Leerstandsbeseitigungsprogramme
In den Programmen "Mag 90", "Leerstand 1992/93" und "Leerstandsbeseitigung 1991/1992" (LEBE 91/92") mit einem Programmvolumen von 1.173,3 Mio. DM sind Förderungsmittel in Höhe von ca. 900 Mio. DM unter dem Vorbehalt der abschließenden Bestimmung nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches eingesetzt worden.
Es wird damit gerechnet, dass bei der Abrechnung und abschließenden Bestimmung insgesamt Rückflüsse in Höhe von 120 Mio. DM erzielbar sind.
Bei der Abrechnung gelten weiter die "Vorbehaltsmittel BestimmungsRL" vom 11. Dezember 1996 (Amtblatt für Berlin Nr. 2/1997, S. 58), deren Geltungsdauer zwischenzeitlich durch die Verwaltungsvorschriften vom 29.06.2001 (Amtsblatt für Berlin Nr. 39/03.08.2001, S. 3438) bis zum 31.12.2006 verlängert wurde.
Bisher wurden von der IBB von den insgesamt ca. 6.700 Fällen (Grundstücke), die zur Abrechnung anstehen, 6442 Fälle technisch geprüft.
In 1.802 Fällen wurde die Bestimmung über die Vorbehaltsmittel abgeschlossen und Rückflüsse in Höhe von 92,5 Mio. DM im Haushalt von Berlin (Kapitel 1295, Titel 119 21) vereinnahmt.
Landesmodernisierungsprogramm (LAMOD)
Im Landesmodernisierungsprogramm (LAMOD) sind in den Jahren 1980 bis 1985 mit Förderungsmitteln in Höhe von ca. 704,5 Mio. DM Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden, davon wurden ca. 220 Mio. DM als Vorauszahlungsmittel gewährt. Es wird mit Rückflüssen in Höhe von 120 Mio. DM gerechnet.
Von den seinerzeit 331 LAMOD-Projekten ist bisher die Bestimmung der Vorauszahlungsmittel für 327 Projekte mit 6.
Wohnungen erfolgt.
Aus den Vorauszahlungsmitteln wurden bislang Rückflüsse in Höhe von 52,9 Mio. DM im Haushalt von Berlin (Kapitel 1295, Titel 181 41) vereinnahmt.
Außerdem wurden Vorauszahlungsmittel in Höhe von 63,25 Mio. DM in voller Höhe zu zinslosen Darlehen umgewandelt.
Die Rückzahlungen aus den Darlehen werden sich über einen Zeitraum bis zu 25 Jahren erstrecken und ebenfalls unter dem benannten Titel sukzessive vereinnahmt.
Sanierungsbaukostenabrechnung:
Bei der Abrechnung der Sanierungsgrundstücke gelten weiter die "Sanierungsbaukosten-Abrechnungsrichtlinien" vom 01. Oktober 1993 (Amtsblatt für Berlin Nr. 5 /1993, S. 3350), deren Geltungsdauer zwischenzeitlich durch die Verwaltungsvorschriften vom 07.12.2001 verlängert wurde.
Von den bisher vorliegenden 436 Anträgen auf Abrechnungen nach den "Sanierungsbaukosten - Abrechnungsrichtlinien" wurden von der IBB 234 Grundstücke abgerechnet. Weitere 202
Anträge befinden sich in der laufenden Bearbeitung.
Förderung Gewerbe:
Die Gewerbeförderung in der Stadterneuerung erstreckt sich auf zwei Bereiche:
a) Die Modernisierung und Instandsetzung von Gewerbehöfen (§ 177 BauGB),
b) Betriebsverlagerungen bzw. wesentliche Änderungen baulicher Anlagen zur Standortstabilisierung (AV Städtebauförderung 1997 - AV StBauF 97, KGR 34).
Die Förderung konzentriert sich auf Vorhaben innerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete und Untersuchungsbereiche nach dem Baugesetzbuch.
