Als weltoffene Metropole ist sich Berlin seiner Verantwortung in der Einen Welt

Wesentlich dazu kommt das „vernetzte und langfristige Denken", das abkommt von der isolierten und kurzfristigen Optimierung einzelner Ziele. Dieses Denken wird mit dem Pilotprogramm der Bund-Länder-Kommission zur nachhaltigen Bildung („BLK 21") erprobt. Als zweiter Schwerpunkt nachhaltiger Bildung ist der Spracherwerb als Grundlage der Integration zu sehen; nur so kann die Integrität der Stadt in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht erhalten bleiben.

Als weltoffene Metropole ist sich Berlin seiner Verantwortung in der „Einen Welt" bewusst.

Die Stadt kann dieser Verantwortung unter dem Leitbild „Zurückgeben: Gerechte Chancen und solidarischer Austausch" gerecht werden ­ nach außen im Austausch von Wissen und Erfahrung mit anderen Städten und nach innen als tolerante Stadt für Menschen aus aller Welt. Der Agendaentwurf setzt dabei auf die Stärken Berlins mit seiner Vielzahl an Initiativen, Städtepartnerschaften, seiner Sprach- und Kulturvielfalt und fordert die Entwicklungsverträglichkeit als Merkmal der Berliner Landespolitik ein.

3. Der Entwurf der Berliner Agenda 21 stellt in den Bestrebungen des Senats um eine nachhaltige Entwicklung einen wichtigen Schritt dar.

Mit dem darin verfolgten partizipativen Ansatz wird deutlich, dass die Agenda 21 nicht alleine ein Programm von Politik und Verwaltung ist, sondern das Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialoges. Diesen gilt es mit dem vorliegenden Entwurf aber noch erheblich zu intensivieren.

Dafür werden die Senatsverwaltungen verstärkt den Dialog mit der Bevölkerung führen. Der Senat fordert alle gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen der Stadt auf, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.

Hierfür ist folgender Zeitplan vorgesehen: Dezember 2002 bis April 2003: Diskussion des Entwurfes in verschiedenen Gremien und Veranstaltungen mit dem Ziel,

­ den Agendaentwurf bekannt zu machen, zu diskutieren und fortzuschreiben,

­ einen Konsens über die wesentlichen Fragen zwischen den Beteiligten zu erreichen

­ neue Projekte in den Handlungsfeldern anzuregen und

­ weitere Menschen in die Diskussion und die Projekte einzubeziehen.

Mai bis August 2003: Auswertung der Diskussion; Einarbeiten der Vorschläge in den Entwurf Erstellen des Nachhaltigkeitsplans als Teil der Berliner Agenda 21

Herbst 2003: Vorlage der Berliner Agenda 21 an das Abgeordnetenhaus

Ab Herbst 2003: Umsetzung und Fortschreibung der Berliner Agenda

Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen, Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg sowie Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung ergeben sich durch die Mitteilung ­ zur Kenntnisnahme ­ Erstellung einer „ November 2002

Vorbemerkung:

Dieses Konzept wurde auf der Sitzung des Agendaforums am 21.10.2002 beschlossen. Es wurde vom Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf der Grundlage von Papieren des Agendaforums und der Senatsverwaltungen erstellt. Es enthält weitgehend abgestimmte, aber auch noch kontroverse Texte zu einzelnen Handlungsfeldern und stellt einen Diskussionsentwurf der Berliner Agenda 21 dar. Aus der Länge der Kapitel ist keine Bewertung der Handlungsfelder abzuleiten.

Ab November 2002 soll dieser Entwurf breit diskutiert werden und auch Menschen, Gruppen und Gremien außerhalb des Agendaforums in die Diskussion einbeziehen. Dieser Entwurf stellt deshalb nicht in allen Punkten die Meinung aller am Agendaforum beteiligten Gruppen und Personen dar, sondern soll Anreiz und Material liefern, die dort aufgezeigten Fragen und Lösungsvorschläge breit zu diskutieren.

Aufbauend auf diesen Diskussionen soll zum Herbst 2003 die endgültige Fassung der Berliner Agenda.

Kontakte für diese Diskussion: Geschäftsstelle des Agendaforums (im Difu): Straße des 17.Juni 112, 10623 Berlin, Tel. 390 01 157, Preuss@Agendaforum.de, http://agendaforum.de oder : Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Brückenstr. 6, 10179 Berlin, Tel 9025-2131 faensen-thiebes@senstadt.verwalt-berlin.de

1. Einleitung: Berlin ­ bereit für Zukunft

Den Auftrag zur Erarbeitung einer gesamtstädtischen lokalen Agenda 21 für Berlin hat das Abgeordnetenhaus am 23. September 1999 beschlossen.

Die Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses Erstellung einer „Lokalen Agenda Berlin 21" und die organisatorischen Grundlagen dafür regelt der Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2000. Damit werden die langjährigen Bemühungen engagierter Bürger und Politiker umgesetzt, auch für Berlin ein Programm für eine nachhaltige Entwicklung zu erstellen.

