Sanierungsgebiet

Von den 1961 noch 16.923 im ursprünglichen Sanierungsgebiet vorhandenen Wohnungen (WE) waren bis Anfang der achtziger Jahre 7.200 WE abgerissen worden.

Neu errichtet wurden bis 2000 ca. 5.000 WE einschließlich 372

Wohnungen, die nach § 17 II. WoBauG gefördert wurden.

Knapp 4.500 WE konnten bis 2000 mit öffentlicher Förderung durchgreifend instandgesetzt und modernisiert werden, davon 250 in baulicher Selbsthilfe und 1.850 im Rahmen des "KombiProgramms".

Zum Umfang der frei finanzierten Modernisierung und Instandsetzung liegen keine statistischen Daten vor.

Gewerbe:

Im Sanierungsgebiet wurden schätzungsweise 90.000 qm Gewerbeflächen in Gewerbehöfen ebenso wie in kleineren Einheiten erneuert, davon allein im Rahmen der GewerbehofFörderung seit 1985 51.000 qm in 21 Gewerbehöfen.

Kindertagesstätten:

Unter Federführung der IBA wurden insgesamt 17 Kita- Projekte mit 783 Plätzen entwickelt. Davon konnten bis heute 14 Kindertagesstätten unterschiedlicher Größe mit insgesamt 707 Plätzen in 13 verschiedenen Blöcken realisiert werden.

Schulen:

Im Rahmen der Sanierung im Bereich Kreuzberg Süd erfolgte der Neubau eines Behindertenzentrums sowie einer weiteren Grundschule in Block 89. Bedeutendes Projekt im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung ist der Umbau und die Erweiterung der Heinrich-Zille-Grundschule im Block 101, der 1990 begonnen und 1992 abgeschlossen werden konnte. Der Erhalt der Jens-Nydal-Schule in Block 89 ist ebenfalls Ergebnis der behutsamen Stadterneuerung.

Soziale Infrastruktur

Dem Zusammenwirken vieler Initiativgruppen, des Nachbarschaftsvereins KOTTI und der IBA sowie dem Engagement der Sanierungsträger ist die beträchtliche Anzahl verwirklichter Projekte zu verdanken.

Allen voran steht das türkisch-deutsche Nachbarschafts- und Kulturzentrum in Block 78, das neu errichtete soziale Dienstleistungszentrum in Block 56, das Frauenstadtteilzentrum in Block 79 sowie zahlreiche kleinere, von freien Trägern oder Initiativen getragene, kulturelle, pädagogische und künstlerische Projekte.

Hofbegrünung/Blockparks:

In sämtlichen von der IBA betreuten Blöcken des Sanierungsgebietes sind bis heute ca. 150 zum Teil umfangreiche Hofbegrünungsmaßnahmen ­ in der Regel gemeinsam mit den Bewohnern ­ geplant und durchgeführt worden.

Planungsrechtlicher Status:

Im Flächennutzungsplan von 1965 wurde erstmals die Stadtautobahnplanung aus den 50er Jahren offiziell festgeschrieben.

Das später in der Strukturplanung von 1969 noch erweiterte Konzept einer Umwidmung der in unmittelbarer Nähe der Autobahntrasse gelegenen gemischt genutzten Blöcke ist hier ansatzweise, jedoch nur für die Blöcke südlich der Südtangente festgeschrieben worden.

Dieses Nutzungskonzept wurde im Flächennutzungsplan 1985 vollständig fallengelassen. Es überwiegt nunmehr ­ bis auf eine durchgehende Zone südlich der Oranienstraße mit den Blöcken 60, 61 und 80, 81, 82 ­ allgemeine Wohnnutzung.

Im Flächennutzungsplan 1998 wurde von dieser verhältnismäßig pauschalen Festsetzung zugunsten einer differenzierteren Nutzungsausweisung abgewichen. So wurden nun die Blöcke 61 und 62 zum Gewerbegebiet umgewidmet sowie der Anteil der gemischt genutzten Bauflächen beträchtlich erhöht.

