Sanierung der drei großen Berliner Opernhäuser

„Der Senat von Berlin wird aufgefordert, ein Sanierungs- und Strukturkonzept für die Staatsoper Unter den Linden, die Komische Oper und die Deutsche Oper vorzulegen. Gleichzeitig ist zu berichten, ob und in welcher Weise der Bund sich an der Finanzierung beteiligen wird. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten."

Hierzu wird berichtet:

Der Erhalt eines Musiktheaterangebots auf drei Berliner Opernbühnen ist kulturpolitische Zielsetzung.

Unabhängig von einer rechtlichen und inhaltlichen Neuordnung der Opern, muss die Funktionsfähigkeit gesichert sein. Dieser sachlich zwingende Nachweis kann nur unter Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen erfolgen. Dementsprechend habe ich die Berliner Opernintendanten, die geschäftsführenden Direktoren sowie die Vorsitzenden der Deutschen Opernkonferenz gebeten, unterschiedliche von mir vorgegebene Organisationsmodelle auf Funktionsfähigkeit und inhaltliche Attraktivität zu untersuchen. Gleichzeitig sollen die Volumina von Zuschussabsenkungen zeitbezogen benannt werden.

Dieser Arbeitsauftrag, der unter externer Moderation und unter Einbeziehung eines Vertreters der Verwaltung stattfindet, ist noch nicht abschließend erledigt.

Insbesondere sind die mit einer rechtlichen und organisatorischen Neustrukturierung verbundenen Zwänge auf Durchsetzungsfähigkeit zu klären. Dazu gehören einerseits tarifliche Folgewirkungen wie andererseits ein durchsetzbarer Personalabbau. Die Umsetzung einer Neustrukturierung der Opern erfolgt mit der Zielsetzung einer Konfliktminimierung. In Erinnerung der Erfahrungen der letzten Legislaturperiode bedarf es unbedingt der Unterstützung aus den Häusern selber zur Realisierung von Reformen mit so weitgehenden Ausmaßen und Konsequenzen für die dort Tätigen.

Parallel zu den Beratungen mit den fachlich ausgewiesenen Experten gibt es Gespräche mit der Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Frau Staatsministerin Weiß, über deren Möglichkeiten die Reformbestrebungen der Berliner Opernhäuser konstruktiv zu unterstützen. Neben der Frage einer möglichen institutionellen Beteiligung sind auch flankierende Maßnahmen denkbar, die aber auch für die Bundesbeauftragte gänzlich neu und innovativ wären und somit rechtlich wie haushalterisch umfangreicher Begutachtung bedürfen. Auch diese Gespräche können noch nicht als abschließend bezeichnet werden.

Ich bitte daher um Fristverlängerung bis zum 28.02.2003.