Heilbehandlung

Der Ausschuss stellt fest, dass die Verlegung von Patienten im Rahmen der Akutbehandlung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zulässig war. Diese erfolgte offensichtlich lediglich in der betrügerischen Absicht, von den Kostenträgern Zahlungen zu erhalten, für die es keinerlei Anspruchsgrundlage gab.

d) Verbindungen zu den Marseille Kliniken AG

Als faktischer Geschäftsführer der Siekertal-Klinik schloss Herr Trainingszentrum für Hotel- und Sozialberufe erhielt die Siekertal-Klinik Sanatorium AG die in Bad Oyenhausen für die Rehabilitationsklinik genutzte Immobilie an die Siekertal-Klinik vermietet. Da die Siekertal-Klinik seit ihrer Gründung nicht in der Lage war, die aus den Vorleistungen der Marseille Kliniken AG resultierenden Forderungen vollständig zu erfüllen, sind die bis zum 31. Juli 2004 aufgelaufenen Zahlungsrückstände am 29. Juli 2004 in Kredite umgewandelt worden. Zur Kreditsicherung haben neben dem Klinikvermögen auch Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung gedient, die insgesamt 1,2 Mio. erklärt hat. Überdies hat der Beschuldigte seine diese nachdrücklich darauf gedrängt, nennenswerte Beträge auf die Kredite zurückzuführen. Dies ergibt sich aus einem nicht unterzeichneten Entwurf einer vom 23. März 2006. Angesichts der Vermögenslosigkeit der Siekertal-Klinik war diese aufgrund der in Millionenhöhe bestehenden Schulden gegenüber der Marseille Kliniken AG in den Jahren 2005 und 2006 rechtlich überschuldet. Spätestens seit 2006 war sie auch zahlungsunfähig. Ein Insolvenzantrag bezüglich der Siekertal-Klinik ist auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Bremen durch die Marseille Kliniken AG im Februar 2007 gestellt worden.

Bemerkenswert ist, dass Ende 2006 Herr Lindner als Geschäftsführer einiger Verhaftung im Januar 2007 sind diese Verträge durch die Marseille Kliniken AG gekündigt worden.

e) Rehabilitationsklinik Rastede

In der oben erwähnten Geschäftsbesorgungsvereinbarung des KBO, vertreten durch Herrn Lindner, mit der Siekertal-Klinik Bad Oeynhausen, wurde im Auftrag des KBO vereinbart. Das KBO sollte danach ab dem 1. Januar 2006 sämtliche neurologischen Anschlussheilbehandlungspatienten bis zur Kapazitätsgrenze der Siekertal-Klinik von 90 Betten zur Behandlung nach Rastede zuweisen. Unter Bezugnahme auf diese Geschäftsbesorgungsvereinbarung wurden von Herrn Lindner ab dem 26. September 2005 bis zum 7. Juni 2006 Zahlungen in Höhe von 471.657,04 für die Klinik in Rastede an die Siekertal-Klinik angewiesen.

Dabei war von Anfang an zweifelhaft, ob die durch Herrn Lindner veranlassten Zahlungen für die Klinik in Rastede durch die Kostenübernahme der Krankenversicherer gesichert sein würden. Zwar wurden die Behandlungen der in der Zeit vom 19. April bis zum 30. Juni 2006 nach Rastede verlegten 28 Patienten von den Kostenträgern in Aussicht auf den kurzfristigen Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V aufgrund einer vorläufigen Deckungszusage erstattet. Die beteiligten Bremer Krankenkassen stoppten jedoch die Belegung der Klinik Rastede Anfang Juni 2006, nachdem sie von den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen

Der Ausschuss hat hierzu die Zeugen Sohns und Korte vernommen. Herr Sohns ist Beschäftigter bei der Verwaltungsstelle Hannover der Knappschaft. Herr Korte ist Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund 65 erstmals an sie gewandt habe. Ein richtiger Antrag auf Zulassung sei dann allerdings erst am 6. März 2006 gestellt worden. In diesem Zusammenhang sei dann auch ein Antragskonzept vorgelegt worden. Hierbei sei aber schon absehbar gewesen, dass das Konzept in dieser Form nicht zulassungsfähig sein würde. Beispielsweise sei die

Das Konzept sei anschließend dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zugeleitet worden, der dann eine Stellungnahme hierzu abgegeben hätte. Dieser der erforderlichen Form gegeben gewesen sei und auch die baulichen Voraussetzungen noch nicht vollständig vorgelegen hätten. Mit diesen Bedenken seien dann Herr Dr. Schumacher und Herr Dr. Ebke in einem Gespräch konfrontiert worden. In der habe der Medizinische Dienst der Krankenkassen wiederum eine Prüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass weiterhin Konzeptmängel vorhanden gewesen seien.

Schlussendlich sei es dann nicht zu einer Zulassung gekommen, da Ende Juni 2006 aufgrund von Presseveröffentlichungen bekannt geworden sei, dass möglicherweise der Vertragspartner, also der Antragsteller, mit der nötigen Rechtssicherheit nicht mehr hätte auftreten können.

Hinsichtlich der zu leistenden Zahlungen an die Siekertal-Klinik wurden von Herrn Lindner nicht nur bestimmte ­ allein in der langen Version des Geschäftsbesorgungsvertrages enthaltene ­ vorab zu leistende Zahlungsverpflichtungen der KBO nach Siekertal-Klinik an, die weit über die von im Geschäftsversorgungsvertrag bestimmten Summen hinausgingen. So sollte der Anteil des KBO nach der Nummer 2 der langen Version für die Kostenarten Pre-Opening, Klinikkonzeption sowie Projektgesellschaft insgesamt 90.000 betragen. Zudem waren als Anteil an den Anlaufverlusten für die Monate Februar bis Mai 2006 weitere 159.742,50 festgelegt worden.