Planungsrechtliche Sicherung der Sanierungsergebnisse

Während der gesamten Dauer der Sanierung wurden in den Blöcken 52 (Teilbereich), 63, 64, 65, 67, 68, 69, 84 (Teilbereich), 86, 87, 88, 97, 607, 611 (Teilbereich), 621 und 625 insgesamt 18 Bebauungspläne festgesetzt. 6 BebauungsplanEntwürfe in den Blöcken 52 (Teilbereich), 70, 84 (Teilbereich), 89, 104 und 611 (Teilbereich) befinden sich noch im Verfahren und 23 Verfahren wurden inzwischen eingestellt.

Am 27.Juli 1995 trat eine Erhaltungsrechts-Verordnung für die Luisenstadt gemäß § 172, Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 und 2 BauGB in Kraft.

Die Bestandserneuerung der Wohn- und Gewerbesubstanz ist hier so gut wie vollständig erfolgt. Noch bestehende städtebauliche Probleme in Block 61 (vor allem die noch immer unbebaute Blockecke am Moritzplatz) sind im Rahmen der Sanierung nicht zu lösen.

Dies gilt auch für diejenigen Projekte, die im Rahmen des Modellvorhabens "Behutsame Stadterneuerung am Moritzplatz unter ökologischen Zielsetzungen" vorbereitet wurden, jedoch nicht realisiert werden konnten. Zutreffend ist dies auch für diverse kleinere städtebauliche Maßnahmen. Für das Grundstück Ritterstraße 13/14 liegt bisher kein abgestimmtes Planungskonzept vor; Erneuerungsmaßnahmen sind jedoch auch nach Aufhebung der Sanierung realisierbar.

Im Block 62 konnte die Bebauung der Blockspitze im Rahmen eines von S.T.E.R.N. vorbereiteten Wettbewerbs vorbereitet und auf Grundlage der prämierten Arbeit realisiert werden. Das Grundstück Oranienplatz 4 wurde nach Abschluss der Gebäudeerneuerung aus der Sanierung entlassen.

Die Planungseinheit umfasst mehrere heterogene Teilbereiche.

Fast vollständig abgeschlossen sind die Erneuerungsmaßnahmen in den Blöcken 80 und 81. Besonders hervorzuheben sind die beiden hier realisierten Kindergarten-Projekte.

Das im Planungsverfahren "Neues Kreuzberger Zentrum" (NKZ) angedachte Erneuerungskonzept einschließlich der Wiederöffnung der Dresdener Straße konnte nicht umgesetzt werden. Das NKZ liegt heute innerhalb des QuartiersmanagementGebietes "Kottbusser Tor".

Die Blöcke 82 und 104 weisen in ihren Randbereichen zur Skalitzer Straße eine nicht befriedigende städtebauliche Situation auf, die jedoch auf Dauer nicht veränderbar erscheint. Im Block 82 ist die Ecksituation Skalitzer-/Mariannenstraße aufgrund der nicht erfolgten Einigung zwischen Bewag und dem dort ansässigen Autohaus hinsichtlich einer Ordnung der Grundstücksverhältnisse unbefriedigend. Das betrifft auch die Blockrandbebauung zur Skalitzer Straße.

Die in den Blöcken 82 und 104 gelegenen "Kombi-Häuser" haben eine zweite Erneuerungsstufe durchlaufen.

Für die im Block 82 gelegenen Gebäude Oranienstraße 187 und Mariannenstraße 11/Skalitzer Straße 123-126 besteht nach Abschluss der Instandsetzung bzw. des Gewerbeneubaus kein Sanierungsbedarf mehr.

Die Erneuerung in Block 85 ist weitgehend erfolgt; die Realisierung des Blockparks konnte abgeschlossen und für die "KombiHäuser" eine zweite Erneuerungsstufe durchgeführt werden.

10.1.6.4 Planungseinheit IV um die Luckauer Straße (Blöcke 56, 57, 58)

Das in Block 56 im Rahmen eines Wettbewerbs vorbereitete Neubauvorhaben des Sozialen Dienstleistungszentrums wie auch die Kindertagesstätte sind bereits vor längerer Zeit realisiert worden. Weitgehend abgeschlossen ist hier wie auch in den Blöcken 57 und 58 die Erneuerung der bestehenden Wohngebäude einschließlich einer zweiten Erneuerungsstufe in den "Kombi-Häusern".