Die Agendaerstellung in Berlin

Die Träger des Agendaprozesses auf gesamtstädtischer Ebene waren 1999 die Verwaltung, der „Runde Tisch zur nachhaltigen Entwicklung in Berlin und Brandenburg" und der „Öffentliche Arbeitskreis", der bezirkliche Aktivitäten koordiniert.

Der Auftrag zur Erstellung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 erforderte jedoch neue, auf Umsetzung angelegte Organisationsstrukturen. Den „Runden Tisch" löste am 4. Juli 2000 das „Agendaforum" als Partizipationsgremium und Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Politik ab. Die gesellschaftlichen Gruppen werden am Diskurs über die Lokale Agenda Berlin in diesem Forum durch Repräsentanten vertreten, die sie selbst bestimmen und die in „Bänken" organisiert sind. Die Bänke, die jeweils fünf Mitglieder umfassen, davon mindestens eines aus Brandenburg, sind folgenden Sektoren zugeordnet: Arbeitnehmer/Arbeitslose, Bildung/Wissenschaft, kommunale/lokale Initiativen, Nichtregierungsorganisationen (NGO), Wirtschaft, Wohlfahrt/Kirchen (kam noch nicht zustande) und Verwaltung. Fünf weitere Plätze wurden mit Vertretern für Bürgerbeteiligung, Geschlechtergerechtigkeit (zwei Vertreterinnen) und der Parlamente von Berlin und Brandenburg „gesetzt".

Das Agendaforum trat bislang neunmal zusammen.

Auf seinen Sitzungen hat das Agendaforum in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen die prioritären Handlungsfelder begründet, verabschiedet und für diese Handlungsziele und Indikatoren empfohlen.

Für diese Arbeit wurden spezifische Fachforen eingerichtet, in denen ehrenamtlich zu den Themen gearbeitet wurde. Auf Seiten der Verwaltung hat die Arbeitsgruppe der Senatsbeauftragten ihrerseits Konzepte zur Lokalen Agenda 21 in Berlin entwickelt. In aufwändigen Abstimmungsverfahren, die unterschiedlich erfolgreich waren, wurden die Konzepte angeglichen. Die Koordination des gesamten Prozess lag beim Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Mit diesem Konzept partizipativen Arbeitens wurde in der Stadt gesellschaftliches Neuland betreten.

Durch neue Wege wurde eine höhere Qualität der Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse angestrebt und die hohen Erwartungen verlangten den Beteiligten ein erhebliches Maß an Zeit und Mühe ab.

In Ergänzung zu diesem Prozess wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus sowohl in der 13. als auch in der 14. Legislaturperiode eine Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin" eingesetzt. Die zweite Kommission arbeitete ausgiebig an einem Zielsystem für die Stadt, das die Nachhaltige Entwicklung in ganzer Breite für Berlin zum Thema hatte. Diese Arbeit ergänzte sich somit sinnvoll mit der an den prioritären Handlungsfeldern orientierten Arbeit des Agendaforums und der Senatsverwaltungen. Für eine weitere Entwicklung nachhaltiger Politik in dieser Stadt ist es deswegen sinnvoll, diese ­ wegen der verkürzten Legislaturperiode ­ nicht vollendete Arbeit der Kommission aufzugreifen.

Berlins Willensbekundungen zur Politik der Nachhaltigkeit Berlin hat sich durch die Unterzeichnung der Charten von Berlin (1992), Aalborg (1994) und Valencia (1995) zum Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage seines politischen Handelns bekannt: „Wir verstehen, dass unsere derzeitige städtische Lebensweise, insbesondere unser arbeits- und funktionsteiliges System, die Flächennutzung, der Verkehr, die Industrieproduktion, Landwirtschaft, der Konsum und die Freizeitaktivitäten und folglich unser gesamter Lebensstandard uns für die vielen Umweltprobleme wesentlich verantwortlich macht, denen die Menschheit gegenübersteht.

Wir Städte und Gemeinden verstehen, dass uns die Idee der zukunftsbeständigen und umweltgerechten Entwicklung hilft, unseren Lebensstandard mit der Tragfähigkeit der natürlichen Umwelt in Einklang zu bringen. Wir bemühen uns um soziale Gerechtigkeit, zukunftsbeständige Wirtschaftssysteme und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Umwelt. Soziale Gerechtigkeit muss notwendigerweise auf einer wirtschaftlichen Dauerhaftigkeit und Gerechtigkeit beruhen, und diese wiederum erfordern eine Nachhaltigkeit der Umweltnutzung" (aus der Charta von Aalborg).

Obwohl diese Politik der Nachhaltigkeit ein langwieriger und auf Langfristigkeit konzipierter Prozess ist, der immer noch mit anderen, kurzfristigen Zielen konkurriert, bleibt sie ein wichtiges, parteiübergreifendes Politikziel des Landes Berlin. In der Erkenntnis, dass dieser Prozess keine übliche politische Aufgabe ist, sondern weitgehende Fragen der Lebensqualität in verschiedenen Teilen der Welt und zukünftiger Gene2