Patchworkbiografien

Weiterbildungsreihe (beginnend im März 2000) nimmt die zentralen Themen Patchworkbiografien von Frauen, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Schlüsselqualifikationen, Karriereplanung und Angebote für weibliche Führungskräfte auf.

Berufliche Beratung und Information von Frauen

Gemäß ihrer gesetzlichen Aufgabe ist die Zentralstelle mit Fragen, Beschwerden und Anregungen zu Problemen der Gleichberechtigung im Erwerbsleben befasst.

Beratungshotline beim Weser Kurier

Aus den unterschiedlichen Beratungseinrichtungen im Spektrum Arbeit wird immer wieder die Notwendigkeit spezieller Beratung von Frauen signalisiert. Darum veranstaltete die Zentralstelle im Rahmen des 8. März 1999 in Zusammenarbeit mit Fachfrauen vom Arbeitsamt, von der Migrantinnenberatungsstelle und der Beratungsstelle Frau und Beruf (zib) beim Weser Kurier die Telefon-Aktion Frauen fragen Frauen rund um die Erwerbsarbeit. Ziel der Aktion war es, Frauen Gelegenheit zu geben, Fragen über aktuelle Probleme zu stellen, z. B. über die Neuregelung der 630 DM-Beschäftigungsverhältnisse sowie Regelungen zum Mutterschutz und zum Wunsch nach Weiterbildung/Umschulung, zum beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienphase oder zur Existenzgründung.

Die Hotline fand große Resonanz. Alle Telefone waren ständig besetzt. Der hohe Beratungsbedarf von Frauen zu den genannten Themen wurde durch diese Aktion deutlich.

Migrantinnenberatungsstelle

Die Einrichtung Migrantinnen Berufs-Orientierung und -Planung wurde in ihrer Arbeit und durch Mitarbeit im Beirat unterstützt. Die Aktivitäten führten u. a. dazu, dass erstmalig eine Umschulungsmaßnahme speziell für Migrantinnen - vom Arbeitsamt finanziert - im Bereich der Qualifizierung zur Einzelhandelskauffrau eingerichtet und auch vom Ressort Arbeit unterstützt wurde.

Expertinnenberatungsnetz ebn

Das Expertinnenberatungsnetz begann 1997 mit Unterstützung der Zentralstelle als erstmalige Vernetzung verschiedener Frauenverbände (Deutscher Verband berufstätiger Frauen, Verband Deutscher Unternehmerinnen, Deutscher Akademikerinnenbund, die Service-Clubs Soroptimist International und Zonta) seine Arbeit. Ziel dieses neuen Angebots ist es, Frauen mit Interesse an beruflichem Neuanfang, an Aufstieg oder Umorientierung durch erfahrene und erfolgreiche Expertinnen zu beraten und zu unterstützen.

Dabei soll insbesondere das weibliche Vorbild für das Handeln von Frauen wirken bzw. motivieren.

Im Oktober 1998 und 1999 führte das Netzwerk zwei zentrale Informationsbörsen durch, auf der jeweils ca. 60 Expertinnen aus unterschiedlichsten Berufen für ratsuchende Frauen zur Verfügung standen. Mehrere hundert Frauen nahmen diese Angebote wahr. Im Sommer 1999 konnte mit Unterstützung des Senators für Arbeit und der Zentralstelle eine kontinuierlich arbeitende Beratungsstelle auf ABM-Basis eingerichtet werden. Im Beirat des ebn sind die Beratungsstelle Frau und Beruf zib, die Universität Bremen und die Zentralstelle vertreten.

Besondere Auswirkungen der Beratung durch die Zentralstelle

Die Zentralstelle hat bei ihrer Beratungsarbeit auch immer wieder auf die neuen Bestimmungen des reformierten Arbeitsförderungsrechts hingewiesen. Auf die neue Situation bei den Berufsrückkehrerinnen wurde zum einen bei der Erstellung des bereits erwähnten Merkblatts eingegangen. Zum anderen wurden neu entstandene Probleme - auch der statistischen Erfassung - in die überregionale Diskussion mit den anderen Bundesländern und der Bundesanstalt für Arbeit eingebracht. Beispielsweise meldeten sich viele Frauen, die nicht unter die Gesetzesdefinition der Berufsrückkehrerin fielen und daher keinen Anspruch auf Förderung nach dem SGB III hatten. Vorschläge u. a. der Zentralstelle zur Neudefinition des Personenkreises führten schließlich zu einem neuen Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit.

