Bericht

Antrag Radfahren auf dem Spree-Uferweg im Schlosspark Charlottenburg

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten das Radfahr-Verbot auf dem Spree-Uferweg im Schlosspark Charlottenburg unverzüglich aufhebt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 01.08.2003 zu berichten.

Begründung:

Das Radfahren auf den breiten Wegen in Grünanlagen hat sich nicht nur im Tiergarten und in der Hasenheide seit mehr als zehn Jahren bewährt.

Nach der Übernahme vom Schlosspark Charlottenburg hat die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten verfügt, dass auf dem Spree-Uferweg das Radfahren nicht mehr gestattet wird.

Im Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses vom 11. November 2002 werden die Äußerungen des Präsidenten der Stiftung, Hartmut Dorgerloh, zum Radfahrverbot folgendermaßen zitiert: „Zum Fahrrad fahren: Er glaube dem Abgeordneten Cramer, dass er nicht über den Rasen fahre und dass er Rücksicht auf die Besucher nehme. Briefe, die er erhalte, besagten etwas anderes: Besucher beschwerten sich darüber, dass sie in den Parkanlagen von Fahrradfahrern gestört würden. Mountainbiker führen die Terrassen hoch und herunter. Die Stiftung habe versucht, das Radfahren auf einzelnen großen Wegen zu erlauben. Dies habe aber ein Ausschwärmen in die ganzen Anlagen zur Folge. Er selbst sei begeisterter Fahrradfahrer und fahre ein- bis zweimal in der Woche zwischen Wilmersdorf und Sanssouci mit dem Rad; er fahre auch in Parkanlagen mit einem Dienstfahrrad. Er finde das Fahrrad fahren in den Parkanlagen unproblematisch, soweit es nicht andere Besucher störe und die Wege nicht zerstöre. Man werde darüber nachdenken, was man machen müsse. Man wolle auch die Fahrradfahrer haben."

Die Begründung für das Radfahrverbot in Parkanlagen hat mit der Lebenswirklichkeit überhaupt nichts zu tun. Im Potsdamer Park am Neuen See z. B. ist das Radfahren verboten. Der Teil der offiziellen BUGA-Route, der durch den Park führt, ist als „Schiebestrecke" ausgeschildert, ein Schildbürgerstreich, den niemand befolgt.

Man kann nicht wegen ein paar Fahrrad-Rowdys nahezu alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer bestrafen. Wenn ohnehin ohne eine konsequente Überwachung das Fahrradfahren in Parkanlagen nicht unterbunden werden kann, wäre es besser, gezielt diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die die Parkanlagen zerstören und die Besucher belästigen.

Die Wege in Parkanlagen sind attraktive Alternativen für das Fahrradfahren, weil man dort vor Autos, Lärm und Abgasen geschützt wird.

Will der Senat sein Ziel, den Fahrradverkehr zu verdoppeln, umsetzen, muss er auch die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Eine dieser Rahmenbedingungen ist, dass das Fahrradverbot auf dem Spree-Uferweg im Schlosspark Charlottenburg unverzüglich aufgehoben wird.

Dann kann der Weg entlang der Spree von der Museumsinsel in Mitte über den Reichstag, dem Bundeskanzleramt, dem Bundespräsidialamt im Schloss Bellevue, dem Holsteiner- und Schleswiger Ufer zur Englischen Straße, dem Ufer am Landwehrkanal und der Spreeufer in Charlottenburg durchgängig bis zur Rohrdamm-Brücke nach Siemensstadt und Spandau befahren werden.

Aus all diesen Gründen hat auch die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf einstimmig die durchgehende Befahrung des Spree-Ufers mit dem Fahrrad gefordert.