Absolventen

Vor diesem Hintergrund wird bei der Einstellung von Richterinnen und Richtern ein aufwändiges Auswahlverfahren betrieben, um zu erreichen, dass nur bei der Einstellung von Richtern ist von erheblicher Bedeutung. Es geht um eine Prognoseentscheidung, bei der allergrößte Sorgfalt geboten ist. Um diese Sorgfalt zu gewährleisten, wird die Auswahlentscheidung in Bremen durch einen Ausschuss vorbereitet, dessen Mitglieder mit den Anforderungen der Praxis bestens vertraut sind. Die Bedeutung der Auswahlentscheidung wird dadurch unterstrichen, dass die Präsidentinnen bzw. Präsidenten der oberen Landesgerichte selbst den Ausschüssen vorsitzen. Die breite Beteiligung der Mitbestimmungs- und Vertretungsorgane schafft zudem Transparenz der den Kolleginnen und Kollegen an den Gerichten.

Inhaltlich bedient sich der Ausschuss des so genannten strukturierten Einstellungsinterviews als professioneller Auswahlmethode, die auch in der Wirtschaft praktiziert wird. In einem ersten Schritt legt der Ausschuss Kriterien fest, nach Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Neben den Examensergebnissen Promotion, berufsbezogene Auslandserfahrungen, besondere Sprachkenntnisse, Tätigkeiten an der Universität oder sonstige Lehrtätigkeiten berücksichtigt. Der Ausschuss ist darum bemüht, die Vorauswahl auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber vorzunehmen, soweit dies nach den eingereichten Bewerbungsunterlagen möglich ist. Sofern die Bewerbungsunterlagen einer Bewerberin oder eines Bewerbers ein besonderes gesellschaftspolitisches Engagement ausweisen, wird auch dies im Rahmen der Vorauswahl durch den Ausschuss gewürdigt. Berufliche ein.

Kandidaten werden zu einem eineinhalbstündigen Vorstellungsgespräch geladen, das vor dem Ausschuss geführt wird. Bei diesem Gespräch geht es nicht um die juristische Kompetenz, die bereits hinreichend durch zwei juristische Staatsexamina nachgewiesen ist. Es dient allein und ausschließlich der Ermittlung der sind besondere Anforderungsmerkmale, die im Einzelnen definiert sind und in intensiven Diskussionsprozessen mit Vertretern der Gerichte und Erfahrungen, die in Niedersachsen mit dem strukturierten Einstellungsinterview gemacht worden sind. Bei den Interviews werden danach insbesondere folgende Anforderungsmerkmale zugrunde gelegt:

· Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit,

· Identifikation mit dem Auftrag der Justiz,

· Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich,

· Konflikt- und Entschlussfähigkeit,

· Kooperationsfähigkeit,

· soziales Verständnis,

· Gerechtigkeitssinn,

· verantwortungsbewusste Machtausübung.

Das Gespräch beginnt mit einem biographischen Teil, der sich dem bisherigen Werdegang der Bewerber, ihrer Berufsmotivation, ihren besonderen Interessen und auch ihrem sozialen oder gesellschaftspolitischen Engagement widmet. Im Anschluss daran werden die Bewerber mit Fragen konfrontiert, die sich auf die jeweiligen Anforderungsmerkmale beziehen. Es werden Themen aufgeworfen, die die Ausschussmitglieder aus der Erfahrung ihres beruflichen Alltags schöpfen. Es werden Situationen simuliert, wie sie bei Gericht in der mündlichen Verhandlung entstehen können oder sich als Problem der kollegialen Zusammenarbeit ergeben. Das Gespräch enthält fließende Übergänge zu Formen des Rollenspiels, in denen sich die jeweiligen Bewerber mit Ausschussmitgliedern in der Rolle von Anwälten, Kammervorsitzenden, Mitarbeitern von Serviceeinheiten oder Staatsanwälten auseinandersetzen müssen. In der ausgiebigen Befragung der Bewerber und der rollenspielartigen Konfrontation liegt für die Lebenssituationen im Berufsalltag tatsächlich auch gewachsen wären. Die das Interview führenden Mitglieder des Ausschusses sind in speziellen Fortbildungen in der Methode des strukturierten Interviews ausgebildet worden. Als festgehalten, wie der Kandidat mit den Problemen umgegangen ist und in welchem Umfang sich das Vorliegen der einzelnen Anforderungsmerkmale in den einzelnen Interviewsituationen feststellen ließ.

Nach Abschluss aller Interviews wird durch die Ausschussmitglieder eine Gesamtschau vorgenommen. Jeder einzelne Bewerber wird einer Kompetenz der Bewerber ein, wie sie sich aus dem bisherigen Lebensweg und aus dem Vorstellungsgespräch gewonnenen Gesamteindruck ergibt.