Arbeitskreise Berufliche Perspektiven

Der Arbeitskreis Berufliche Perspektiven von Frauen und Mädchen Bremen, in dem rund Expertinnen aus fast allen Einrichtungen der Beschäftigungs- und Bildungsträger sowie Behörden seit über zehn Jahren vernetzt sind, setzte seine erfolgreiche Zusammenarbeit, die von der Zentralstelle koordiniert wird, fort. In monatlichen Treffen werden Fragen der Arbeitsmarktsituation von Frauen diskutiert, arbeitsmarktpolitische Projekte vorgestellt und Expert/-innen eingeladen, um sich für die eigene Arbeit weiterzubilden. Themen waren u. a.:

- Arbeitsmarktpolitik in Bremen,

- Entwicklung der Frauenbeschäftigung im Dienstleistungssektor, Dienstleistungsagenturen,

- Telearbeit und Telelernen,

- Qualitätssicherung und ihre Auswirkungen,

- Rehabilitation und Arbeit mit behinderten Frauen,

- Frauen und Internet.

Der Arbeitskreis unterstützte den ersten Frauenaktionstag zur Arbeitslosigkeit und verfasste Eingaben und Stellungnahmen zu aktuellen Problemen der Arbeitsmarktpolitik, z. B. zu dem niedrigen Anteil der Frauen in AB-Maßnahmen im Jahre 1998 in Bremen.

Als aktives Mitglied im Arbeitskreis Berufliche Perspektiven für Frauen in Bremerhaven ergriff das Büro Bremerhaven im Sommer 1998 die Initiative im Bereich neue Medien- und IUK-Berufe für Frauen. Es wurde ein Kriterienkatalog sowohl für Ausbildungen als auch für Fortbildungen und Umschulungen erstellt, der die besondere Situation von Frauen berücksichtigt. Die damit verbundene Bestandsaufnahme der Angebote in Bremerhaven machte deutlich, dass Frauen in solchen Maßnahmen unterrepräsentiert sind. Die bisher einzige frauenspezifische Maßnahme ist das Modellprojekt Media, eine speziell für Berufsrückkehrerinnen angebotene Multimediafortbildung. Das Büro Bremerhaven konnte Anfang 1999 in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Berufliche Perspektiven für Frauen in Bremerhaven erreichen, dass das einzige Beschäftigungsträgerangebot auf ABM-Basis, das Schreibbüro Grünhöfe, das ausschließlich auf Frauen und ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, erhalten werden konnte.

Überregionale Zusammenarbeit Bremen hatte die Federführung für den Bericht der Arbeitsmarktreferentinnen an die

9. Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz (GFMK) am 27./28. Mai 1999 in Berlin. Dort wurde die Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Bundesrepublik begleitet und bewertet. Außerdem wurde über neue Maßnahmen der Verknüpfung von Frauenpolitik mit der Arbeitsmarktpolitik sowie der Wirtschafts- und Strukturförderung berichtet. Es wurde Auskunft gegeben über die unterschiedlichen Einkommen von Männern und Frauen und die Vorschläge zu einer Veränderung der Situation.

In diesem Zusammenhang entwickelte Bremen ebenso wie im Vorjahr, wo es um die Harmonisierung von Bundeserziehungsgeldgesetz und SGB III sowie das Beschäftigtenschutzgesetz gegangen war, zwei Anträge zur GFMK zur Besetzung der Selbstverwaltungsgremien der Bundesanstalt für Arbeit mit mehr Frauen - eine gleichberechtigte Teilhabe wird fast nirgends erreicht - und zu frauenpolitischen Eckpunkten der Arbeitsmarktpolitik. Die GFMK forderte dann entsprechend insbesondere Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung in zukunftsträchtigen Berufen, mehr Frauen in ABM, die Aufhebung der Begrenzung des Teilarbeitslosengeldes, eine Neuregelung der Berücksichtigung der Zeiten von Mutterschutz, Kindererziehung und Pflege sowie eine Erhöhung der Kinderbetreuungszuschüsse im SGB III.

Weitere Aktivitäten der Zentralstelle

Im März 1998 gab die Zentralstelle das Sonder-Info 20: Materialien zur Arbeitsmarktsituation von Frauen im Lande Bremen heraus. In dieser Information wurden Daten über die Anteile von Frauen am Erwerbsleben, an der Arbeitslosigkeit und an den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung sowie weitere Daten, z. B. zu der Einkommensdifferenz zu Arbeitnehmern, dargestellt sowie eine Übersicht über die erste Novellierung des SGB III gegeben.

