Schlepperpier

Schlepperpier Bremerhaven für die ursprünglich im Vorhafen verorteten Schlepper eine neue Schlepperpier zu bauen. Wie sich nach der Fertigstellung zeigte, war die neue Pier jedoch nur bedingt betriebstauglich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche Bedeutung misst der Senat der neuen Schlepperpier für den Ablauf der Schiffsverkehre in den Häfen in Bremerhaven bei?

2. Wann, wie lange und für welche Zwecke konnte die neue Pier seit ihrer Fertigstellung betrieben werden, und welche Ausfallzeiten gab es?

3. Inwieweit ist die derzeit bestehende Anlage überhaupt funktional, und welche Probleme sind zu lösen, um die Anlage voll in Betrieb nehmen zu können?

4. Wie waren/sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Bau und den laufenden Betrieb der Schlepperpier geregelt?

5. Aus welchem Grund hat sich bremenports aus der Betreiberrolle zurückgezogen?

6. Wie wird die künftige Rolle von bremenports im Zusammenhang mit der Schlepperpier aussehen?

7. Wie hoch waren die gesamten Errichtungskosten für die Pier, und welche Nutzungsdauer wird für eine solche Anlage vom Senat angesetzt?

8. Welche Betriebskosten fallen für die Pier regulär pro Jahr an (bitte alle Kostenarten getrennt auflisten)?

9. Welche Kosten sind bisher für welche Maßnahmen angefallen, um die Pier zu ertüchtigen/instand setzen zu können, und wer wird diese Kosten tragen (bitte detailliert auflisten)?

10. Mit welchen Kosten rechnet der Senat derzeit, um die Pier voll ertüchtigen zu können, und wer wird diese Kosten tragen?

11. Welche Kosten entstehen derzeit täglich dadurch, dass Schlepper dort nicht anlegen können und an Ersatzliegeplätzen auf ihren Einsatz warten müssen?

12. Wer trägt die so entstandenen zusätzlichen Kosten?

13. für die Häfen in Bremerhaven und insbesondere für ihren Betriebsablauf?

14. Welche Lösungsstrategie verfolgt der Senat für die Inbetriebnahme der Pier, und welche Kosten kalkuliert der Senat für ihre Umsetzung?

15. Bis wann rechnet der Senat damit, dass die Pier wieder in Betrieb genommen werden kann, und welche Hindernisse stehen dem möglicherweise noch entgegen?

Klaus Möhle, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dazu Antwort des Senats vom 10. April 2007

1. Welche Bedeutung misst der Senat der neuen Schlepperpier für den Ablauf der Schiffsverkehre in den Häfen in Bremerhaven bei?

Durch den Bau der Sportbootschleuse zum Neuen Hafen in Bremerhaven waren die Schlepperliegeplätze im äußeren Vorhafen der ehemaligen Schleuse nicht mehr ganzjährig nutzbar. Die Pontonanlage der Schlepperpier wurde als Ersatz für die entfallenden Liegeplätze errichtet.

Die Anlage dient Schleppern, die auf Einsätze bei Schiffsankünften und Schiffsabfahrten warten. Aufgrund der südlichen Lage und der damit verbundenen relativ geringen Windexposition sind die Liegeplätze auch geeignet, um während im Bereich des Vorhafens der Nordschleuse (6) und der Kaiserschleuse (5) ist die Pontonanlage erforderlich, um die wachsende Anzahl der in Bremerhaven stationierten Schlepper unterbringen zu können. Darüber hinaus ist die oder gar nicht nutzen können. Teilweise müssen Schlepper mit großem Tiefgang derzeit längere Fahrten oder zusätzliche Verlegungsvorgänge in Kauf nehmen, um einen geeigneten Liegeplatz für die Ruhezeiten einnehmen zu können.

Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes für den Mündungstrichter der Weser werden Schlepper als Fahrzeuge zum Verbringen von Feuerwehreinsatzmitteln eingesetzt. Der große Ponton der Anlage wurde so bemessen, dass er zur Verladung von Einsatzmitteln genutzt werden kann. Somit ist für die Anlage auch bei Brand- und Notfällen im Schiffsverkehr eine wichtige Rolle vorgesehen.

2. Wann, wie lange und für welche Zwecke konnte die neue Pier seit ihrer Fertigstellung betrieben werden, und welche Ausfallzeiten gab es?

