Verbraucherschutz

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Referat für Quantitative Methoden, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Gesundheits- und Sozialinformationssysteme Gesundheitsberichterstattung Berlin Basisbericht 2002 - Kapitel 5 125 schwerdeproben u. a. Von den insgesamt 21. untersuchten Proben gaben 3.509 (16,6 %) Anlass zu Beanstandungen.

Wie bereits in den Vorjahren lag die Beanstandungsrate bei den Planproben mit 12,6 % deutlich unter der bei den Verdachts-, Verfolgs- und Beschwerdeproben mit 37,9 %. Auch wenn die Beanstandungsgründe überwiegend nicht von gesundheitlicher Bedeutung, sondern im Bereich des lauteren Wettbewerbs anzusiedeln waren, musste dennoch eine beträchtliche Anzahl von Lebensmittelproben als gesundheitsschädlich, gesundheitsgefährdend oder als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt werden.

Bei der Vielzahl der Untersuchungen haben sich u. a. folgende Besonderheiten ergeben: Lebensmittelvergiftungen

Unter dem Verdacht, ursächlich an Lebensmittelvergiftungen beteiligt gewesen zu sein, wurden im Berichtszeitraum bei 260 vermuteten Ausbrüchen 567 Lebensmittel als Verdachts- oder Verfolgsproben sowie 1.075 Einzeltupfer aus Umgebungsuntersuchungen von Lebensmittelbetrieben mikrobiologisch untersucht. Die in diesem Zusammenhang am häufigsten eingesandten Lebensmittelgruppen waren Fertiggerichte (31 %), Fleisch und Fleischerzeugnisse inkl. Wild und Geflügel (17 %), Backwaren, Desserts und Speiseeis (insgesamt 7 %), Fisch und Fischerzeugnisse (10 %) sowie Feinkostprodukte (6 %).

Eine Beanstandung wegen der Eignung zur Gesundheitsschädlichkeit bzw. Gesundheitsgefährdung nach §§ 8 bzw. 9 LMBG erfolgte in 24 Fällen. Darunter waren 5 Proben, bei denen nach einer Salmonellenerkrankung die Keime in den eingesandten Lebensmitteln als Ursache ermittelt werden konnten. Die anderen Beanstandungen betrafen zweimal Thunfisch aus geöffneten Dosen, bei denen ein Gehalt von > 1.000 mg Histamin pro kg Fischfleisch nachgewiesen wurde, zwei Lebensmittelproben, bei denen ein hoher Keimgehalt an Keimen der Bacillus cereus-Gruppe bestimmt wurde und ein Lebensmittel, in dem Staphylokokkus aureus-Enterotoxin E nachgewiesen wurde.

Salmonellen konnten in 14 weiteren Proben festgestellt werden, die im Verfolg von Erkrankungen entnommen worden waren. Bei diesen Proben handelte es sich um einen Tupfer, der im Zusammenhang mit unklaren Duchfallerkrankungen entnommen worden war, sowie um rohes Geflügel (auch -teilstücke und -zubereitungen) und rohes Hackfleisch vom Schwein (Hackepeter). Mykotoxine

Im Jahr 2001 wurden insgesamt 412 Lebensmittel pflanzlicher Herkunft auf Rückstände von Mykotoxinen untersucht. Den größten Anteil (229 Proben) nahmen die Untersuchungen auf Aflatoxine ein. Es handelte sich dabei um verschiedene Nüsse, Nussmassen und daraus hergestellte Cremes sowie Gewürze. Insgesamt waren 14 Proben wegen erhöhter Aflatoxingehalte zu beanstanden.

Auf Ochratoxin wurden insgesamt 128 Proben untersucht, dabei wurden einige erhöhte Werte festgestellt. Ferner wurden 25 Proben auf Patulin, 5 Proben auf Zearalenon und 30 Proben auf Deoxynivalenol geprüft. Dabei ergaben sich jedoch keine Auffälligkeiten.

Rückstandsuntersuchungen

Im Rahmen des Schwerpunktprogrammes Rückstände in Fischen aus Berliner Gewässern wurden 55 Proben untersucht.

