Welche Beratungsangebote bestehen in Bremen und Bremerhaven für überschuldete Bürgerinnen und Bürger

7. Trifft es zu, dass Bremen im Ländervergleich bei den Privatinsolvenzen an der Spitze liegt? Wie verteilen sich die Insolvenzverfahren auf die Bundesländer? im Jahr 2004 den deutschlandweit höchsten Wert erreicht. Entsprechendes Zahlenmaterial für die Jahre 2005 und 2006 hat das Statistische Bundesamt noch nicht veröffentlicht. Der Ländervergleich für Verbraucherinsolvenzen je 100. Bürgerinnen und Bürger?

Beratung zugelassen sind

- Personen im Sinne des § 305

- die Arbeitnehmerkammer, die nach dem Gesetz über die öffentliche Rechtsberatung in der Freien Hansestadt Bremen als geeignete Stelle im Sinne des § 305 anerkannt ist und

- die nach dem Bremischen Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung als geeignet anerkannten Schuldnerberatungsstellen.

In Bremen existieren zehn zugelassene Schuldnerberatungsstellen in gemeinnütziger Trägerschaft; in Bremerhaven gibt es bislang eine Schuldnerberatungsstelle in unmittelbarer Trägerschaft der Kommune.

Ferner berät die Arbeitnehmerkammer Bremen im Rahmen der ihr übertragenen öffentlichen Rechtsberatung in Angelegenheiten der Verbraucherinsolvenz. Nach § 2 Abs. 4 des Gesetzes über öffentliche Rechtsberatung in der Freien Hansestadt Bremen sind die Stellen der öffentlichen Rechtsberatung geeignete Stellen im Sinne von § 305 Insolvenzordnung für den vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren geforderten Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Die Beratungen stehen

Das Beratungsangebot besteht in den beiden Geschäftsstellen der Arbeitnehmerkammer Bremen in Bremen und Bremerhaven.

a) Wie sind die Mitarbeiter in den Beratungsstellen qualifiziert, und wie werden sie fortgebildet?

Das Bremische Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung regelt in § 2 die Anerkennungsvoraussetzungen für eine geeignete Beratungsstelle im Sinne des § 305 Der Leiter oder eine sonstige in der Stelle tätige Person soll über eine Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiter, als Diplom-Sozialpädagoge, als Bankkaufmann, als Betriebswirt, als Ökonom oder als oder eine zur Ausübung des Anwaltsberufs befähigende Ausbildung verfügen. Weiter heißt es: Sofern in der Stelle kein Volljurist tätig ist, muss die erforderliche Rechtsberatung auf andere Weise sichergestellt sein.

Regel dreijähriger praktischer Erfahrung in der Schuldnerberatung Anerkennungsvoraussetzung.

Diese Regelungen des bremischen Ausführungsgesetzes, die vergleichbar in allen Bundesländern bestehen, stellen eine hohe und vielseitige Qualifizierung der Mitarbeiter sicher. Die Verschuldung privater Haushalte hat mannigfaltige Ursachen und erfordert vor diesem Hintergrund nicht nur rechtliche Beratungsleistungen, sondern Mitarbeiter, die vom beruflichen Hintergrund her unterschiedlich qualifiziert sind, um im Einzelfall die richtige Hilfestellung geben zu können.

Die Qualitätssicherung ist primär Aufgabe der jeweiligen Stelle und unabdingbar, wenn langfristig das Fortbestehen der Stelle gesichert werden soll.

Zur Qualitätssicherung zählt besonders auch die Fortbildung der Mitarbeiter. Die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, die die Kommune mit den anerkannten Schuldnerberatungsstellen abgeschlossen hat, verpflichten die Beratungsstellen sowohl zur Teilnahme an

Das Fachzentrum Schuldnerberatung im Lande Bremen e. V. (FSB) bietet dazu umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen in Form von Arbeitskreisen und Praxisseminaren, Fachtagungen und Workshops an, in diesem Jahr allein 18 an der Zahl, die von Themen wie Hartz IV über das Unterhaltsrecht, die Forderungsprüfung, die Baufinanzierung, die Lohnpfändung, das Verjährungsrecht bis hin zu aktuellen Problemen des Verbraucherinsolvenzverfahrens reichen.

Die Berater der Arbeitnehmerkammer Bremen müssen nach den Vorgaben bestanden haben. Die Arbeitnehmerkammer Bremen setzt für die öffentliche Rechtsberatung einschließlich der Beratung in Verbraucherinsolvenzangelegenheiten ausschließlich Volljuristen ein.