Gewerbehofförderung
Die Gewerbehofförderung ist darauf ausgerichtet, kleinere und mittlere Betriebe in den innerstädtischen Mischgebieten zu halten, weil sie dort ein unverzichtbares städtisches Element darstellen.
Sie sind Anbieter von wohnungsnahen Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Kooperationspartner anderer Betriebe. Mit ihren arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Funktionen leisten sie nicht nur einen Beitrag zur Stadtökonomie sondern auch zur sozialen Integration.
Während des Berichtszeitraumes wurde von den insgesamt 54 geförderten Gewerbehöfen das vorletzte Vorhaben abgeschlossen und abgerechnet. Zum Ende des Berichtzeitraumes befand sich noch ein Gewerbehof im Bau.
Im Berichtszeitraum ist die Europäische Union mit 40 % der Baukosten an der Förderung von zwei Gewerbehöfen beteiligt.2 der AVStBauF 97) zur Finanzierung der Vorhaben bis zur Fertigstellung der Modernisierung. Es handelt sich dabei um Projekte, deren Erträge nach der Modernisierung wesentlich höher liegen. ausgeglichen werden. Außerdem wird die Beseitigung von Missständen und Mängeln durch Veränderungen der städtebaulichen Strukturen ermöglicht.
Anschaffungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB innerhalb von 10 Jahren steuerlich erhöht abzusetzen.
Seit der Veröffentlichung der Bescheinigungsrichtlinien im Jahr 1998 werden die Eigentümer über die Sanierungsverwaltungsstellen der Bezirksämter über die Voraussetzungen zur Erlangung der Steuervergünstigung gem. §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG informiert.
Voraussetzungen für den Erhalt der notwendigen Bescheinigung gemäß § 7 h EStG sind:
· Lage des Grundstückes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bzw. städtebaulichen Entwicklungsbereich,
· Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 7 h Abs. 1 Satz 1 EStG oder anderer Maßnahmen i.S.d. § 7 h Abs. 1 Satz 2 EStG,
· vor Beginn der Baumaßnahme ist zur Beseitigung von Missständen i.S.d. § 177 BauGB ohne Ausnahme entweder ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot ausgesprochen worden oder ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsvertrag bzw. eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Berlin abgeschlossenen worden.
Das Bezirksamt, die Sanierungsverwaltungsstelle, ist gemäß § 7 h Abs. 2 EStG i.V.m. § 3 Abs. 2 AZG die für Maßnahmen nach § 177 BauGB und damit für die Erstellung der Bescheinigungen zuständige Gemeindebehörde. Widerspruchsbehörde ist gem. § 73 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 27 Abs. 1b AZG ebenfalls die Bezirksverwaltung.
Zur Verbesserung des Bescheinigungsverfahrens sind mit der Senatsverwaltung für Berlin Änderungen der Anlagen 1 und 2 der Bescheinigungsrichtlinien abgestimmt und in den "Gemeinsamen Vorschriften zur Änderung der gemeinsamen Richtlinien über die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7 h, 10 f und 11 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) Bescheinigungsrichtlinien " vom 28. Januar 2002 im Amtsblatt S. 723 veröffentlicht worden.
Dieses Instrument der steuerlichen Unterstützung privater Sanierungsaktivitäten ist seit Auslaufen anderer steuerlicher Angebote (z.B. Berlinfördergebietsgesetz für den Westteil Berlins, Gesetz über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet - Fördergebietsgesetz im Ostteil Berlins -) ein wesentlicher Bestandteil der Sicherung der Finanzierung der Modernisierungs- und Instandsetzungsnotwendigkeiten in den Sanierungsgebieten und unverzichtbar im Zusammenhang mit den öffentlichen Förderungsangeboten Berlins.
So wurden allein in den Jahren von 1997 - Sommer 2001 Verträge für 355 Grundstücke (siehe nachfolgende Tabelle) zwischen den Eigentümern und Berlin abgeschlossen. Damit wurden in diesem Zeitraum ca. 900 Mio. DM als Bauinvestitionen durch die Eigentümer und Berlin aktiviert.
