Berlinweiter Anbau des Grünen Pfeils

„Der Senat wird aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken zu prüfen, inwieweit bei neu zu errichtenden bzw. bei Änderungen an bestehenden Lichtsignalanlagen die Anbringung des Verkehrszeichens „Grüner Pfeil" nach § 37 Abs. 2 StVO zur Verbesserung des Straßenverkehrs beitragen kann.

Bei Neu- und Umbaumaßnahmen von Lichtsignalanlagen soll das Anbringen des Grünen Pfeils für Rechtsabbieger vorgesehen werden, soweit die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer gewährleistet ist und die besonderen Belange von Sehbehinderten durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt werden können."

Hierzu wird berichtet:

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Vermeidung unnötiger Lärm- und Abgasbelastungen wurden bei Neu- oder Ersatzbauten von Lichtzeichenanlagen (LZA) auch bisher schon Grünpfeilschilder vorgesehen, sofern vor allem nachstehende Ausschlusskriterien der Nummer XI der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) nicht dagegen sprachen:

· Konflikte mit Linksabbiegern

Dem Gegenverkehr wird ein konfliktfreies Linksabbiegen mit einem leuchtenden Räumpfeil signalisiert (häufigster Ausschlussgrund); es ist ein separates Linksabbiegesignal vorhanden oder die Signalisierung für Linksabbieger erfolgt im Vorbzw. Nachlauf.

· Konflikte beim Rechtsabbiegen

Der Rechtsabbieger wird separat signalisiert; es befinden sich Pfeile in den für Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen. Da nur aus dem „rechten Fahrstreifen" bei Rot wirksam abgebogen werden darf, dürfen Grünpfeilschilder bei zwei oder mehr markierten Rechtsabbiegefahrstreifen nicht angeordnet werden.

· Unfallhäufung beim Rechtsabbiegen

In einem Zeitraum von drei Jahren ereigneten sich im Zusammenhang mit einem Grünpfeilschild zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, drei Unfälle mit schwerwiegendem oder fünf Unfälle mit geringfügigem Verkehrsverstoß. Konflikte mit schwächeren Verkehrsteilnehmern

Die Anlage dient ausschließlich der Schulwegsicherung oder sie befindet sich im unmittelbaren Einzugsbereich einer Senioren- oder Blindeneinrichtung.

· Konflikte mit dem ÖPNV

Es befindet sich ein Bussonderfahrstreifen in Randlage. Beim Rechtsabbiegen (bei Rot) müssen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden.

· Konflikte infolge der Kreuzungsgeometrie

Die Schleppkurve reicht beim Rechtsabbiegen nicht aus, sodass Kollisionsgefahren mit dem durch „Grün" freigegebenen Querverkehr besteht; fehlende Sichtbeziehungen beim Rechtsabbiegen, sodass der Hauptverkehrsstrom nicht eingesehen werden kann.

Im Zusammenhang mit dem Anbringen des Verkehrszeichens „Grüner Pfeil" haben sowohl der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) als auch der Landesbeauftragte für Behinderte auf die Gefährdung blinder und stark sehbehinderter Fußgänger hingewiesen, sofern die Anlagen nicht blindengerecht ausgestattet sind. Die Betroffenen orientieren sich mit dem Gehör. Beim Anfahren der bei Rot mit Grünpfeilschild rechts abbiegenden Kraftfahrzeuge nehmen Blinde und Sehbehinderte an, dass auch sie Grün haben, wodurch Kollisionsgefahren mit dem Querverkehr entstehen. Um diese Gefahren auszuschließen, müssen LZA zugleich auch blindengerecht mit entsprechenden akustischen Signalen versehen sein. Es ist sichergestellt, dass bei Neu- und Umbaumaßnahmen von LZA das Anbringen des Grünpfeilschildes für Rechtsabbieger nur in Betracht kommt, soweit die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer gewährleistet ist und die besonderen Belange von Sehbehinderten durch eine blindengerechte Ausstattung der Anlagen berücksichtigt werden kann.

Neubauten werden grundsätzlich blindengerecht ausgerüstet. Eine Nachrüstung von Alt-Anlagen ist technisch mit vertretbaren Kosten kaum möglich. Die Mittel für eine blindengerechte Ausstattung fließen deshalb vordringlich in den Ersatzbau von Signalanlagen. Die Kosten betragen bei einem einfachen Knotenpunkt mit vier Zufahrten ohne Mittelstreifen rund 21 000 (acht Maste nebst etwa 6 m² Rillenplatten).

Bei den zehn vorgesehenen Knotenpunkten für weitere Grünpfeilschilder sind die Signalanlagen bereits mit einer blindengerechten Ausstattung versehen.

In einem für den 10. Juni 2003 anberaumten Workshop zum Thema „Behindertenbelange im Straßenverkehr" wird auch das Thema „Grünpfeilschild an Signalanlagen" eine zentrale Rolle spielen. Dabei soll auch das Überprüfungsergebnis der Polizei für weitere Grünpfeilschilder vor deren Anordnung nebst Anhörung der Bezirke mit dem ABSV und dem Landesbeauftragten für Behinderte abgestimmt werden.

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.