Steuerrecht behindert internationale Ausrichtung Berlins

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, sich über den Bundesrat für eine Änderung bzw. Klarstellung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA dahingehend einzusetzen, dass bei einer Verlängerung der vorübergehenden Auslandstätigkeit von Gastprofessoren und -lehrern über zwei Jahre hinaus keine rückwirkende Besteuerung für die ersten beiden Jahre erfolgt.

Begründung:

Nach Art. 20 des DBA-USA kann für die ersten zwei Jahre der Tätigkeit der genannten Berufsgruppen auf die Besteuerung der Einkünfte verzichtet werden. In Deutschland wird dies von den Steuerbehörden so praktiziert. Das Verfahren ist sinnvoll, da die betroffenen Personen umzugsbedingt erhöhte finanzielle Aufwendungen haben. Nach Ablauf der zwei Jahre, bei einer Verlängerung der Auslandstätigkeit, setzt aber nicht nur die Steuerpflicht ein; es werden vielmehr auch rückwirkend die ersten beiden Jahre nachbesteuert. Betroffene Personen haben demnach sofort die gesamte Steuer für die ersten beiden Jahre nachträglich zu entrichten.

Die rückwirkende Besteuerung führt in aller Regel dazu, dass Gastprofessoren und -lehrer nach Ablauf der ersten zwei Jahre Deutschland verlassen, was häufig den Interessen unseres Landes zuwider läuft. Beispielsweise haben sich Gastlehrer, etwa der John F. Kennedy Schule, nach den ersten beiden Jahren gut eingearbeitet, haben deutsche Sprachkenntnisse erworben, haben sich eingelebt und sich mit dem hiesigen Schulsystem vertraut gemacht.

Die häufig von der Schulleitung und dem Lehrer selbst gewünschte Verlängerung scheitert aber an der genannten Steuerproblematik.

Die betreffende Regelung im DBA-USA schadet auch dem deutschen Steuerfiskus: Da der betroffene Lehrer in seine Heimat zurückkehrt, werden keine Steuern fällig, auch nicht für die Zeit ab dem dritten Jahr ­ und der neu eingestellte ausländische Ersatzmann zahlt wieder für zwei Jahre keine Steuern.

Berlin ist auf den Austausch mit ausländischen Fachkräften angewiesen. Wir sind eine international ausgerichtete Metropole und haben Interesse daran, dass Wissenschaftler und Lehrer aus dem Ausland zu uns kommen. Dies darf durch eine Steuerpolitik, deren Sinn insoweit nicht erkennbar ist, nicht verhindert werden.