Wenn man davon ausgeht, dass 1 Mio. DM Bauvolumen in etwa 8 Arbeitsplätze (vorrangig im Baugewerbe) sichert bzw. schafft, wurden in diesem Zeitraum in Berlin für 7200
Arbeitsplätze die Voraussetzungen geschaffen. Wahlperiode Drucksache Nr. 15/1290
Anlagen (nachrichtliche Darstellungen)
Sanierungsgebiet Kreuzberg Kottbusser Tor
Gebietsdaten
Das Sanierungsgebiet Kreuzberg Kottbusser Tor SK(KT) wurde vom Senat im Rahmen des 1. Stadterneuerungsprogramms von 1963 beschlossen. Es war das größte der insgesamt 10 damaligen Berliner Sanierungsgebiete. Nach Inkrafttreten des Städtebauförderungs-Gesetzes (StBauFG) im August 1971 wurde es entsprechend § 93 StBauFG übergeleitet und innerhalb der ersten Rechtsverordnung vom 4. Juli 1972 gemäß § 5 StBauFG förmlich festgelegt.
1961 lebten im Sanierungsgebiet rund 37.000 Einwohner in 17.000 Wohnungen. In 2.700 Betrieben arbeiteten zu dieser Zeit etwa 19.000 Beschäftigte. Gut vierzig Jahre später hatte sich die Zahl der Wohnungen auf etwas weniger als 12.000 WE (minus 30 Prozent) vermindert.
Nach den statistischen Angaben von 1999 lag die Einwohnerzahl bei nunmehr circa 26.000 EW (minus 29 Prozent). Gegenüber 1961 hat sich die Zahl der heute 1.140 Betriebe um knapp 60 Prozent vermindert, die der 1999 gemeldeten 3.900 Beschäftigten sogar um 80 Prozent.
Die Sanierung Kreuzberg- Kottbusser Tor im Überblick
Das Sanierungsgebiet Kottbusser Tor ist heute 38 Jahre nach Verkündung des 1. Stadterneuerungs-Programms lebendiges Anschauungsobjekt für den mehrfachen, seither in Berlin vollzogenen erneuerungspolitischen Paradigmenwechsel der vergangenen Jahrzehnte.
Dabei stellt die radikale Kursänderung zu Beginn der 80er Jahre von der Kahlschlag-Sanierung hin zu einer behutsamen Stadterneuerung in mehrerlei Hinsicht eine außergewöhnliche historische Zäsur dar.
Bis zum Beginn der 80er Jahre hatte ein weitgehendes Nebeneinander unterschiedlicher Modelle und Verfahrensabläufe der Sanierung bestanden.
Ihre verschiedenen Phasen seit den frühen 60er Jahren lassen sich deshalb vor allem hinsichtlich voneinander abweichender Ziele und Vorgehensweisen in den einzelnen Durchführungsabschnitten, viel weniger was ihre zeitliche Abfolge anbetrifft, unterscheiden.
10.1.2.1 Erste Phase: Flächensanierung 1965-1975
Das Sanierungsgebiet wird in elf Planungseinheiten (PI-PXI) aufgeteilt, Konzepte für einen grundlegenden Umbau werden entwickelt und zur Unterstützung Berlins große städtische Wohnungsbaugesellschaften (BEWOGE, GEWOBAG, GSW, GSG) als Sanierungsträger mit der Vorbereitung und Durchführung der Erneuerung beauftragt.
Ziel ist der Ankauf der Grundstücke und Gebäude (bis 1987 etwa 80 %), die Freimachung der Wohnungen und die "Umsetzung" der Mieter und Gewerbetreibenden (meist in andere Stadtteile), der Abriss fast aller Häuser und die Neubebauung nach dem Muster der Großsiedlungen am Stadtrand.
Typische Beispiele dafür sind die Planungseinheit I am Wassertorplatz und der von Anfang an umstrittene Bau des Neuen Kreuzberger Zentrums "NKZ" 1974.
Besonders deutlich wird das Prinzip der Flächensanierung im Plan für den südlichen Teil des Sanierungsgebietes (SKS).