Während die fettarmen Fische wie Barsch, Plötze, Blei, Zander und Hecht auch in diesem Jahr wieder gering mit Pestiziden und Schadstoffen belastet waren, wiesen 5 von 27 (18,5 %) der fettreicheren Aale Höchstmengenüberschreitungen auf.

In drei Aalen aus dem Fanggebiet untere Havel/ großer Wannsee wurden überhöhte PCB-Gehalte und in zwei Aalproben aus dem gleichen Fanggebiet überhöhte DDT-Gehalte festgestellt.

Erstmals wurden auch 21 Fischproben aus Berliner Gewässern auf Rückstände von Tributylzinn und anderen organischen Zinnverbindungen untersucht.

Von 737 Lebensmittelproben pflanzlicher Herkunft, die auf Rückstände von Pestiziden untersucht wurden, wurden 37 Proben (5,0 %) wegen Höchstmengenüberschreitungen beanstandet (letztes Jahr nur 3,7 %).

Neben diesen Höchstmengenüberschreitungen wurden bei Obst-, Gewürz- und Teeproben zum Teil erhebliche Mehrfachrückstände festgestellt. Auffallend waren dabei besonders chinesischer Grüner Tee und gemahlener Chillipfeffer.

2001 wurden 1.025 Lebensmittelproben auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und 1.017 Proben von Lebensmitteln, Arzneimitteln oder Bedarfsgegenständen auf Rückstände von Schwermetallen bzw. auf den Gehalt an Spurenelementen untersucht. Auffallend waren hier 10 Proben Haifischsteak mit Höchstmengenüberschreitungen an Quecksilbergehalten. Fünf Proben stammten aus dem Seegebiet um die Seychellen und fünf Proben aus dem Pazifik. Im Rahmen des Schnellwarnsystems der EU wurde von Berlin eine Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Referat für Quantitative Methoden, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Gesundheits- und Sozialinformationssysteme 126 Basisbericht 2002 - Kapitel 5 Gesundheitsberichterstattung Berlin Schnellwarnung herausgegeben. Die Proben wurden aus dem Handel genommen.

Auf Grund zahlreicher Schnellwarnungen der Europäischen Kommission über Gehalte von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Oliventresterölen aus Spanien und Italien sowie in Ölaufgüssen von Fischereierzeugnis-Konserven wurden einige Produkte nach den hier durchgeführten Untersuchungen (21 Proben Oliventresteröl, Olivenöl, Sonnenblumenöl und 27 Proben Ölaufguss in Fischereierzeugnis-Konserven mit Pfahlmuscheln, Sardinen, Makrelenfilets, Thunfisch, Sprotten) aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Sinne von Art. 2 Abs. 1 und 2 der Kontaminanten-Verordnung (EWG) Nr. 315 als nicht verkehrsfähig beurteilt. Die Werte für die Leitsubstanz Benzo(a)pyren von max. 1 µg/kg und für die Summe „schwere PAK" von max. 5 µg/kg, wie sie durch gute Herstellungspraxis erreicht werden können, waren bei den hier beanstandeten Proben erheblich überschritten.

Novel-Food

Im Jahre 2001 wurden insgesamt 517 Lebensmittel auf das Vorkommen von gentechnisch veränderten Bestandteilen untersucht und nach den Vorschriften der Novel Food-Verordnung beurteilt.

Proben entfielen auf Lebensmittel mit der Zutat Soja, 186 Proben auf Lebensmittel mit der Zutat Mais sowie 142 Proben auf Lebensmittel mit der Zutat Tomate. Lebensmittelrechtlich wurden auf Grund des positiven gentechnisch veränderten Nachweises von Soja insgesamt 5 Proben beanstandet.

Lebensmitteluntersuchungen im Zusammenhang mit BSE

Im Zusammenhang mit den ersten BSE-Fällen in Deutschland Ende 2000 wurden 2001 verstärkt Erzeugnisse angeboten, bei denen Rindfleisch durch Schweinefleisch ersetzt wurde. Es wurden daher vermehrt Produkte untersucht, die entweder ausdrücklich als „rindfleischfrei" ausgelobt waren oder bei denen in der Zutatenliste Rindfleisch nicht aufgeführt war.