Die Schlepperpier wurde vom Termin der Übergabe am 1. Dezember 2003 bis zum 5. Januar 2006 als Liegeplatz für Hafenschlepper genutzt. Während der für Segelschiffe genutzt. Zwischenzeitliche Ausfallzeiten gab es nicht.

3. Inwieweit ist die derzeit bestehende Anlage überhaupt funktional, und welche Probleme sind zu lösen, um die Anlage voll in Betrieb nehmen zu können?

Die Anlage ist als Schlepperpier geplant und hergestellt worden und erfüllt damit alle äußeren Funktionalitäten für diesen Zweck. Die Außerbetriebnahme starken Pontonbewegungen, die ergaben, dass die innere Funktionalität nicht ist. Es handelt sich bei der fehlenden inneren Funktionalität um ein Schwingungsproblem, welches durch Veränderung der Eigenfrequenz der Pieranlage gelöst werden kann. Die Schlepperpier hat im derzeitigen Zustand eine Eigenfrequenz, welche im Frequenzbereich der anregenden Schwingungen aus Seegang und Schiffswellen liegt. Diese Eigenfrequenz kann durch bauliche Lösungen verändert werden.

4. Wie waren/sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Bau und den laufenden Betrieb der Schlepperpier geregelt? der BIS die Planungsleistungen als Ingenieurvertrag (§ 55 HOPI und

§ 64 HOAI) phasenweise (bis zur Entwurfsplanung) an bremenports vergeben hat. durch den wirtschaftlichsten Bieter (ARGE Schlepperliegeplätze) ausgeführt worden.

Erforderliche baurechtliche Genehmigungs- und Prüfverfahren wurden durchgeführt.

Die Ausführung wurde durch bremenports im Rahmen des genannten Ingenieurvertrages überwacht (§ 57 HOAI).

Nach Fertigstellung wurde die Anlage an bremenports zum Betrieb übergeben.

5. Aus welchem Grund hat sich bremenports aus der Betreiberrolle zurückgezogen?

Die zunächst erteilte behördliche Genehmigung zum Betrieb der Anlage wurde aufgrund der unzulässigen Pontonbewegungen außer Kraft gesetzt. bremenports hat sich aus der Betreiberrolle zurückgezogen, da die Anlage im derzeitigen Zustand nicht unfallsicher betrieben werden kann und derzeit gesperrt ist.

6. Wie wird die künftige Rolle von bremenports im Zusammenhang mit der Schlepperpier aussehen?

Nachdem die Anlage in einen verkehrssicheren und unfallsicheren Zustand versetzt worden ist und eine Betriebsgenehmigung vorliegt, wird bremenports wieder in die Betreiberrolle eintreten.

7. Wie hoch waren die gesamten Errichtungskosten für die Pier, und welche Nutzungsdauer wird für eine solche Anlage vom Senat angesetzt?

Die Kosten für Planung und Ausführung der Anlage entsprechen dem Kostenrahmen der Mittelbewilligung in Höhe von 5.473.758 netto.

Die rechnerische Nutzungsdauer für eine derartige Pontonanlage wird mit 40 Jahren angesetzt.

8. Welche Betriebskosten fallen für die Pier regulär pro Jahr an (bitte alle Kostenarten getrennt auflisten)?

Für den Betrieb und die Unterhaltung der Schlepperpier sind aufgrund des neuwertigen Zustands der Anlage in den ersten Betriebsjahren keine nennenswerten Kosten angefallen.

9. Welche Kosten sind bisher für welche Maßnahmen angefallen, um die Pier zu ertüchtigen/instand setzen zu können, und wer wird diese Kosten tragen (bitte detailliert auflisten)?

Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Ursachen für das auffällige Schwingungsverhalten sind dem Betreiber der Anlage (bremenports) Kosten in Höhe von 85.203,47 entstanden, die dem Eigentümer der Anlage (BEAN) in Rechnung gestellt wurden.

Nachdem die Anlage außer Betrieb genommen wurde, sind bisher folgende Gutachten erstellt worden:

a) Eingangsgutachten von Prof. Wriggers (8.000 netto) Gutachtliche Aussagen sowie Stellungnahme zum Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Schlepperliegeplätze bezüglich des Schwingungsverhaltens der Pontonanlage Schlepperliegeplätze Bremerhaven, beauftragt von bremenports consult