Zahlungsunfähig in die Zukunft

Wie weiter mit den öffentlichen Krankenhäusern in Berlin?

Wir fragen den Senat:

1. Trifft es zu, dass beim landeseigenen Krankenhauskonzern Vivantes wiederholt Liquiditätsschwierigkeiten aufgetreten sind und

a) externe Dienstleister weit über das vereinbarte Zahlungsziel hinaus auf die Begleichung ihrer Rechnungen warten müssen sowie

b) in der derzeitigen Liquiditätsrechnung die Zahlung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu jedem Zeitpunkt als gesichert gelten kann?

2. Ist in Anbetracht der offensichtlichen Liquiditätsprobleme von Vivantes die Suche nach einem Kreditinstitut, das mit der Garantie einer Landesbürgschaft Vivantes zukünftig finanziert, erfolgreich gewesen?

a) Wenn ja, um welche(s) Kreditinstitut(e) handelt es sich und welche Kreditlinie wird Vivantes eingeräumt?

b) Wenn nein, welche Gründe führen die Banken für ihre Negativbescheide an und wie gedenkt Vivantes an die nötigen Kredite zu kommen?

3. Nimmt die Vivantes daher unverändert Kreditlinien bei der Landeshauptkasse in Anspruch?

a) Bis wann gedenkt der Senat, diese haushaltsrechtlich problematische Finanzierung abgelöst zu bekommen?

b) Teilt der Senat die Auffassung, dass die gewerbsmäßige Kreditvergabe an Kapitalgesellschaften den Kreditinstituten nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes (KWG) vorbehalten ist?

c) Warum ist die Vergabe einer Kreditlinie bei der Landeshauptkasse an eine privatrechtliche Gesellschaft nach Auffassung des Senates mit der Landeshaushaltsordnung vereinbar?

d) Wenn der Senat die Auffassung vertritt, dass es sich auf Grund der vereinbarten Konditionen nicht um eine gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete Kreditvergabe handelt, wie beurteilt er dann die Wettbewerbsverzerrung, die gegenüber Krankenhäusern anderer Träger ohne solche Finanzierungsmöglichkeiten entsteht?

e) Werden aufgrund der Antworten zu a) bis

d) auch Krankenhäuser anderer Träger einen Anspruch auf Kredite bei der Landeshauptkasse zu unter den für gewerbsmäßig vergebene Kredite üblichen Konditionen geltend machen können?

4. Plant der Senat, Vivantes Gelder durch landeseigene Banken zuzuführen oder durch sonstige Maßnahmen die Liquiditätsprobleme von Vivantes zu beheben?

5. Werden durch die Verschiebung der Entscheidung über den Ersatzbau des Krankenhauses Hellersdorf die im Strategiepapier von Vivantes genannten Ziele konterkariert und damit der Finanzplan obsolet? Wie hat Vivantes aufgrund der Senatsentscheidung seine Finanzplanung modifiziert?

6. Ist dies, entgegen aller zuvor entgegengebrachten Einwände, überhaupt möglich? Wenn ja, mit welchen Folgen? Wenn nein, plant der Senat für die entstandene Lücke in der Einnahmeplanung aufzukommen und sind hier angesichts der dünnen Kapitaldecke neue, eventuell EUnotifizierungspflichtige Beihilfen geplant? Hat der Senat ein Krisenszenario entwickelt für den Fall, dass sich Vivantes aus eigener Kraft nicht von seinen Finanzproblemen befreien kann?

7. Sind die Bemühungen seitens Vivantes für den Verkauf von firmeneigenen, nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Liegenschaften mittlerweile erfolgreich und wenn ja, in welchem Umfang, in welcher Höhe?

8. Wird im Senat die Option einer „echten" Privatisierung oder Teilprivatisierung öffentlicher Krankenhäuser erwogen?

a) Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass angesichts des immer gleichen Musters ­ die finanziellen Schwächen der Stiftung Oskar-Helene-Heim gleichen denen der Vivantes und verhindern notwendige Investitionen ­ verantwortungsvolles politisches Handeln auch Alternativen erwägen muss?

b) Wie beurteilt der Senat die mögliche Bereitschaft anderer Träger, mit finanziell selbst getragenen Investitionen in der Berliner Krankenhauslandschaft aktiv zu werden? Ist dem Senat bekannt, ob es eine derartige Bereitschaft gibt?

c) Teilt der Senat die Auffassung, dass ungeachtet des Kapazitätsabbaus in Berlin bauliche Investitionen in Krankenhäuser sinnvoll sind und zu effizienteren Abläufen in den Häusern führen können, die sowohl der Qualität medizinischer Versorgung als auch der Betriebskostensenkung dienen können?

d) Wie würde der Senat reagieren, wenn eine Stiftung bürgerlichen Rechts, in deren Gremien der Senat und/oder Vertreter aus einem Berliner Bezirk die Mehrheit haben, vor der Frage stünde, finanzielle Probleme nicht mehr ohne Hilfe von außen lösen zu können?

e) Ist dies bei der Stiftung Oskar-HeleneHeim der Fall?