Reibungsloser Schuljahresbeginn

Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass den Schulen vor Beginn der Sommerferien die für das nächste Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrkräfte bekannt sind.

Ferner wird der Senat aufgefordert, die starre Regelung der drei Präsenztage mit jeweils acht Stunden Anwesenheitspflicht für Lehrer vor Ende der Sommerferien im Sinne der Eigenverantwortung der Schulen dahingehend zu flexibilisieren, dass in den letzten drei Werktagen vor Ferienende:

· Lehrer an mindestens einem Tag über einen von den Schulen zu definierenden Zeitraum verpflichtend in der Schule anwesend sein müssen, um den Stundenplan entgegenzunehmen und Organisatorisches zum Schuljahresbeginn vorzubereiten,

· Dienstbesprechungen zur Vorbereitung des Schuljahresbeginns einberufen werden können.

Den Schulen soll im vorgegebenen Rahmen mehr Selbstständigkeit und Verantwortung bei der Gestaltung eines erfolgreichen und reibungslosen Schuljahresbeginns zugestanden werden.

Begründung:

Für die Fertigstellung der Stundenpläne im Laufe der Sommerferien rechtzeitig vor Schulbeginn ist es erforderlich, dass die Schulen frühzeitig wissen, über welche Lehrkräfte mit welchen Fächern und welchem Stundendeputat sie verfügen können.

Die Präsenztage vor Ferienende bewirken in ihrer derzeitigen Form eine Vergeudung von Arbeitszeit, weil:

· in vielen Lehrerzimmern bei Anwesenheit des gesamten Kollegiums nicht für jede Lehrkraft ein Sitzplatz, und schon gar nicht ein ausreichender Arbeitsplatz zur Verfügung steht,

· Konferenzen aufgrund der für Eltern und Schüler fortdauernden Ferien nicht abgehalten werden können. Die Lehrkräfte können sich demzufolge viel effektiver am häuslichen Schreibtisch auf das neue Schuljahr vorbereiten.

Die Anwesenheit in der Schule ist für die Entgegennahme des Stundenplanes, die Klärung organisatorischer Fragen, Dienstbesprechungen und die Bereitstellung benötigter Unterrichtsmaterialien zu nutzen. Diese Tätigkeiten mit unterschiedlichem Zeitaufwand können an bis zu drei Ferientagen stattfinden; die Einschätzung des Zeitbedarfs sollte den Verantwortlichen in den Schulen im Rahmen eines festgelegten Zeitraums von drei Werktagen vor Ende der Sommerferien überlassen werden.