Nach Abriss der alten Bebauung soll das große Areal durch neue Straßenführungen, Wohnhochhäuser und andere Einrichtungen völlig umgestaltet werden.
Die Durchführung des Großobjektes dauert lange, Zielvorstellungen und Pläne werden immer wieder geändert, der Anteil der zu erhaltenden und zu modernisierenden Altbauten steigt.
Es entsteht ein Gemisch von unterschiedlichen, fast zusammenhanglosen Bauformen. Schließlich wird 1979 bereits unter Einfluss der verstärkten Bürgerbeteiligung das zugrundeliegende Verkehrskonzept aufgegeben und die Blockstruktur am Fraenkelufer wieder hergestellt.
10.1.2.2 Zweite Phase: Stadtbildpflege und Blockentkernung 1972 - 1979
Als Ergebnis des Wettbewerbs "Rund um Bethanien" kommt es 1973 zu einer Veränderung der städtebaulichen Leitbilder. Ziele sind nun der Erhalt und die durchgreifende Modernisierung der Vorderhäuser entlang der Straßen, der Erhalt des Stadtbildes, aber auch der Abriss der Seitenflügel, Hinterhäuser und Gewerbebauten im Blockinnern zugunsten großzügiger Freiflächen. Die sozialen Auswirkungen dieser Planung sind vergleichbar denen der Flächen- oder Kahlschlagsanierung.
Ein typisches Beispiel für diese Phase ist der Block 100 am Mariannenplatz, der im Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 als Beispiel für den Umgang mit der Stadt des19. Jahrhunderts gezeigt wird.
Nach der kurzen Übergangsphase der "gemäßigten Blockentkernung" wird der Erhalt und die Instandsetzung bestehender Altbauten und Strukturen zur wesentlichen Aufgabe der Stadterneuerung.
10.1.2.3 Dritte Phase: Blockentkernung mit Verfügungszone um die Oranienstraße
Nach dem endgültigen Fallenlassen der Süd-Tangente lobte Berlin 1977 den beschränkten städtebaulichen Wettbewerb "Oranienstraße" für die acht Blöcke der Planungseinheiten P III/P X aus.
Ähnlich wie in dem im gleichen Jahr im März 1977 gestarteten Wettbewerb "Strategien für Kreuzberg" war nun auch hier eine intensive Erörterung der Planung vorgesehen. Differenzierte Modernisierungsstandards und Miethöhen sollten den Verbleib der Bewohner nach der Sanierung begünstigen.
Das prämierte Wettbewerbskonzept sah den überwiegenden Erhalt der Blockränder sowie der Gewerbehöfe im Blockinneren vor. Innerhalb eines flexiblen Gestaltungsrahmens waren blockbezogene "Freiraum-Schwerpunkte" und hausbezogene "Verfügungszonen" geplant.
In diesen Verfügungszonen sollte z. B. über den Erhalt oder Abriss von Seitenflügel und Hinterhäusern erst im Verlauf weiterer Planungsschritte entschieden werden. Dies erlaubte von Block zu Block unterschiedliche Vorgehensweisen und vor allem spätere Korrekturen und Veränderungen.
10.1.2.4 Vierte Phase : Behutsame Stadterneuerung "Schritt für Schritt" 1979 wird die für die Vorbereitung einer internationalen Bauausstellung gegründete Gesellschaft "IBA" vom Senat beauftragt, in Kreuzberg die "kaputte Stadt" zu retten. Mit den Betroffenen wird das Konzept der behutsamen Stadterneuerung entwickelt, in 12 Grundsätzen zusammengefasst und1983 vom Abgeordnetenhaus bestätigt.
1986 wird der Altbaubereich der IBA ausgegliedert und der neugebildeten, privaten "S.T.E.R.N., Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung Berlin mbH" übertragen.
Verfahren und Ergebnisse seit 1981
Die vorliegenden Ergebnisse der Sanierung Kreuzberg sind in einem nicht geringem Umfang Produkte unterschiedlicher aufeinander aufbauender oder folgender Sanierungsphasen.