ADMED

Ebenso auffällig ist, dass Herr Tissen ­ nach seinem Ausscheiden als Vorsitzender der Geschäftsführung der ­ auf Anraten von Herrn Lindner mit Herrn Dr. Terkatz Engpasses von 15.000 telefonisch Kontakt aufnahm.

Zu einer Zahlung an Herrn Tissen durch die ADMED kam es in der Folgezeit nicht.

Der Ausschuss hat Herrn Dr. Terkatz als Zeugen vernommen. Herr Dr. Terkatz ist Gesellschafter und Geschäftsführer der ADMED Er hat ausgesagt, rund ein halbes Jahr für das KBO tätig gewesen zu sein. Er und seine Mitarbeiter seien häufig in Bremen gewesen. Deshalb habe er auch ein Appartement im KBO angemietet. Allein im OP-Management seien circa zehn Mitarbeiter tätig gewesen. Nähere Angaben hierzu hat der Zeuge allerdings nicht gemacht. Da es um medizinische Themen gegangen sei, seien seine Mediziner vorwiegend vor Ort gewesen. Die gesamten vorgelegt.

Richtig sei auch, dass es sich bei den Aufträgen mit dem KBO um sehr lukrative Aufträge gehandelt habe. Diese Dinge seien präsentiert worden, auch im Beisein der gesamten Klinikleitung, und die Rechnungen seien dementsprechend bezahlt worden.

Herr Dr. Terkatz hat dem Ausschuss einen Ordner mit den Ergebnissen der Tätigkeit der ADMED übergeben. In diesem Ordner befinden sich ausschließlich Unterlagen für Power-Point-Präsentationen. Darüber hinausgehende schriftliche Ausarbeitungen oder einen abschließenden Bericht enthält der Ordner nicht.

Wegen der geleisteten Doppelzahlung hat der Zeuge ausgeführt, hierüber mit Herrn Lindner gesprochen zu haben. Mit ihm sei vereinbart worden, diesen Betrag als das mündlich von Herrn Lindner in Auftrag gegeben worden sei.

Dr. Terkatz hat weiter angegeben, keinerlei Rückzahlungen an Herrn Lindner geleistetzuhaben. eine Beratungsleistung von Herrn Ennenbach aus der Siekertal-Klinik gewesen. Er in der Zusammenarbeit Reha- und Akut-Kliniken gehabt habe, und ihn gefragt, ob er ihm da helfen könne. Herr Lindner habe dann auf die Siekertal-Klinik und Herrn eine Dienstleistung erbringen sollte, die diese für einen Kunden aus dem Ruhrgebiet kurzfristig zu beschaffen hatte. Im Ergebnis sei allerdings die Leistung der eines Kunden gehandelt habe, habe die Firma ADMED die Entscheidung getroffen, zu zahlen. Ihm sei aber, eigentlich bis heute, nicht bewusst gewesen, dass Herr Lindner Verflechtungen mit der Siekertal-Klinik hatte.

Dr. Terkatz hat weiter ausgesagt, Herrn Tissen nur telefonisch zu kennen. Dieser sei ihm von Herrn Lindner wegen eines etwaigen Beratervertrages mit der ADMED empfohlen worden. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass Herr Tissen als Chef der Holding tätig und auch gut vernetzt war. Es sei deshalb auch ein normales Geschäft gewesen, so jemandem einen Beraterauftrag über 15.000 zu geben. Dahinter habe die Überlegung gestanden, dass diese Person dann auch etwas für die ADMED tun könne. Als dann aber bekannt geworden sei, dass mit dem Klinikum Bremen-Ost etwas nicht richtig sei, habe er das Thema Beratervertrag abgesagt.

Nach Auffassung des Ausschusses steht fest, dass Herr Tissen zu keiner Zeit tatsächlich als Berater der Firma ADMED tätig sein sollte. Der beabsichtigte Beratervertrag diente dem einzigen Zweck, Herrn Tissen finanzielle Zuwendungen zukommen zu lassen.

e) Peter R. Hahn Zwischen Peter R. Hahn und dem KBO liegt ein nicht unterzeichneter Honorarvertrag vom 31. März 2006 vor. Danach sollte Herr Hahn den Auftraggeber bei Projekten im Rahmen neuer Versorgungsmodelle (z. B. integrierte Versorgung, MVZ, evtl.

Geriatrie)beratenundunterstützen. von 1.300 zuzüglich Fahrt- und Übernachtungskosten erhalten.

Insgesamt sind vom KBO 15.069,56 gezahlt worden.

Im Rahmen des Auftragsverhältnisses hat Herr Hahn ein Konzept für die Einrichtung eines Muskelzentrums erstellt.

Herr Hahn hat gegenüber dem Ausschuss erklärt, Herrn Lindner aus seiner Zeit bei der AOK-Klinik Bad Ems Ende 2003 zu kennen. In 2004 habe Herr Lindner ihn dann mit Herrn Dr. Schumacher zusammengebracht, zu diesem Zweck habe er sich mit Herrn Lindner in der Siekertal-Klinik in Bad Oeynhausen getroffen. Bei diesem Treffen sei er mit Dr. Schumacher übereingekommen, zukünftig bei entsprechenden Projekten zusammenzuarbeiten.