Am 30. Juni 1998 führte die Zentralstelle gemeinsam mit dem Senator für Arbeit, dem Verband Bremer Beschäftigungsträger und der Beratungsstelle Frau und Beruf zib die ganztägige Veranstaltung Bewährte Visionen - Neue Wege, Perspektiven der Frauenerwerbstätigkeit, aktive Gestaltung der Arbeitspolitik durch. Ziel der Veranstaltung war es, eine Bilanz der Arbeitsmarktpolitik für Frauen zu ziehen, Rückschläge und Chancen zu untersuchen, Akteur/-innen zu vernetzen und positive Beispiele anhand von fünf vorgestellten Frauenprojekten aufzuzeigen.

Arbeitspolitische Maßnahmen für Bremerhaven

Der Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes Bremerhaven war im Berichtszeitraum ausschließlich männlich besetzt, auf der öffentlichen Bank gibt es nur im Bereich der Stellvertretung eine Frau. Hier sind Änderungen in der Besetzung anzustreben. Für 1999 erklärte das Arbeitsamt Bremerhaven das Thema Frauen zum Regionalschwerpunkt.

Das Büro Bremerhaven und die Koordinierungsstelle Frau und Beruf haben einen umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet, der insbesondere Umschulungen und Fortbildungen in innovativen Berufen, spezielle Maßnahmen für Berufsrückkehrerinnen, Ausbau von Teilzeitmaßnahmen im Bereich Fortbildung/Umschulung sowie geschlechtsspezifische Ansätze in der Beratung und Begleitung von erwerbslosen Frauen bei allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen enthält. Im Berichtszeitraum ist es dem Büro Bremerhaven gelungen, als Schwerpunkt für eine Sitzung des Verwaltungsausschusses das Thema erwerbslose Frauen einzubringen und den Maßnahmenkatalog vorzustellen. Auch die interne Frauenförderung auf der Ebene der Arbeitsberater/-innen wurde in diesem Zusammenhang benannt. Der Ausschuss griff die Vorschläge auf und bat das Arbeitsamt um entsprechende Umsetzung.

Alterssicherung von Frauen/Rentenreform

Immer noch

- erhalten 46 % der Rentnerinnen im Westen Renten bis zu 600 DM,

- beträgt die durchschnittliche Altersrente für Frauen 873 DM (West) und 1158 DM (Ost),

- liegen die Witwenrenten bei 1020 DM (West) und 750 DM (Ost).

Das hat seine Ursachen darin, dass

- nach wie vor überwiegend Frauen die Kinder erziehen bzw. Angehörige pflegen,

- die Erwerbseinkommen der Frauen knapp 30 % unter denen der Männer liegen,

- Frauen häufig teilzeitbeschäftigt sind,

- Frauen häufiger geringfügig beschäftigt sind.

Die GFMK fordert daher seit Jahren den Ausbau einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen und die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber verpflichtet hat, die kindererziehungsbedingten Nachteile bei der Altersversorgung in größerem Umfang als bisher auszugleichen und die Anwartschaften für Kindererziehungszeiten zu erhöhen. Letzteres ist inzwischen erfolgt: Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu eventuellen Anwartschaften aus Erwerbseinkommen gewährt. Vom 1. Juli 1998 wird die Bewertung in drei Schritten von 75 % auf - % des Durchschnitteinkommens angehoben.

Die Arbeitsgruppe Soziale Sicherung von Frauen der GFMK, in der die Zentralstelle mitarbeitet, hat sich im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig mit der Reformvorstellung der Bundesregierung beschäftigt. Zentrales Anliegen ist es, den geplanten Abbau der Hinterbliebenenversorgung zur Finanzierung des Aufbaus eigenständiger Ansprüche der Frauen zu nutzen. Ob das in zufriedenstellender Weise gelingt, bleibt abzuwarten.

2 Frauenförderung im öffentlichen Dienst, Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes

Nach knapp 10jähriger Existenz des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) lassen noch immer viele Bereiche und Beschäftigungsebenen des öffentlichen Dienstes im Land Bremen klare Benachteiligungen von Frauen erkennen.

Für das Jahr 1997 hat erstmalig der Senator für Finanzen den Schwerpunkt Frauenförderung in das Personalcontrolling aufgenommen.