Für die in Block 56 gelegenen Grundstücke Sebastianstraße 83 und 84 besteht nach Abschluss der privat finanzierten Instandsetzungsmaßnahmen kein Sanierungsbedarf mehr.

In dem Gebäude Dresdener Straße 117 in Block 57 sind vom neuen Eigentümer Erneuerungsmaßnahmen vorgesehen; sie können auch nach Aufhebung des Sanierungsgebietes durchgeführt werden.

Auf dem Grundstück Dresdener Straße 24 im Block 58 sind abschließende Erneuerungsmaßnahmen erforderlich und von der BEWOGE als Eigentümerin beantragt. Durch sie erfolgt auch die umfassende, öffentlich geförderte Erneuerung des Hauses Dresdener Straße 27.

10.1.6.5 Planungseinheit V an der Prinzenstraße (Blöcke 63[Teilbereich], 67 [Teilbereich], 68 [Teilbereich])

Die am äußersten westlichen Rand des Sanierungsgebietes gelegene Planungseinheit wurde bereits 1993 zur Entlassung aus der Sanierung empfohlen.

10.1.6.6 Planungseinheit VI um die Kohlfurter Straße (Blöcke 70, 84, 86, 87, 88, 89, 625)

Die auf dem Planungskonzept von 1972 beruhende Sanierung im Nordteil der Planungseinheit wurde in den Blöcken 625, 86 und 87 weitgehend verwirklicht.

In Block 88 wurde die Planung unter Federführung der IBA erheblich modifiziert und konnte mit dem Wohnungsbau-Projekt von Prof. Holzbauer (Wien) umgesetzt werden.

In den Blöcken 70 und 89 wurden sämtliche Erneuerungsvorhaben unter Regie der IBA und gemeinsam mit dem Sanierungsträger GSW sowie zahlreichen Selbsthilfegruppen geplant und gegen anfänglich erheblichen Widerstand durchgesetzt werden. Sie sind seit längerer Zeit abgeschlossen.

Heute sind beide Blöcke vorbildliche Anschauungsobjekte eines in Zeiten heftiger Auseinandersetzungen und unter widrigsten Umständen verfochtenen und schließlich verwirklichten Erneuerungskonzepts.

In Block 84 konnte das lange Zeit ungelöste Problem der Bebauung der Blockspitze gelöst und eine Bebauung realisiert werden.

10.1.6.7 Planungseinheit VII an der Alexandrinenstraße (Blöcke 607 [Teilbereich], 52 [Teilbereich])

In der Planungseinheit sind die wesentlichen Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt worden.

10.1.6.8 Planungseinheit VIII an der Stallschreiber Straße (Block 611) Wesentliche Erneuerungsmaßnahmen sind hier nicht akut; eine nach wie vor sinnvolle Blockrandbebauung muss außerhalb der Sanierung erfolgen.

10.1.6.9 Planungseinheit IX um das BethanienKrankenhaus (Blöcke 73, 76, 77, 97, 100) Innerhalb der Blöcke 97 und 100 sowie im östlichen Teilbereich des Blocks 77 sind bereits im Rahmen früherer Sanierungsphasen durchgreifende, mit erheblichem Abriss verknüpfte Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt und abgeschlossen worden.

In den einstigen "Warteblöcken" 73 und 76 konnte die Gebäudeerneuerung einschließlich einer zweiten Erneuerungsstufe in den "Kombi-Häusern" bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen werden.

Für das inzwischen privat instandgesetzte Gebäude Leuschnerdamm 43/Oranienplatz 11 besteht kein Sanierungsbedarf mehr.

Auf dem Grundstück Naunynstraße 46/Oranienplatz 13 ist nach privater Instandsetzung des Vorderhauses der Abriss des Seitenflügels und einer Remise als Ordnungsmaßnahme beantragt.

Ungelöst ist noch immer die dauerhaft mögliche Integration und Sicherung des Kinderbauernhofes in Block 73.