Im März 2005 habe er von Herrn Lindner das Angebot erhalten, mit Dr. Schumacher und der Firma S & P beim Projekt integrierte Versorgung für das KBO mitzuarbeiten, praktisch als Subunternehmer der S & P.

Er habe dann am 30. April 2005 mit dieser

Präsentation vorgestellt. Bei dieser sei wohl auch Dr. Gruhl anwesend gewesen, der jedenfalls von der Vorstellung sehr begeistert gewesen sei.

Dieser habe doch mit ihm kommunizieren. Das habe er jedoch abgelehnt, da die sein Vertragspartner sei.

Er habe dann mit Hilfe eines Rechtsanwalts versucht, seine Forderungen geltend zu machen. In diesem Zusammenhang sei dann von Dr. Schumacher nach Abstimmung mit Herrn Lindner angeboten worden,den mit der S & P KBO zu überführen.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft wurde bekannt, dass Herr Lindner eine Stammeinlage in Höhe von 9.000 für die Firma Reha Pro Med, deren Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Hahn ist, geleistet hat, die nachweislich auf das Privatkonto von Herrn Hahn geflossen ist.

Die Firma Reha Pro Med wurde zum 1. Januar 2006 gegründet und hatte drei Beteiligte. Die Gesellschaftsanteile von Herrn Lindner wurden aufgrund eines Treuhandvertrages vom 25. November 2005 von Herrn Hahn als Treuhänder gehalten.

Herr Hahn hat in seiner Vernehmung hierzu ausgesagt, die Beteiligung an der Reha Pro Med und der Vertrag mit dem KBO stünden in keinerlei Zusammenhang. Es sei zwar richtig, dass er zunächst mit Herrn Lindner eine gemeinsame Firma gegründet und danach mit dem Klinikum Ost, mit Herrn Lindner als Geschäftsführer, einen Honorarvertrag geschlossen habe. Dabei sei es aber darum gegangen, den Bereich der zu erschließen. Er habe dazu die Geschäftsidee gehabt und ein Know-how verfügte, gegründet. der von Herrn Hahn erbrachten Leistungen erscheint sehr zweifelhaft. Es ist eher zu an ihn persönlich zu verschaffen. Hierfür spricht auch die Beteiligung der S & P.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund medconsult im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Herrn Hahn, die nachweislich zu dem Zweck benutzt worden ist, Herrn Lindner persönlich zu bereichern.

f) Dr. Arnoud Demedts Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung in Bremen. Zwischen ihm des Vertrages ist

1. die Umfeldanalyse für den Betrieb eines MVZ,

2. die Medizinische Konzeptionierung,

3. die Vertragsvorbereitungen.

Als Vergütung wurde die Zahlung von monatlich acht Mann-Tagen zu je 1.250 zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart. Der Vertrag war unbefristet und erstmals kündbar zum 31. März 2007.

Dr. Demedts übersandte dem KBO jeweils um den Monatswechsel Rechnungen über jeweils 11.600. Insgesamt wurden vom KBO 46.400 überwiesen.

Als Ergebnis seines Auftrages hat Dr. Demedts einen Ordner mit Unterlagen zusammengestellt. Hierbei handelt es sich um im Internet allgemein zugängliche Unterlagen und schwer lesbare handschriftliche Zettel, die als Leistungsnachweis nicht qualifiziert werden können.

Vor dem Ausschuss hat Dr. Demedts erklärt, er sei im Februar 2006 durch Prof. Dr. Ukena angesprochen worden, ob er an einem Beratervertrag zum Thema MVZ ­ Pneumologie ­ interessiert sei. Prof. Dr. Ukena habe dann einen Kontakt zu Herrn worden.

In der Folge habe er die entsprechenden Leistungen erbracht. Er habe zwar seinen Praxisbetrieb nicht eingeschränkt, aber in den Mittagsstunden und an Abenden an dem Auftrag gearbeitet. Die hierfür vereinbarten Tagessätze seien auf gar keinen Fall ungewöhnlich.

Im Zusammenhang mit der Gründung des MVZ hat ein Treffen im Parkhotel um ein Arbeitsessen gehandelt.

Die Rechnung für dieses Arbeitsessen in Höhe von rund 1.000 wurde vom KBO gezahlt. Der Betrag setzte sich zusammen aus den Beträgen für Speisen und sechs Flaschen Wein.

Zum Inhalt der geleisteten Arbeit hat Dr. Demedts angegeben, viel Schriftliches an zu reden, zu konzeptionieren und Hintergrundinformationen einzuholen. Vieles davon sei auch ziemlich vertraulich. das Krankenhaus auf Vertragserfüllung klagen zu wollen.

Der Ausschuss regt an, zu prüfen.

Demedts nicht zum Zwecke der Erbringung einer konkreten Beratungsleistung geschlossen wurde, sondern lediglich den tatsächlichen Zahlungsgrund verschleiern sollte. Herr Lindner verfolgte damit die Absicht, einen maßgeblichen Vertreter der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung an sich zu binden, um zukünftig einen Fürsprecher bei anstehenden Entscheidungen zu finden, die das KBO betreffen, sofern diese die Zustimmung der KV benötigten.