Das Hebbel Theater

Das Hebbel Theater, das Theater am Halleschen Ufer und das Theater am Ufer sollen als Produktions und Präsentationszentrum für zeitgenössische Formen der darstellenden Kunst verwaltet und betrieben werden. Für den lfd. Betrieb werden Zuschüsse aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt.

Grundstück und Gebäude Stresemannstr. 29 werden der Gesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Die indirekte Subventio nierung beträgt 264 000 (vgl. Titel 124 01). Darüber hinaus trägt Berlin die Kosten für die Spielstätte am Tempelhofer Ufer. Die indirekte Subvention hierfür beträgt 161 310 (vg. Titel 518 01).

Der Friedrichstadtpalast wird ab 1. Januar 1995 in Form einer Betriebsgesellschafts mbH geführt. Die spezifische Tradition der Revue in Berlin bleibt durch die Friedrichstadtpalast Betriebsgesellschafts mbH erhalten. Es sollen große Produktionen en suite gespielt werden. Außerdem bleiben die Angebote der »Kinderrevue« bestehen.

Grundstück und Gebäude Friedrichstr. 107 werden der Gesellschaft zu einem verminderten Mietzins von 204 520 überlassen.

Die Deutsche Oper Berlin wurde bisher in der Rechtsform einer nichtrechtsfähige Anstalt als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO geführt.

Mit dem zum 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesetz über die „Stiftung Oper in Berlin" hat die Stiftung die Trägerschaft der Deut schen Oper übernommen. Die Finanzierung wird beim Titel 682 39 nachgewiesen.

Der Senat von Berlin hat am 1. Juli 2003 eine Absenkung beim Kapitel 1730, Titel 682 39 (Zuschuss an die Stiftung Opern in Berlin) in Höhe von 33,2 Mio bis zum Jahre 2009 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Haushaltsentlastungen durch den Bund genutzt werden, um die Einsparvorgaben im Titel 682 39 (Zuschuss an die Stiftung Opern in Berlin) in gleichem Umfang zu re duzieren.

Mit dem Hauptstadtkulturvertrag vom 9.12.2003 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ihr Engagement für die Kultur in Berlin zu verstärken. Ab dem Jahre 2004 übernimmt der Bund die volle finanzielle Verantwortung für die Akademie der Künste Berlin Brandenburg, die Stiftung Deutsche Kinemathek und die Freunde der Deutschen Kinemathek und trägt ferner die bisher vom Land Berlin geleistete Sonderfinanzierung für den Hamburger Bahnhof.

Die Veränderungen umfassen ein Volumen von 25 Mio. über den bisherigen Hauptstadtkulturvertrag hinaus. In dem Betrag sind einmalig 3 Mio. für die Gründungskosten der vorgesehenen GmbHs im Rahmen der Opernstiftung enthalten.

Für den Haushalt des Landes Berlin im Kapitel 1730 Kultur ergibt sich aus dieser Entscheidung eine Haushaltsentlastung in Höhe von rund 16,4 Mio..

Die Stiftung Oper in Berlin ist mit Errichtungsgesetz zum 01.01.2004 errichtet worden.

Beim Titel 971 05 werden die finanziellen Mittel nachgewiesen, die durch die Haushaltsentlastung des Bundes im Doppelhaushalt 2004/05 disponibel werden, um Abfindungszahlungen, Personalüberhangkosten und Entschuldungen derjenigen LHO Betriebe, die bilanzielle Defizite ausweisen, vornehmen zu können. Titel 124 01) Grundstücke und Gebäude Unter den Linden 5­7, Französische Straße 30/31 und hinter der katholischen Kirche wurden der Stiftung mit dem Errichtungsgesetz übertragen. Die indirekte Subventionierung beträgt 8 280 470 (vgl. Titel 124 01). Grundstücke und Gebäude Behrenstr. 54 und Zehdenicker Str. 12 b wurden der Stiftung mit dem Errichtungsgesetz übertragen.

Die Deutsche Staatsoper Berlin wurde bisher in der Rechtsform einer nichtrechtsfähige Anstalt als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO geführt.

Mit dem zum 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesetz über die „Stiftung Oper in Berlin" hat die Stiftung die Trägerschaft. der Deutsche Staatsoper übernommen. Die Finanzierung wird beim Titel 682 39 nachgewiesen.

Die Komische Oper wurde bisher in der Rechtsform einer nichtrechtsfähige Anstalt als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO ge führt.

Mit dem zum 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesetz über die „Stiftung Oper in Berlin" hat die Stiftung die Trägerschaft der Komi schen Oper übernommen. Die Finanzierung wird beim Titel 682 39 nachgewiesen.

Das Deutsche Theater/Kammerspiele ist eine nichtrechtsfähige Anstalt, die als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO geführt wird.

Das Deutsche Theater/Kammerspiele spielen insbesondere deutsche und internationale Klassik in zeitgenössischer Interpretation.

Hinzu kommt die Förderung der jüngeren Dramatiker.

Weitere wichtige Aktivitäten sind eine Matinee Reihe, experimentelle Programme und musikalisch literarische Abendveranstaltungen im Foyer.

Grundstücke und Gebäude Schumannstr. 11­14 a werden unentgeltlich überlassen. Die indirekte Subventionierung beträgt 1 230 930 (vgl. Titel 124 01). Weniger wegen Wegfalls der Inanspruchnahme der Werkstattleistungen der Deutschen Staatsoper.