Daneben wird die fachliche Kompetenz einbezogen, wie sie sich aufgrund der Staatsexamina, etwaiger Arbeitszeugnisse oder wissenschaftlicher Leistungen vermittelt. Es kommt dabei nicht selten vor, dass Kandidaten eine Absage mitbringen, die aber hinsichtlich ihrer sozialen und persönlichen Kompetenz im und Bewerber in die engere Wahl einzubeziehen, die nach ihrer fachlichen, für das Richteramt zulassen.

4. In welcher Weise weichen die Voraussetzungen der Einstellung, das Bewerbungsverfahren und die Praxis der Einstellung in den richterlichen Probedienst in Bremen von anderen Bundesländern ab?

Proberichter in den anderen Bundesländern den Justizministerien bzw. in Bayern für die Fachgerichtsbarkeiten den jeweiligen Fachressorts. In einzelnen die Einstellung oder Ernennung von einem Richterwahlausschuss und dem Justizministerium gemeinsam wahrgenommen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen erfolgen Einstellung und Ernennung von Proberichterinnen und Proberichtern durch die Leiterinnen und Leiter der Mittelbehörden.

Die Mindestvoraussetzungen für die Einstellung von Richterinnen und Richtern werden durch § 9 des Deutschen Richtergesetzes für alle Bundesländer sind dem Senator für Justiz und Verfassung aus den anderen Bundesländern nicht bekannt. Die Zugangsvoraussetzungen hängen vielmehr von der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen insgesamt.

In der Tendenz lässt sich für alle Bundesländer feststellen, dass die Justiz bei den Absolventen der juristischen Ausbildung als eine attraktive berufliche Perspektive angesehen wird, so dass alle Bundesländer seit Jahren aus einer schöpfen können.

Im Unterschied zu Bremen werden für die Einstellungen von Richtern auf Probe in den anderen Bundesländern überwiegend keine besonderen in den großen Flächenländern gezielte Ausschreibungen nicht zulässt. Vorstellungsgespräche werden laufend geführt. In Bremen haben sich hingegen die der jährlichen Neueinstellungen hält den Ausschreibungsaufwand in Grenzen. gesamten Bundesgebiet konkret angesprochen. Der Bewerberkreis wird durch die Stellenausschreibungen erheblich erweitert.

Die Durchführung der Bewerbungsverfahren findet in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedliche Art und Weise statt. In einigen Bundesländern werden die Gespräche allein durch den zuständigen Personalreferenten in den Justizministerien geführt. Zum Teil werden Vertreter der Gerichte und der Mitbestimmungsorgane hinzugezogen. In Nordrhein-Westfalen werden zur durchgeführt. In Niedersachsen findet das Auswahlverfahren wie in Bremen über strukturierte Einstellungsgespräche statt. Die Auswahlkommissionen sind ihren Personalreferenten und einem Vertreter des Justizministeriums besetzt.

Proberichter in den Bundesländern. In den meisten Bundesländern werden abweichend von der derzeit noch in Bremen bestehenden Praxis die Richter auf Probe für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften gemeinsam eingestellt und auch während der Probezeit sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzt.

Getrennte Einstellungsverfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaft wie in Bremen gibt es sonst zurzeit nur in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Auch in Bremen werden Überlegungen angestellt, einen und der Staatsanwaltschaft zu fördern, um durch eine breiter angelegte Ausbildung einen flexibleren Personaleinsatz und eine umfassendere Personalentwicklung zu ermöglichen. In Berlin und Hessen werden darüber hinaus auch diejenigen Richterinnen und Richter auf Probe, die eine Tätigkeit in der Fachgerichtsbarkeit anstreben, zunächst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erprobt. In allen anderen Bundesländern findet ein nennenswerter Wechsel zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichten nicht statt.

5. Richteramt durch Kriterien wie ein bestimmtes Mindestalter, die Tätigkeit in einem anderen Beruf für eine bestimmte Dauer oder den Nachweis gesellschaftspolitischen Engagements zu bestimmen?

Der Senator für Justiz und Verfassung bereitet derzeit eine allgemeine Verfügung über Anforderungsprofile für die Berufsgruppen bei den Gerichten und ­ ohne die übrigen Bereiche zu vernachlässigen ­ im Interesse der Modernisierung der Justiz ein besonderes Gewicht zu legen ist. Auch der Bundesgesetzgeber hat durch die Änderung des Deutschen Richtergesetzes die Seit der Fassung ab dem 1. Juli 2003 bestimmt § 9 des Deutschen unter anderem über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

Das Basisprofil für Richter und Staatsanwälte im Eingangsamt umfasst neben den formalen Voraussetzungen die Fachkompetenz, die persönliche Kompetenz und die soziale Kompetenz. Zur sozialen Kompetenz gehört nach der in Verantwortung unter Einbeziehung der Geschäftsstellen/Serviceeinheiten, auch wenn keine hierarchische Mitarbeiter- /Vorgesetztenbeziehung besteht. Als einzelne Merkmale der sozialen Kompetenz werden insbesondere

· die Kommunikationsfähigkeit,

· die Konfliktfähigkeit und das Verhandlungsgeschick,

· die Kritikfähigkeit,

· das bürgerfreundliche und dem Amt angemessene Verhalten,