (Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen) erstellt. Es ist davon auszugehen, dass diese Träger (Länder, Kommunen, Landessportbünde etc.) die vorgehaltenen Internatsplätze ebenso wie das Land Berlin (angesichts der geringen Entgelte gegebenenfalls noch umfangreicher) in erheblichem Umfang subventionieren. Eine Vielzahl von Schülern, insbesondere Kadersportler, erhalten darüber hinaus individuelle Unterstützungen, z. B. durch die Deutsche Sporthilfe, durch die Landessportbünde, Fachverbände, Vereine usw. oder fallen unter von den Trägern eingeräumte Sozialklauseln, wie sie auch in Berlin Anwendung finden. Diese Unterstützungen wirken sich direkt oder indirekt auf die tatsächlich von den Erziehungsberechtigten zu tragenden Kosten aus, sind jedoch von ihrer individuellen Natur her nicht erfassbar. Auch werden an keinem Internatsstandort Statistiken darüber geführt. So waren bei den Umfragen keine validen Informationen zu erhalten.

Da es sich bei den in den neuen Bundesländern erhobenen Internatsentgelten um von den Trägern nach deren Möglichkeiten gesetzte Festbeträge handelt, kann sich ein Konzept zur Einführung einer „angemessenen" Kostenbeteiligung nur an den in den neuen Bundesländern gegebenen Belastungssituationen der Erziehungsberechtigten orientieren, was ­ darauf sei hingewiesen ­ im Widerspruch zu Forderungen des Rechnungshofs von Berlin steht, der einen möglichst kostendeckenden Entgeltsatz einfordert.

Nach Auswertung der vergleichenden Übersicht über die in Berlin und den neuen Bundesländern zu entrichtenden Internatsgebühren (Anlage 3) ergibt sich über alle Standorte in den neuen Ländern gerechnet, ein Durchschnittskostensatz von monatlich rund 186 3 für die Unterbringung in öffentlichen Internaten (Unterkunft und Verpflegung), der von den Erziehungsberechtigten der Internatsschülerinnen und -schüler zu entrichten ist, bei einer Bandbreite von 128 3 bis 293 3. Dabei sind alle Angaben der Träger, insbesondere der Betrag von 293 3, „theoretische" Werte. Auf Grund der unterschiedlichsten personenbezogenen Subventionen, der dem Einzelnen zukommenden differenzierten Förderung reduzieren sich die tatsächlich zu zahlenden Beträge, die den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden.

Bei einem Vergleich der zu entrichtenden Internatsgebühren mit anderen Ballungsräumen in den alten Bundesländern (Anlage 4) ergibt sich ein durchschnittlicher Kostensatz beim Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung von rund 238 3.

Einführung einer vergleichbaren Entgeltregelung (Beispiel):

Eine finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten von im Minimum (Doppelzimmer, einfachste Verpflegungsstufe) rund 230 3 pro Monat würde z. B. eine Bezuschussung der Essenskosten um etwa 15 %, das heißt ca. 18 3, und eine Senkung des Platzgeldes um 51 3 nötig machen. Bei derzeit 230 3 Platzgeld (saniertes und gut ausgestattetes Zimmer) und der teuersten Verpflegungsstufe ergäben sich Absenkungen der finanziellen Belastung pro Internatsbewohner von 295 3 (statt bisher rund 366 3).

Bei 230 Internatsbewohnern würden derartige Absenkungen Mindereinnahmen von rund 196 T 3 pro Jahr bedeuteten, die auf Grund der gegenwärtigen Haushaltssituation jedoch nicht umgesetzt werden können.

Bislang bestand keine Bereitschaft z. B. des Sports, sich an den Internatskosten direkt zu beteiligen.

V. Konzepte zur Verbesserung des Auslastungsgrades sowie Aussagen zur Anpassung des Erzieher-Schüler-Schlüssels an vergleichbaren Schulen

Durch die Aufgabe von Standorten und eine damit verbundene weitere Konzentration wurde und wird zwangsläufig eine Verbesserung des Auslastungsgrades erreicht. Dies haben die Aufgabe des Standortes Linienstraße und die Reduzierung von Plätzen in der Erich-Weinert-Straße gezeigt und dies wird auch durch die geplante Aufgabe des Standortes Regattastraße in Köpenick der Fall sein.

Eine verbesserte Auslastung der WSS-Internatsgebäude wäre neben den qualitativen Verbesserungen (Sanierungsmaßnahmen) durch eine Schließung des Coubertin-Standortes erreichbar. Die schon sanierten und jetzt leerstehenden Internatsräume in den Häusern 1 und 4 müssten kurzfristig vergeben werden können.

Die Verringerung der finanziellen Belastung der Erziehungsberechtigten führt aber ­ trotz zunehmender Auslastung ­ zu einer weiteren Belastung der öffentlichen Haushalte, soweit es nicht gelingt, externe Finanzierungen zu erreichen (vgl. Darstellung unter IV.). Eine Absenkung der Entgelte kommt daher derzeit nicht in Betracht.

