BSR-Skandal - Straßenreinigung endlich öffentlich ausschreiben

Der Senat wird im Interesse nachhaltiger Kostensenkungen im Bereich der öffentlichen Straßenreinigung aufgefordert, die Vorlage - zur Beschlussfassung über das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes (Drucksache 15/869) zurück zu ziehen und eine neue Gesetzesvorlage in das Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringen, die insbesondere folgende Regelungsziele beinhaltet:

1. Die in den §§ 2, 4 und 7 des Straßenreinigungsgesetzes festgelegte Zuordnung der Straßenreinigung als öffentliche Aufgabe zugunsten der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ist aufzuheben. Es ist zu bestimmen, dass sich Berlin als Aufgabenträger der Straßenreinigung bei der Aufgabenerfüllung privater Unternehmen bedienen kann.

2. Seitens der zuständigen Senatsverwaltung ist für Berlin ein zeitlich befristet geltender und regelmäßig zu aktualisierender Stadtreinigungsplan aufzustellen, der auch den Winterdienst beinhaltet, mit den Straßenreinigungsverzeichnissen und Reinigungsklassen abgestimmt ist und das Stadtgebiet in Reinigungsgebiete einteilt.

3. Die Straßenreinigungsleistungen sind so bald wie möglich auf der Grundlage des Stadtreinigungsplans und jeweils bezogen auf die Reinigungsgebiete unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu bestellen.

4. Die von den Reinigungsunternehmen im Auftrag des Aufgabenträgers/Bestellers bei den Straßenreinigungspflichtigen zu kassierenden Straßenreinigungsgebühren sind mit den in Rechnung gestellten Reinigungskosten zu verrechnen.

Begründung:

Während sich der Senat in seiner aktuellen Vorlage zur Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes darum bemüht, im Rahmen der Monopolstellung der BSR "einen umweltverträglicheren und zugleich kostengünstigeren Winterdienst der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu schaffen", muss die BSR einräumen, dass sie über Jahre zu hohe Gebühren kassiert hat. Dies und der altbekannte Ärger vieler Straßenreinigungskunden mit der BSR zeigen mit aller Deutlichkeit, dass sich auch im Bereich der Straßenreinigung die altbekannte monopolistischhoheitliche Aufgabenwahrnehmung überlebt hat.

Auch die Berliner Straßenreinigung ist nunmehr dringlich zu reformieren und das kann nur heißen: Ausschreibung sämtlicher Leistungen im Bereich der Straßenreinigung! Der Senat ist daher aufzufordern, das Straßenreinigungsgesetz substanziell zu ändern.

Das im Gesetz festgeschriebene Monopol der BSR ist aufzuheben und um Bestimmungen zu ergänzen, die die Planung und Bestellung der Straßenreinigungsleistungen regeln.