Ingesamt wurden mit Hilfe von immunologischer Methoden (Agar-Gel-Diffusion, ELISA) 2.075 Proben von Fleisch- und Wurstwaren untersucht. Der Anteil der Einsendungen, bei denen Rindfleisch entgegen der Deklaration nachgewiesen wurde, war relativ gering. Am häufigsten wurde mit 2,6 % in Schweinehackfleisch Rindfleisch nachgewiesen.

Bei Brüh- und Kochwürsten lag der Anteil bei etwa 2 %, bei Rohwürsten bei ca. 1 % und bei den übrigen Fleischerzeugnissen wie Döner, Bouletten u. ä. lediglich bei 0,6 %.

Weitere Ergebnisse aus Lebensmitteluntersuchungen:

Das Inverkehrbringen von sensorisch nicht einwandfreier frischer Vollmilch (pasteurisiert, homogenisiert, 3,5 %) durch einen großen Abfüllbetrieb in Mecklenburg/Vorpommern über verschiedene Handelsketten in Berlin führte im April des Jahres 2001 zu einer erheblichen Verunsicherung der Verbraucher und wurde auch durch die Presse entsprechend begleitet. Nach dem Ergebnis der hier untersuchten Proben handelte es sich um zwei aufeinander folgende Chargen frischer Vollmilch dieses Abfüllbetriebs, die auf Grund ihres deutlich bitteren adstringierenden fremdartigen Geschmacks insgesamt als nicht verkehrsfähig beurteilt wurden.

Eine Probe Seetang-Salat wurde wegen eines sehr hohen Jodgehaltes als gesundheitsschädlich beurteilt.

Bei 3 Früchte-Tees mit Zitronenschalen waren die zulässigen Rückstands-Höchstmengen für das Schalenbehandlungsmittel Thiabendazol überschritten.

Getrocknete Feigen und Datteln sowie getrocknetes Mischobst waren wiederholt aufgrund von Parasitenbefall nicht zum Verzehr geeignet.

Von 20 Proben frischer Pilze waren 3 Proben wegen Schimmelbefalls zu beanstanden.

5 Gelee-Erzeugnisse aus Asien wurden wegen der Verwendung des Zusatzstoffes Glucomannan als gesundheitsschädlich beurteilt (Erstickungsgefahr, 12 Todesfälle, mittlerweile ist der Zusatzstoff für diese Lebensmittel befristet verboten).

In 3 Honigproben wurde Streptomycin nachgewiesen.

4 Proben Nahrungsergänzungsmittel enthielten nicht zugelassene Zusatzstoffe.

Zahlreiche Proben von losem Speiseeis wurden wegen hygienischer Mängel beanstandet (ca. 80

Proben). 2 Proben wurden wegen des Gehaltes an spitzen Fremdkörpern beanstandet, da ihr Verzehr geeignet war, die Gesundheit zu schädigen. Es handelte sich dabei um tiefgekühlte Kartoffelpuffer mit einem größeren Holzsplitter und Mischobst mit einem Metallsplitter.

Kosmetika

Als gesundheitlich problematisch gelten seit langem neben quecksilberhaltigen Mitteln vor allem hydrochinonhaltige Hautbleichmittel. In Europa ist der Vertrieb solcher Mittel seit 2001 wegen der erSenatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Referat für Quantitative Methoden, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Gesundheits- und Sozialinformationssysteme Gesundheitsberichterstattung Berlin Basisbericht 2002 - Kapitel 5 127 wiesenen schädlichen Nebenwirkungen verboten.

Von 20 untersuchten verschiedenen Hautbleichmitteln waren noch 16 Produkte hydrochinonhaltig, in einem Fall mit einer Konzentration von 6,9 %. Bedarfsgegenstände

Die mikrobiologische Untersuchung von Kissen mit Getreidespelzfüllungen, insbesondere sog. Dinkelkissen, hat gezeigt, dass sämtliche bisher untersuchten zwölf Produkte erheblich keimbelastet waren. Aus allergologischer Sicht ist vor allem der Nachweis von Schimmelpilzen bedenklich.