Zur Frage der Anpassung des Erzieher-Schüler-Schlüssels an vergleichbare Schulen wurde bereits in der Internatskonzeption von 1998 berichtet. Damals wie heute gilt, dass ­ mit Ausnahme des Landes Brandenburg ­ an dessen Schlüssel sich auch in Berlin die Personalzumessung der Erzieherinnen und Erzieher in den Internaten orientiert, von den anderen Bundesländern zu diesem Aspekt vor allem wegen der sehr uneinheitlichen Trägerschaft der Internate keine Angaben gemacht werden konnten. Dieser Schlüssel („Berliner Formel") soll im Prinzip weiterhin zur Anwendung kommen:

Die Personalzumessung der Erzieherinnen und Erzieher des Internatsbetriebs der sportbetonten Schulen und der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik erfolgte danach in Abhängigkeit von der Zahl der Internatsschüler, die abhängig von ihrem Alter unterschiedlich gewichtet werden:

Bei der bisherigen Personalbemessung ist man von einem 3-Schicht-System ausgegangen. Da bei Einführung einer Rufbereitschaft für die Nachtstunden ein 2-Schicht-System als ausreichend angesehen wird, vermindert sich der bisher anerkannte Personalbedarf. Die entsprechende Einsparung durch Wegfall der Nachtdienste beläuft sich für die drei Standorte Coubertin-Gymnasium, Werner-Seelenbinder- und Flatowschule auf insgesamt 6 Stellen für Erzieher/innen (rund 225 000 3/Jahr).

Um die Fürsorge- und Aufsichtspflicht in den Internaten auch in der Nacht aufrecht zu erhalten, muss eine Rufbereitschaft vereinbart werden.

VI. Vorschläge für eine fortgeschriebene Internatskonzeption Verzicht auf einen der beiden großen Standorte Coubertin oder WSS

Auf Grund der stadträumlichen Lage der WSS sowohl zum Coubertin-Gymnasium als auch zur Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik ­ beide Schulen liegen in einer Entfernung von rund 5 km Wegstrecke (Luftlinie ca. 3,0 km) ­ wäre grundsätzlich ein Verbund aller Schulen sowohl mit dem Coubertin-Internat wie auch mit dem Internatsstandort Sportforum/WSS denkbar: Die Erreichbarkeit des Wohnstandortes WSS ist grundsätzlich sowohl für Schüler des Coubertin-Gymnasiums als auch solche der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik gegeben und umgekehrt die Erreichbarkeit des Wohnstandortes Coubertin-Hochhaus ebenso für WSS-Schüler wie Ballett- und Artistikschüler. Alle Schulen liegen in einer stadttypischen Entfernung zu einander und sind mittels ÖPNV gut erreichbar.

Das Aufsuchen des Internats zwischen schulischem Unterricht und Training bzw. umgekehrt (Schul- und Sporttaschenwechsel) wäre bei einem gemeinsamen Internat an nur einem Standort für die Sportschüler der jeweils anderen Schule (Coubertin oder WSS) nicht mehr möglich, so dass die Schulen für entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten (z. B. für Schul- und Sporttaschen etc.) sorgen müssen.

Spätestens zum Schuljahr 2003/04 sollte der Internatsstandort am Coubertin-Gymnasium aufgegeben und dem Liegenschaftsfond zugeführt werden. Abhängig von der Ausschreibung und dem Ergebnis eines noch durchzuführenden Interessenbekundungsverfahrens wird angestrebt, einen Interessenten zu finden (z. B. eine Wohnungsbaugesellschaft), der gegebenenfalls auch künftig Belegungsrechte im Hochhaus gewährleistet.

Ein für ca. 3,07 Mio. 3 durchzuführender Aus- und Umbau der 3 Internatsgebäude bei WSS erbrächte durch (unerwünschte bis unzumutbare) Erhöhung des Anteils an Zweibettzimmern die rechnerische Gesamtkapazität von maximal 198 Plätzen (idealtypisch werden altersangemessen 132 Plätze zugrunde gelegt) an diesem Standort, so dass bei Aufgabe des Coubertin-Standortes ausreichende Kapazitäten vorhanden wären. Damit könnten sowohl die Sportschüler aus dem Coubertin-Internat als auch die Ballett-, Artistik- und Bach-Schüler am Standort WSS untergebracht werden.

Die für den Umzug vorgesehenen Bewohner ziehen nach Vorhandensein der freien Kapazitäten sowie nach Baufortschritt am Standort WSS (Sanierung von Haus 3) um. Neuanmeldungen sollten nur noch für den verbleibenden Standort ermöglicht werden. Eine andere Lösung für die Ballett-, Artistik- und BachSchüler könnte frühestens in 3 bis 4 Jahren verwirklicht werden (Teilumbau einer der Ballettschule benachbarten Grundschule).

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.