Stand der Umsetzung der Grundstückskauffälle im Ostteil der Stadt und in West-Staaken nach dem Verkaufsgesetz

Wir fragen der Senat:

1. Wie viele Modrowkauffälle sind in Berlin vom Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und den bezirklichen Grundstücksämtern noch nicht abschließend bearbeitet worden und welche Gründe liegen dafür im Einzelnen vor:

a) Bescheid des Bundesministeriums der Finanzen,

b) Teilungsprobleme bei Grundstücken über 750 qm,

c) nicht abgeschlossene Restitution,

d) weitere Gründe?

2. Wie viele Modrowkauffälle sind vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) noch zu entscheiden, darunter über die Abhilfe von Widersprüchen?

3. Wie viele Modrowkauffälle gibt es, bei denen eine endgültige gerichtliche Entscheidung zu Restitutionsansprüchen noch aussteht?

4. Bestehen in der Auslegung der Ausschlussgründe für eine Naturalrestitution gemäß § 4 Vermögensgesetz Möglichkeiten, gerichtliche Vorentscheidung zu erlangen, um sogenannten Lästigkeitsklagen entgegentreten zu können?

5. Wie viele Modrowkauffälle wurden nach der vorliegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abschließend bearbeitet und in wie vielen Fällen kann eine kurzfristige abschließende Bearbeitung erfolgen?

6. Sind Bedenken zu Haftungsansprüchen bei restitutionsbelasteten Grundstücken nach der Entscheidung des BVerwG berechtigt?

7. Worin liegen die Ursachen, dass Entgeltforderungen mit einem Ansatz von 2 % des Bodenwertes pro Jahr gemäß GrundRÄndG im September 2002 geltend gemacht wurden und eine nochmalige Korrektur auf 0,5 % vorgenommen wurde?

8. Wie wird sich der Senat bei einer rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtberechtigung der Forderung von Entgeltnachzahlung bei redlichen Erwerbern verhalten?

9. Besteht die Möglichkeit, mit entsprechenden Experten konzentriert und unkonventionell die Teilungsprobleme bei Grundstücken über 750 m2 begutachten zu lassen und auch diese Fälle alsbald zu realisieren?

10. Können bei den abzugebenden Grundstücksteilflächen Entschädigungsforderungen in welcher Höhe anfallen?

11. Werden Möglichkeiten gesehen, die Kauffälle bei Grundstücken, die für die bisherige Trassenfestlegung der Nordtangente vorgesehen waren, kurzfristig zu realisieren?