Die Programme von Verwaltungsakademie IVM und FHSVR sind im Hinblick auf die notwendige Qualifikation des Personals weiter

4. Personalentwicklung und personalwirtschaftliche Auswirkungen

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Umsetzung der E-Government-Strategie liegt in der Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Personalentwicklung soll unter anderem auf folgenden Gebieten erfolgen:

Die Umsetzung neuer Arbeitsformen (z. B. Telearbeit) ist weiterzuentwickeln. Die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen sollen umfassend über die Aktivitäten informiert und in die Entwicklung einbezogen werden.

Die Programme von Verwaltungsakademie, IVM und FHSVR sind im Hinblick auf die notwendige Qualifikation des Personals weiter zu entwickeln.

Den neuen Möglichkeiten des E-Learning ist dabei Beachtung zu schenken.

Die Ausweitung des E-Government erfordert zentral und dezentral erhebliche personelle Ressourcen für die Planung, Bereitstellung und den Wirkbetrieb von E-Government-Anwendungen. Um zu vermeiden, dass dieser Bedarf sich nachteilig auf bestehende IT-Ausstattungen und -Anwendungen auswirkt, werden die Senatsmitglieder gebeten zu prüfen, wie den insbesondere im IT-Bereich quantitativ und qualitativ steigenden personellen Anforderungen wirksam begegnet werden kann.

5. Gestaltung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen

Die geltenden Verwaltungsvorschriften sind im Hinblick auf eine erforderliche Anpassung an die Gegebenheiten des E-Governments zu überprüfen (z.B. GGO, elektronische Zahlungsverfahren, Vordruckrichtlinie).

Die Umsetzung von Bundesrecht in Landesrecht (z.B. Verwaltungsverfahrensgesetz) ist zu berücksichtigen.

6. Finanzierung Mittel für Anwendungen zur Unterstützung primär im Geschäftsbereich eines Ressorts oder Bezirks liegende Aufgabenstellungen sind grundsätzlich dezentral zu planen und zu veranschlagen.

Für den Aufbau einer landeseinheitlichen EGovernment-Infrastruktur und die Realisierung wichtiger Pilotprojekte und Querschnittsanwendungen (z.B. elektronische Vergabe und Beschaffung, Formularservice etc.) sind im Kapitel 2908 Titel 54060 für 2002 100 T und für 2003 500 T sowie im Kapitel 2908 Titel 54061 für 2002 92 T und für 2003 500 T im Haushaltsplan 2002/2003 veranschlagt; die weitere Vorgehensweise und die damit verbundenen Berichtspflichten werden in einer Projektvereinbarung, die auf die Verantwortlichkeiten der Senatsverwaltung für Inneres und der Senatskanzlei im Rahmen der Geschäftsverteilung des Senats abgestimmt ist, mit der Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung bei der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatskanzlei geregelt.

Als Anreiz für wirtschaftliche Ideen und Konzepte und zur Förderung des verwaltungsinternen Wettbewerbs könnte ein Fond eingerichtet werden, der für nachgewiesen in besonderem Maße wirtschaftliche Maßnahmen zur E-GovernmentEntwicklung der Berliner Verwaltung beansprucht werden kann. Die Senatsverwaltung für Inneres und die Senatskanzlei werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen gebeten, Funktionsweise und Wirkung eines solchen Fonds zu prüfen und bis Ende 2002 ggf. ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.

Im übrigen sind Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen nicht erkennbar.

7. Intensivierung regionaler und überregionaler Kooperationen

Für eine IT-Entwicklung im allgemeinen und eine E-Government-Entwicklung im besonderen ist eine Abstimmung technischer und - zur Schaffung eines übergreifenden Informations- und Dienstleistungsangebots - auch inhaltlicher Standards zwingend erforderlich. Der Austausch von Konzepten und Anwendungen, die gemeinsame Entwicklung von Lösungen sowie die arbeitsteilige Konzept- und Lösungsentwicklung mit Bund, Ländern und Kommunen haben Vorrang vor Eigenentwicklungen. Die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen sowie auf Landes- und Bundesebene ist zu verstärken.

Die Zusammenarbeit im Kooperationsausschuss ADV Bund, Länder und kommunaler Bereich (KoopA) ist verstärkt zu nutzen. Die Initiative des BMI zur körperschaftsübergreifenden Koordinierung auf der Staatssekretärsebene wird unterstützt.

Auf der Basis eines Senatsbeschlusses vom 20.08.2002 wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit im Bereich des E-Government abgeschlossen.

Insbesondere ist die Kooperation mit Brandenburg mit dem Ziel der Bereitstellung von gemeinsamen Angeboten für den Verwaltungs- und Wirtschaftsraum in Fachprojekten, bei der Bereitstellung von elektronischen Bürger- und Unternehmensdiensten und bei der elektronischen Vergabe und Beschaffung zu intensivieren. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Brandenburg zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des E-Government ist in Vorbereitung.

Die übergreifende Ausrichtung des E-Government macht es erforderlich, Strategien, Konzepte und Pilotprojekte auch gemeinsam mit der (IT-) Industrie zu entwickeln. Hierzu bietet das Netzwerk der Landesinitiative „Projekt Zukunft ­ Berlin in der Informationsgesellschaft" eine sehr gute Plattform. Im Rahmen des Schwerpunktfeldes „E-Government" sind alle Formen der Kooperation zur Entwicklung, Erprobung, Finanzierung und Betrieb neuer Services gemeinsam zu prüfen. Darüber hinaus trägt das Netzwerk dazu bei, die Akzeptanz neuer Verfahren zu sichern. Die Federführung hierzu liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen.

8. Planung, Organisation und Steuerung der Entwicklung des E-Government Gesamtsteuerung und strategische Entwicklung des E-Governments sowie die Bearbeitung von ressortübergreifenden Fragen liegen entsprechend der Geschäftsverteilung des Senats bei der Senatsverwaltung für Inneres unter Mitwirkung der Senatskanzlei. Der Masterplan E-Government dient dabei als umfassender Orientierungsrahmen für die EGovernment-Aktivitäten der Berliner Verwaltung.

Er ist unter Einbeziehung aller Beteiligten jährlich fortzuschreiben. Die Zuständigkeiten für Einzelmaßnahmen liegen in der Hauptverwaltung und den Bezirken bei den jeweiligen Verfahrensverantwortlichen.

Die Verwaltungen erstellen ­ erstmals zum Herbst 2002 ­ eine Übersicht zu den kurz- und mittelfristig geplanten E-Government-Projekten. Diese Planung wird durch die Senatsverwaltung für Inneres dem Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung vorgelegt. Die Projekte orientieren sich an den vom Senat beschlossenen Zielsetzungen und berücksichtigen das Konzept für die gemeinsame E-Government-Infrastruktur. Diese Übersicht ist in die bereits vorhandene ITPlanungsübersicht zu integrieren und dient als Grundlage für die verwaltungsinterne Abstimmung und Prioritätensetzung.