Die Berater nehmen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen des Fachzentrums Schuldenberatung im Lande Bremen e. V. teil. Ferner werden zum Zwecke des Erfahrungsaustausches die Veranstaltungen des Praktikerforums und des Arbeitskreises Insolvenz wahrgenommen. Die Berater sind auch Teilnehmer des von dem Fachzentrum Schuldenberatung Bremen initiierten Gesprächskreises zwischen Justiz und Schuldenberatung.

b) Wie sind die Einrichtungen ausgelastet?

Die Schuldnerberatungsstellen in der Stadtgemeinde Bremen erbringen Schuldnerberatung nach dem SGB II auf der Grundlage einer Leistungsbewilligung durch die Bremer Agentur für Integration und Soziales und nach dem SGB XII auf Basis einer Leistungsbewilligung durch das Amt für Soziale Dienste. Die hat im Jahr 2006 in 1.121 Fällen, das Amt für Soziale Dienste in 169 Fällen eine Schuldnerberatung initiiert. Inwieweit darüber hinaus auch Beratungen für Selbstzahler geleistet werden, ist nicht bekannt.

Insgesamt kann von einer normalen Auslastung der Kapazitäten der beratungsbedürftigen Schuldnern deutlichen Schwankungen im Jahresverlauf unterliegen. Nennenswerte Wartezeiten existieren in der Stadtgemeinde Bremen nicht.

Anders ist die Situation in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Hier gibt es für einen Einstieg in die Schuldnerberatung Wartezeiten von ca. vier Wochen, die sich bis zu zwei Jahren verlängern können, wenn es um Fälle geht, die in ein Verbraucherinsolvenzverfahren begleitet werden sollen.

Das Beratungsangebot der Arbeitnehmerkammer Bremen wird sehr stark nachgefragt. Die in der folgenden Tabelle genannten Zahlen umfassen die in Insolvenzsachen durchgeführten Beratungen, allerdings einschließlich der im Einzelfall erforderlichen Folgeberatungen.

Die Beratungsfälle werden in der Regel nach ihrem Eingang abgearbeitet.

In besonderen Härtefällen ist eine sofortige Bearbeitung möglich.

c) Hält der Senat es für erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger noch mehr als bisher über Beratungsangebote zu informieren?

Bremen sind primär die erwerbsfähigen Bürgerinnen und Bürger, die so verschuldet sind, dass sie ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können und die der Schuldnerberatung zwecks Eingliederung in das Erwerbsleben bedürfen. Dieser Personenkreis wird von den Mitarbeitern der im Rahmen von Eingliederungsgesprächen gezielt auf etwaige Verschuldungsprobleme angesprochen. Sofern eine solche Situation sich herauskristallisiert, wird eine Schuldnerberatung eingeleitet. Dieser Personenkreis wird folglich frühzeitig auf das bestehende Beratungsangebot aufmerksam gemacht. Daneben gibt es Flyer der jeweiligen Internetseite mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen ­ sortiert nach Bundesland ­ sowie die bundesweit verfügbare Broschüre Was mache ich mit meinen Schulden? und die Handybroschüre für junge Erwachsene. Empfänger ausgerichtet, werden als ausreichend angesehen.

Die starke Nachfrage bei der Arbeitnehmerkammer zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger auch über dieses Beratungsangebot gut informiert sind.

9. Die Finanzierung der Beratungsangebote wirft die Fragen auf,

a) aus welchen Mitteln die Beratungsangebote finanziert werden,

b) welche Anspruchsvoraussetzungen für die Betroffenen bestehen, um eine kostenlose Schuldnerberatung zu erhalten und

c) ob die Fortführung der Beratungsangebote auch für die Zukunft gesichert ist?

Zu a) Die als geeignete Stellen im Sinne der Insolvenzordnung anerkannten Schuldnerberatungsstellen in der Stadtgemeinde Bremen werden im Rahmen gesetzlicher Anspruchsleistungen über erfolgsabhängige Entgeltpauschalen aus dem kommunalen Sozialhaushalt finanziert.

Für die kommunale Schuldnerberatungsstelle in Bremerhaven werden vier Stellen direkt aus dem Personalhaushalt der Stadt finanziert; die Kosten einer halben, dem insolvenzrechtlichen Beratungsteil zugeordneten Stelle, werden zuständigkeitshalber vom Land übernommen. pauschalisierten Aufwendungsersatzes für die Arbeitnehmerkammer Bremen aus dem Haushalt des Senators für Justiz und Verfassung finanziert.