Tatsächlich veranlasste Herr Lindner Zahlungen auf vorgebliche Kosten der Siekertal-Klinik für die Inbetriebnahme der Klinik Rastede in Höhe von insgesamt 471.657,04.

Der vom Ausschuss vernommene Zeuge Ennenbach, Verwaltungsdirektor der Siekertal-Klinik, hat in diesem Zusammenhang erklärt, er sei wegen der Zahlungen auf der ihm dann gesagt habe, er solle eine Rechnung schreiben. Diese solle er ihm dann faxen, und am nächsten Tag sei es in der Regel so gewesen, dass Herr Lindner vorbeigekommen sei und einen entsprechenden Scheck überbracht habe.

Die bis zum 30. April 2006 für die Siekertal-Klinik angefallenen Zahlungen versuchte Herr Lindner im Klinikum Bremen-Ost schließlich dadurch zu verschleiern, dass er die Zahlungen nicht als Aufwendungen des laufenden Betriebs, sondern mit Buchungsdatum 15. Mai 2006 auf das Konto Rückstellungen umbuchen ließ. dass die an die Siekertal-Klinik geflossenen Zahlungen unmittelbar direkt oder über das Konto seines Vaters von Herrn Lindner empfangen worden, obwohl die Siekertal-Klinik bereits Anfang 2006 drohend zahlungsunfähig beziehungsweise überschuldet war. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass Herr Lindner die bei der Siekertal-Klinik eingegangenen Gelder auch auf der Grundlage von Scheinrechnungen über die Firma Lindner Management an sich beziehungsweise seine Ehefrau weiterleitete.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen haben weiter ergeben, dass Herr Lindner am 26. Mai 2006 für die Klinikum Bremen-Ost gegenüber der Sie­

Sohns, Aussage vom 6. Februar 2007, UA-Protokoll 13/3219

Sohns, Aussage vom 6. Februar 2007, UA-Protokoll 13/3227

Ennenbach, Aussage vom 1. Februar 2007, UA-Protokoll 12/2782

UA-Akten Band 101 Bl. 34

UA-Akten Band 320 Bl. 174 kertal-Klinik ein fälliges notarielles Schuldanerkenntnis mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung in Höhe von 1.906.800 abgegeben hat,363 vor, in der die Klinikum Bremen-Ost sich dazu verpflichtete, im Falle einer Veröffentlichung der Kooperation mit der Siekertal-Klinik Betrages zu zahlen.

Ergänzend ist hierzu anzumerken, dass wenige Tage zuvor später durchgeführt haben.

f) ML Real Management Berlin

Die von der Siekertal-Klinik genutzte Reha-Klinik in Rastede steht im Eigentum der R + S Allgemeine Geschäftsführung & Co. KG Reha-Klinik Rastede KG, diese vertreten durch die ML Real Management in Berlin. 2005 ein Pachtvertrag über ein in Rastede befindliches Gebäude einer Rehabilitationsklinikgeschlossen.

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2015. Der vereinbarte monatliche Pachtzins betrug 36.500 netto.

Gemäß § 7 dieses Pachtvertrages gab die KBO im Rahmen ihres ist Bestandteil des Pachtvertrages.

Als zusätzliche Sicherheitsleistung gab die KBO gemäß § 7 Absatz 2 des Pachtvertrages für die Verpächterin eine Erklärung über eine Pachteintrittsverpflichtung ab, sofern die Pächterin vertraglichen Verpflichtungen wie insbesondere der Pachtzahlung nicht nachkommen sollte. Die Erklärung über die Pachteintrittsverpflichtung ist Anlage des Pachtvertrages. Die Unterzeichnung der Pachteintrittsverpflichtung zu dem Pachtvertrag über die Klinik Rastede wurde für das KBO von Herrn Lindner vorgenommen.

Nach dieser Regelung tritt das KBO dann in die Pachtverpflichtung ein, wenn der Pächter Siekertal-Klinik die Pacht und die Nebenkosten zwei Monate nach Fälligkeit nicht vollständig zahlt. Bei der vertraglich vereinbarten Laufzeit von zehn Jahren entstehen Kosten über 36.000 monatlich zuzüglich Nebenkosten und damit insgesamt in Höhe von 4.380.000 zuzüglich Nebenkosten.

Zurzeit läuft ein Rechtsstreit der ML Real gegen die KBO auf Zahlung der monatlichen Pacht.

Der Ausschuss hat Beweis erhoben insbesondere zur Frage des Zustandekommens des Pachtvertrages mit der Pachteintrittsverpflichtung des KBO.

Nach der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Ausschusses fest, dass bereits bei den ersten Gesprächen im Rahmen der Vertragsverhandlungen Herr Lindner in aufgetreten ist.

Der Zeuge Brinkmann, Geschäftsführer der Terranus Köln, hat hierzu ausgesagt, er sei in die Vertragsverhandlungen im Auftrag der ML Real einbezogen worden. Der Auftrag habe darin bestanden, einen neuen Betreiber für die Klinik in Rastede zu suchen und bei einem neuen Betriebskonzept die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit einzuschätzen.

Er habe sich im August oder September 2005 im Büro der Terranus in Berlin mit Herrn Lindner getroffen. Herr Tissen sei auch dabei gewesen. Dabei sei Herr Lindner als Geschäftsführer der Siekertal-Klinik aufgetreten.