10.1.6.10Planungseinheit X an der Naunynstraße (Blöcke 78, 79, 103)

Die umfangreichen Erneuerungsmaßnahmen in allen drei Blöcken einschließlich einer zweiten Erneuerungsstufe in den "Kombi-Häusern" sind weitgehend abgeschlossen.

Für das Gebäude Adalbertstraße 86 in Block 78 besteht nach privater Instandsetzung kein Sanierungsbedarf mehr; gleiches gilt für das Gebäude Oranienstraße 23 sowie für das im Block 103 gelegene Gebäude Manteuffelstraße 40/41.

Die Durchführung des auf dem Grundstück Manteuffelstraße 43/Oranienstraße 1,2 genehmigten Neubauvorhabens ist ungesichert.

Als besonders geglückte Projekte sind im Block 78 der Blockpark und das Nachbarschafts- und Kulturzentrum "ORA 34" hervorzuheben, letzteres als herausragendes Anschauungsobjekt für den baulich-sozialen Ansatz der behutsamen Stadterneuerung.

10.1.6.11Planungseinheit XI an der Manteuffelstraße (Block 101)

In einem breiten Spektrum ­ von der baulichen Erneuerung der Wohn- und Gewerbebauten über die Schulerweiterung der Heinrich-Zille-Grundschule und die durch Umbau von Bestandsgebäuden neugeschaffene Kindertagesstätte bis zur Hofbegrünung ­ ist hier die behutsame Stadterneuerung beispielhaft umgesetzt worden. Eine zweite Erneuerungsstufe in den meisten "Kombi-Häusern" ist erfolgt.

Zugleich besteht in mehreren Fällen noch beträchtlicher Erneuerungsbedarf, so auf den Grundstücken Waldemarstraße 114 und Waldemarstraße 120/Lausitzer Platz 1. In letzterem Fall wurden Maßnahmen beantragt, jedoch nicht durchgeführt.

Eine umfassende Erneuerung ist im Gebäude Lausitzer Platz 3 durch die BEWOGE als Eigentümerin vorgesehen.

Auf dem Grundstück Skalitzer Straße 102 ergeben sich Probleme im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Wiederaufbau des Seitenflügels.

Kein Erneuerungsbedarf besteht mehr nach Abschluss der Erneuerungsmaßnahmen auf den Grundstücken Manteuffelstraße 89 sowie Waldemarstraße 112 und 114

Abgeordnetenhaus von Berlin ­15. Wahlperiode Drucksache Nr.1.7 Finanzierungsaufwand für das aufgehobene Sanierungsgebiet

Der Gesamtaufwand ist erst im Rahmen der Schlussabrechnung feststellbar. Pauschal ist der Finanzierungsaufwand Berlins in Kostengruppen besonderer Bedeutung wie folgt einschätzbar:

· Förderung ModInst- Maßnahmen bei ca. 4.500 WE mit ca. 255,60 Mio. EUR (ca. 2.650 WE x ca. 79.000 EUR/WE und ca. 1.850 WE x ca. 25.000 EUR/WE) bei Kapitel 1295

Titel 663 56 und 893 56

· "Städtebauförderung" zu Lasten Kapitel 4610 und 1295 Titel 893 31 ca. 311,00 Mio. EUR (beim Bezirk und SenStadt)

· Gewerbeförderung incl. EFRE- Mittel ca. 26,30 Mio. EUR bei Kapitel 1240 Titel 893 78

· Öffentliche Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbaumaßnahmen des Bezirks) ca. 68, 30 Mio. EUR bei verschiedenen Titeln Summe Stadterneuerung: ca. 662,20 Mio. EUR

· Neubauförderung von 5.063 Wohnungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ca. 924,62 Mio. EUR bei Kapitel 1295 verschiedene Titel

Dem stehen gegenüber noch nicht abschließend festzustellende Einnahmen z. B. aus der Veräußerung von Sanierungsvertragsgrundstücken, Ausgleichsbeträgen, Rückflüssen von Vorauszahlungsmitteln Berlins.

Eingenommen wurden bisher ca. 51,7 Mio. DM(26,4 Mio. EUR) bei Kapitel 1295 bzw. 4610 beim Titel 119 27.