Der vorgesehene Zuschuss Berlins entspricht nicht dem geltend gemachten Bedarf; der Wirtschaftsplan soll deshalb der unter finan ziellen Gesichtspunkten möglichen Zuschussleistung angepasst werden.

Die Ausgaben für Investitionen werden bei Titel 891 77 nachgewiesen.

Die Volksbühne ist eine nichtrechtsfähige Anstalt, die als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO geführt wird.

Die Volksbühne versucht in der Tradition von Erwin Piscator und Benno Besson eine Synthese von Inhalten und Mitteln der Avant garde mit der Tradition eines sozial engagierten Theaters.

Die Lage in der Mitte Berlins zwischen Prenzlauer Berg und Kreuzberg gibt ihr die Chance einer anderen Synthese zwischen Ost und West.

Das Schauspiel wird seine Möglichkeiten in der Auseinandersetzung mit Tanztheater und Musik erweitern.

Grundstücke und Gebäude Rosa Luxemburg Platz und Thulestr. 77/79 (Werkstätten) werden unentgeltlich überlassen. Die indirekte Subventionierung beträgt 1 826 070 (vgl. Titel 124 01).

Der vorgesehene Zuschuss Berlins entspricht nicht dem geltend gemachten Bedarf; der Wirtschaftsplan soll deshalb der unter finan ziellen Gesichtspunkten möglichen Zuschussleistung angepasst werden.

Die Ausgaben für Investitionen werden bei Titel 891 78 nachgewiesen.

Das Maxim Gorki Theater ist eine nichtrechtsfähige Anstalt, die als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO geführt wird.

Weniger aufgrund der Übernahme der Verwaltungsaufgaben durch das Deutsche Theater.

Der vorgesehene Zuschuss Berlins entspricht nicht dem geltend gemachten Bedarf. Die Einrichtung ist gehalten, ihre Wirtschafts führung auf einen Ausgleich auszurichten.

Die Ausgaben für Investitionen werden bei Titel 891 79 nachgewiesen.

Das Carrousel Theater an der Parkaue ist eine nichtrechtsfähige Anstalt, die als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO geführt wird.

Das Carrousel Theater an der Parkaue hat als Kinder und Jugendtheater die Aufgabe, jungen Menschen aller sozialen Schichten die dramatische Kunst des. In und Auslands zu erschließen, ihre Individualität im Erleben gleichberechtigten Zusammenspiels mit ande ren zu entwickeln.

Der vorgesehene Zuschuss Berlins entspricht nicht dem geltend gemachten Bedarf; der Wirtschaftsplan soll deshalb der unter finan ziellen Gesichtspunkten möglichen Zuschussleistung angepasst werden.

Die Ausgaben für Investitionen werden bei Titel 891 80 nachgewiesen.

Erläuterungen 2005

Gem. Beschluss des Hauptausschusses erhält die Erläuterung folgende Fassung:

Die Mittel in 2005 sind in voller Höhe qualifiziert gesperrt. Die Sperre wird bei Vorlage eines Berichts durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur über ein Konzept zur Zukunft des Carrousel Theaters, z. B. durch Integration des Carrousel Theaters in andere, bestehende Berliner Theater vom Hauptausschuss aufgehoben. Die Neuberufung einer Intendantin/ eines Intendanten ist ausgeschlossen.

Sperrvermerk:

Der Ansatz 2005 ist gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Abgeordnetenhauses.

Das Konzerthaus Berlin ist eine nichtrechtsfähige Anstalt, die als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO geführt wird.

Das Konzerthaus Berlin ist Ort für eigene Veranstaltungen und Konzerte Dritter.

Eigene Veranstaltungen mit sinfonischer und Kammermusik der Vergangenheit und Gegenwart werden vom Berliner Sinfonie Orche ster (BSO) und dem Ensemble der Akademie für Alte Musik in vielseitigen und künstlerisch anspruchsvollen Konzerten durchgeführt.

Grundstück und Gebäude Gendarmenmarkt 3 4 und Charlottenstr. 55­56 werden unentgeltlich überlassen. Die indirekte Subventionierung beträgt 5 761 000 (vgl. Titel 124 01).

Der vorgesehene Zuschuss Berlins entspricht nicht dem geltend gemachten Bedarf; der Wirtschaftsplan soll deshalb der unter finanziellen Gesichtspunkten möglichen Zuschussleistung angepasst werden.

Die Ausgaben für Investitionen werden bei Titel 891 72 nachgewiesen.

Die landesunmittelbare rechtsfähige „Stiftung Berliner Philharmoniker" wurde mit Errichtungsgesetz zum 1. Januar 2002 gegründet.

Die Stiftung hat in Rechtsnachfolge des Landes Berlin die Trägerschaft der bis dahin als Wirtschaftsbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO geführten nichtrechtsfähigen Anstalt Berliner Philharmonisches Orchester übernommen. Die Stiftung führt das Kulturorchester Berli ner Philharmoniker weiter und betreibt in Berlin die Philharmonie und den Kammermusiksaal mit eigenen und Fremdveranstaltungen.

Die Stiftung erhält einen Betrag von 1 175 971,33 für 2004 und 2005, der von der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin zur Erfül lung des Stiftungszwecks zur Verfügung gestellt wird (vgl. Titel 282 90 und 682 90). Grundstücke und Gebäude Herbert von Karajan Str. 1 wurden bisher unentgeltlich überlassen.