Nach Untersuchungen des ILAT war von 26 untersuchten Schutzhandschuhen im Lebensmittelkontakt lediglich ein Produkt bestimmungsgemäß für diesen Zweck vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet. In der Mehrzahl wurden Einmalhandschuhe aus Weich-PVC „für medizinische Zwecke" verwendet.

Bei Handschuhen aus Weich-PVC muss nach vorliegenden Erkenntnissen jedoch nicht nur mit einem vermeidbaren Übergang hoher Weichmacheranteile auf fette Lebensmittel gerechnet werden, vielmehr besteht bei regelmäßiger länger andauernder Verwendung von Schutzhandschuhen insbesondere für das Verkaufspersonal ein nicht zu vernachlässigendes Gesundheitsrisiko. Auch die häufig empfohlene Alternative „Latexschutzhandschuhe" ist aus allergologischen Gründen abzulehnen.

Spielwaren oder Produkte, die mit speziellen Flüssigkeiten gefüllt sind - z. B. Zahnputzbecher mit „schwimmender Ente"- dürfen keine gefährlichen Stoffe oder Zubereitungen enthalten. Vier Produkte enthielten jedoch Kohlenwasserstoffgemische, die bei versehentlichem Verschlucken zu lebensbedrohlichen Lungenschädigungen führen können und daher als gesundheitsschädlich beurteilt wurden.

Seit Oktober 2001 ist in Deutschland der Vertrieb von Spielzeug für Kleinkinder aus phthalsäureesterhaltigem PVC verboten, welches von diesen vorhersehbar zum Spielen in den Mund genommen werden kann. Bei neun von 37 untersuchten Proben waren noch Phthalsäureester als Weichmacher in hohen Anteilen nachweisbar. Hierbei handelte es sich vor allem um sog. Badespielzeug.

q Tierseuchendiagnostik, Zoonosen, Futtermitteluntersuchungen, Molekularbiologie

Im Jahre 2001 erhielt das Berliner Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT) 32.952 Einsendungen (Tierkörper, Tierkörperteile, Organ-, Tupfer-, Blut- und Kotproben, Futtermittel, humanes Untersuchungsmaterial sowie Pflanzen) zur pathologischen, bakteriologischen, virologischen, mykologischen, parasitologischen, serologischen und elektronenmikroskopischen und molekularbiologischen Untersuchung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen und sonstigen Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sowie dem Gentechnikgesetz.

Die Einsendungen erfolgten über das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi), die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter, niedergelassene Tierärzte, die tierärztlichen Institute der Freien Universität Berlin, über Polizeidienststellen und den Tierhalter. Eine länderübergreifende Zusammenarbeit findet mit den Stadtstaaten Bremen und Hamburg statt. Für Bremen werden Proben von Psittaciden auf Chlamydia psittaci untersucht, während das Hygieneinstitut Hamburg in einzelnen Fällen Proben für die Diagnostik von Infektionskrankheiten bei Wild- und kleinen Heimtieren in Auftrag gibt.

Die Einsendung von Stuhlproben im Rahmen der Diagnostik der Typhus-, Paratyphus-, Enteritis, Ruhr-Erreger sowie von Virusinfektionen erfolgt über Einrichtungen der bezirklichen Verwaltung wie Kindertagesstätten und Seniorenheime.

Die Einsendung von Proben für die humane Tuberkulosediagnostik sowie die PCR-Diagnostik an humanem Untersuchungsmaterial ist gegenüber dem Vorjahr gleich hoch geblieben.

Die Begehungen im Zusammenhang mit der Überwachung des Gentechnikgesetzes im Zusammenarbeit mit dem LAGetSi wurden intensiviert.

Die Untersuchungen ergaben für Berlin folgende Ergebnisse:

- Berlin ist Tollwutfreie Zone.

Berlin ist weiterhin frei von BSE, ESP, Aujeszkysche Krankheit und Tollwut. Die Tollwutfreiheit hat sich nunmehr über mehrere Jahre bestätigt, d. h. das Projekt der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, mit Hilfe von oraler Immunisierung und gezielten jagdlichen Maßnahmen die Tollwut zu eliminieren, hat sich bewährt.

- In einer Vielzahl von Bienenwaben ließen sich auch im Jahr 2001 die Erreger der bösartigen Faulbrut nachweisen.