Das Schüler und Auszubildendenticket soll dabei nicht teurer als das Semesterticket angeboten

Antrag über Regionalisierungsmittel auch für Ausbildungs- und Nachtverkehr einsetzen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. in Verhandlungen mit der S-Bahn über den Bestellvertrag darauf hinzuwirken, dass die bisherigen Ausgaben (rd. 220 Mio. §) mindestens in Höhe von 20 v. H. (44 Mio. §) reduziert werden können. Die dadurch freiwerdenden Mittel, sowie die Mehreinnahmen auf Grund der Änderung des Regionalisierungsgesetzes (bis zu rund 56 Mio. § in 2006) sind als infrastrukturelle Verbesserung zur Sicherung eines bezahlbaren Schüler- und Ausbildungsverkehrs einzusetzen.

Das Schüler- und Auszubildendenticket soll dabei nicht teurer als das Semesterticket angeboten werden.

2. Darüber hinaus sind bis zu 12 Mio. Euro jährlich für eine Verbesserung des Nachtverkehrs der U-Bahn, insbesondere der U2 bereitzustellen.

Begründung:

Mit der Novellierung des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den Öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes im Jahr 2002 insgesamt einen Betrag von rund 6,7 Mrd Euro (Berlin für 2002 rund 368 Mio. Euro für 2002). Dieser Betrag steigt ab 2003 jährlich um 1,5 v.H. Für das Land Berlin bedeutet dies Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Haushalts- und Finanzplanung in Höhe von 48 Mio. Euro in 2002 ansteigend bis zum Jahr 2006 auf rund 56,7 Mio. Euro.

Ohne Not hat der Senat insbesondere die Einnahmen aus dem § 8 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz nahezu vollständig zur Finanzierung der Leistungen aus dem Bestellvertrag mit der S-Bahn Berlin eingesetzt ohne dazu rechtlich verpflichtet gewesen zu sein.

Darüber hinaus hat es der Senat versäumt, nachhaltig mit der S-Bahn über Kostenreduzierungen zu verhandeln. So wird vermutet, dass allein bei den Energiekosten Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe möglich sind. Auch die Ausgaben für die Infrastrukturleistungen konnten bislang nicht gesenkt werden, obwohl vergleichbare niedrigere Daten aus anderen Bundesländern vorliegen. Eine Ausschreibung der Leistungen der S-Bahn hat der Senat bisher nicht geplant.

Regionalisierungsmittel können für Leistungen des Ausbildungsverkehrs eingesetzt werden. Dies passiert bisher nicht. Berlin setzt zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs ausschließlich Landesmittel (76,3 Mio. §) ein. Die von uns vorgeschlagene Regelung ermöglicht eine Verstärkung der Ausgaben für den Ausbildungsverkehr ohne zusätzliche Belastungen des Landeshaushalts. Die Preise für die Schülertickets können damit den Preisen für das Semesterticket angenähert werden. Gleichzeitig werden bisherige Landesmittel refinanziert (über Regionalisierungsmittel), ohne dass es zu Einschränkungen des Angebots im Nahverkehr kommen muss.