Vorbereitung und Durchführung der Stadterneuerung

Der 23. Stadterneuerungsbericht stellt die Entwicklungen im Berichtszeitraum 2000/2001 dar.

Räumliche Schwerpunkte der Stadterneuerung sind die 30 förmlich festgelegten Sanierungsgebiete, deren städtebauliche Aufwertung mit den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 bis 164 des Baugesetzbuches ­ u. a. Genehmigungspflicht für Grundstücksveräußerungen und Baumaßnahmen, Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen) gefördert wird; die in industrieller Bauweise („Plattenbauten") errichteten Großsiedlungen im Ostteil Berlins, deren städtebauliche Aufwertung vor allem durch Förderung der Plattenbausanierung und der Wohnumfeldverbesserung forciert wird.

Gegenstand des Berichts sind weiterhin die Ergebnisse der Förderprogramme Berlins zur Wohnungsmodernisierung einschließlich der Bund-Länderprogramme zur Städtebauförderung.

Gesondert berichtet wird über die 1999 vom Senat beschlossenen 15 Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf (Quartiersmanagement-Gebiete), die ebenfalls ein Teilprogramm der Städtebauförderung des Bundes und Landes Berlins sind.

Berlin hat in den Jahren 1991 ­ 2001 ca. 5 Mrd. zur Finanzierung der Stadterneuerung bereitgestellt; Schwerpunkt bildete die Erneuerung des Wohnungsbestands.

Wohnungsknappheit in Berlin, der Leerstand von über 25.000.

Wohnungen und der desolate bauliche Zustand im Altbaubestand in den östlichen Bezirken veranlassten Berlin rund 4,2 Mrd.

Fördermittel zur Sicherung und Erneuerung des Wohnungsbestandes zuzusagen. Wohnungspolitische Priorität hatte zunächst die Sicherung von 56.700 Wohnungen durch Sofortinstandsetzung und Leerstandsbeseitigung, später die umfassende Erneuerung von ca. 32.100 Wohnungen im Altbaubestand. Von den rund 273.000 in industrieller Fertigbauweise überwiegend in den Großsiedlungen errichteten Wohnungen sind ca. 167.500 voll-, weitere 66.000 teilsaniert.

Mit der Förderung wurde ein Investitionsvolumen von rund 8,3 Mrd. ausgelöst, mit einem rechnerischen Beschäftigungseffekt von rund 13.000 Arbeitsplätzen/Jahr in der Bauwirtschaft.

1. Eine erfolgreiche stadtentwicklungsund wohnungspolitische Zwischenbilanz der Aufwertung in den Sanierungsgebieten

Der Bericht ist eine Bilanz des hohen finanziellen Engagements Berlins in die Soziale Stadterneuerung. Er dokumentiert gleichzeitig deren stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Beitrag in die Zukunftsfähigkeit Berlins als europäische Metropole durch Erhalt und Ausbau der 7 historischen Stadtquartiere des städtebaulichen Denkmalschutzes, der Spandauer und Rosenthaler Vorstadt in Mitte, der Kaskelstraße/Victoriastadt in Lichtenberg sowie der Altstadt mit Kietz Vorstadt, Friedrichshagen und Oberschöneweide in Köpenick.

Aufwertung der innerstädtischen Gründerzeitquartiere im Umfeld der Hauptstadteinrichtungen in den Sanierungsgebieten in Prenzlauer Berg, Friedrichshain und im Bezirk Mitte. Das fortgeschrittene Niveau der Erneuerung von z.

B. 67 % der Wohnungen in der Spandauer Vorstadt oder im Samariterviertel und durchschnittlich 51 % in den 5 Sanierungsgebieten in Prenzlauer Berg ist dem hohen Anteil an öffentlicher Förderung zu verdanken, aber auch der freifinanzierten Modernisierung.

