Stadtentwicklung

Vorlage ­ zur Kenntnisnahme ­ Verwaltungsgebühr für den Erwerb von Vignetten bei der Parkraumbewirtschaftung

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 15. Sitzung am 28. Juni 2002 Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob die bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr für den Erwerb von Vignetten bei der Parkraumbewirtschaftung von 31 Euro entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden kann."

Hierzu wird berichtet:

Nach der Gebührennummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) kann für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises eine Gebühr von 10,20 bis 30,70 pro Jahr in Rechnung gestellt werden. Dieser Gebührenrahmen wird in Berlin bereits voll ausgeschöpft.

Ausgehend von dem im Gebührenrecht anzuwendenden Äquivalenzprinzip, das ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Leistung (Gebühr) und Gegenleistung (Amtshandlung) fordert, ist zunächst der in Zusammenhang mit der Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (Vignette) entstehende Verwaltungsaufwand geprüft worden. Unter Berücksichtigung sämtlicher hierbei zu berücksichtigender Personal- und Sachkosten war festzustellen, dass eine Erhöhung der genannten Gebühr nicht mit einem Anstieg dieser Kosten begründet werden kann.

Anders als beim Landesgebührenrecht, kann bei verkehrsbezogenen Bundesgebühren auch der wirtschaftliche Nutzen bei der Festlegung der Gebühr in Ansatz gebracht werden. Der in der GebOSt vorhandene Gebührenrahmen müsste deshalb durch Rechtsänderung so ausgedehnt werden, dass bei Anwohnerparkvignetten der Wert des Parkstandes für die Nutzer angemessen berücksichtigt werden kann. Da ein Vorstoß zur Ausweitung des Gebührenrahmens nur dann erfolgversprechend ist, wenn Berlin im Bundesrat von anderen Ländern unterstützt wird, sind die Verkehrs- und Innenministerien der Länder um Äußerung gebeten worden, ob Bereitschaft besteht, einen Antrag Berlins im Bundesrat zu unterstützen.

Diese auf Verwaltungsebene durchgeführte Umfrage beleuchtet noch nicht ein mögliches Stimmverhalten im Bundesrat. Dennoch erscheint es sinnvoll, einen Verordnungsantrag zur Änderung der GebOSt in den Bundesrat einzubringen, um ein verkehrspolitisches Votum der Länder herbeizuführen. Entsprechend den Stellungnahmen der Länder wird eine maßvolle Anhebung der Gebühren durch nachstehende Fassung der Gebührennummer 265 der GebOSt vorgeschlagen: „Ausstellung eines Parkausweises für Bewohner 10,20 bis 100,00 "

Der Senat wird hierzu eine entsprechende Bundesratsinitiative ergreifen. Über das Ergebnis wird der Senat dem Abgeordnetenhaus berichten.

Ich bitte, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Der Senat von Berlin

Der Regierende Bürgermeister

In Vertretung Schmitz Chef der Senatskanzlei Strieder Senator für Stadtentwicklung