Ausbau und Stabilisierung der polyzentralen Stadtstruktur Berlins mit dem Ziel, die historisch gewachsenen Bezirksund Ortszentren Berlins als Potential und Leitbild der Stadtentwicklung zu stärken. Die Funktionsfähigkeit der bezirklichen Zentren in Pankow, Weißensee, KöpenickAltstadt ist stabilisiert worden, der Ausbau der Ortszentren in Oberschöneweide sowie in den Gebieten Weitling- und Kaskelstraße bedarf jedoch noch erheblicher Anstrengungen.

Umstrukturierung bzw. Revitalisierung von Gewerbebrachen und großräumige Änderung von Nutzungen in Oberund Niederschöneweide sowie im Sanierungsgebiet Wederstraße. städtebauliche Weiterentwicklung und soziale Stabilisierung von 5 Sanierungsgebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.

Aufwertung des Wohnungsbestandes weit fortgeschritten:

Das in den letzten 10 Jahren vorrangige Ziel der Sicherung und zeitgemäßen Aufwertung des Wohnungsbestandes in den Sanierungsgebieten prägt den wohnungspolitischen Erfolg der Stadterneuerung. Private Investitionen sowie die steuerliche Förderung (Fördergebietsgesetz, Sanierungsgebiets- und Denkmalschutzabschreibungen, Investitionszulagengesetz) und die öffentliche Förderung Berlins haben den Erneuerungsprozess im Altwohnungsbestand wesentlich vorangebracht. Die öffentliche Förderung gewährleistete zudem eine sozialverträgliche Mietpreisgestaltung und damit eine hohe Akzeptanz der Wohnungsmodernisierung bei der Bevölkerung.

Von den ursprünglich ca. 79.000 Altbauwohnungen mit Erneuerungsbedarf in den 22 Sanierungsgebieten der 9. - 11. Verordnung sind ca. 41.000 Wohnungen(52 %) modernisiert bzw. im Bau. Berlin hat diesen Prozess mit rund 802 Mio. finanziell unterstützt und bei 19.033 Wohnungen die umfassende Erneuerung öffentlich gefördert. Wir haben damit einen deutlichen Beitrag zur Modernisierung des Wohnraums in den Sanierungsgebieten, zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Berlin und zur Aufwertung der Innenstadt bzw. der Ortszentren der Bezirke geleistet. Die mittelfristig angelegte Aufwertungsstrategie im Wohnungsbestand ist mit rund 52 % erneuerten Wohnungen ein sichtbarer Erfolg, auch wenn sich dieses für die einzelnen Gebiete sehr differenziert darstellt und insgesamt noch rund 17.000 Wohnungen einen umfassenden Erneuerungsbedarf aufweisen.

Sie in den nächsten Jahren zu erneuern ist Aufgabe privater Investoren und Eigentümer. Unterstützt durch die steuerliche Förderung, dürfte dies erreichbar sein.

Überprüfung des Bedarfs bei Infrastrukturinvestitionen Wesentliches städtebauliches Sanierungsziel ist die Erneuerung und der Neubau der in den Sanierungsgebieten erforderlichen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, der Freiflächen und der verkehrlichen und technischen Infrastruktur. Die Akzeptanz der Gebiete wird neben der Erneuerung des Wohnungsbestandes wesentlich davon bestimmt werden, dass das Umfeld „stimmt" (u. a. Schulen, Kitas, Freiflächen, Straßenraum usw.). Nur eine attraktive Innenstadt und aktive Ortszentren ziehen Menschen, Unternehmen und Investoren an.

Das 1999 eingeleitete Förderprogramm „Wohnungsnahe Infrastruktur" unterstützte im Berichtszeitraum mit 91 Vorhaben und einem Investitionsvolumen effektiv die Aufwertung von Plätzen, Straßenräumen, Spielplätzen und Grünverbindungen.

Mit den Senatsbeschlüssen 1993 bis 1995 zur Festlegung der 22 Sanierungsgebiete des Gesamt-Berliner Stadterneuerungsprogramms wurde ein Investitionsbedarf von rund 1,7 Mrd. eingeschätzt.