Steuer

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund 115 fachlichen Belange bestimmter Bereiche ­ wie zum Beispiel der Kliniken ­ nicht hinreichende Berücksichtigung finden könnten.

In den Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen der Kliniken erforderliche eine Überarbeitung der Geschäftsordnungen durch die Geschäftsführungen der Kliniken erforderlich. Diese sind nach Abstimmung mit den Aufsichtsgremien zu verabschieden und den parlamentarischen Gremien vorzulegen.

4. Struktur der kommunalen Krankenhäuser

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die jetzt gewählte Struktur dahingehend zu überprüfen ist, ob sie geeignet ist, die Existenz der vier kommunalen Kliniken in Bremen angesichts der zukünftigen Herausforderungen sicherzustellen. Die Erarbeitung in dem Auftrag des Ausschusses nicht enthalten. Aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme sieht sich der Ausschuss aber veranlasst, folgende Anforderungen an die zukünftige Struktur der kommunalen Kliniken zu formulieren:

a) Die hohe Identifikation der Mitarbeiter und der Stadtteile mit ihren Krankenhäusern und einer gesunden Konkurrenz der Häuser untereinander ist innerhalb einer gemeinsamen Struktur zu fördern.

b) Die Existenz der vier kommunalen Kliniken an den jeweiligen Standorten mit jeweils fachlicher Eigenständigkeit ist zu gewährleisten.

c) Es müssen den Kliniken Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten gegeben werden. Dies bedeutet, dass einer Klinik auch die Möglichkeit zu eröffnen ist, Überschüsse ­ zumindest teilweise ­ zu reinvestieren, und dass somit Profitcenter gebildet werden.

d) Die zukünftige Struktur muss die bisherige Hilfskonstruktion der steuerlichen Organschaft entbehrlich machen.

e) ermöglicht.

f) Die Geschäftsführung des Unternehmens sollte als Vorstand mit fachlichen Zuständigkeiten für die einzelnen Bereiche des Unternehmens aufgestellt sein.

g) Im Rahmen der nach dem Betriebsverfassungsgesetz unter Verzicht auf den der Position eines Arbeitsdirektors als Mitglied des Vorstands geprüft werden.

h) Je nach Aufgabenzuweisung an eine Gesellschaftsstruktur könnte die Bildung eines einheitlichen (Konzern)betriebsrats sinnvoll sein.

i) Ein vereinheitlichtes Buchführungs-, Rechnungs- und Controlling-Wesen sollte eine transparente Bildung und Führung der einzelnen Profitcenter in den vier Kliniken ermöglichen.

j) Kliniken sicherzustellen.

5. Verbesserungen zum Schutz vor Schädigungen durch Veruntreuung oder Korruption Führungskräften in Verwaltung und Gesellschaften ist deutlich zu machen, dass Korruptionsbekämpfung eine Querschnittsaufgabe ist. Dies gilt im Krankenhausbereich den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Senator für Inneres eine entsprechende Qualifizierung angeboten werden, um Führungskräfte in die Lage zu versetzen, die in Bremen existierenden Instrumente zu nutzen, damit ist nach Auffassung des Ausschusses eine klare Führungsstruktur mit eindeutigen Hierarchie-Ebenen notwendig, damit jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter bei Verdachtsmomenten auch weiß, an wen sie/er sich wenden kann.

Im Ressort des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist eine Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund ten kann, um damit eine effektive Maßnahme gegen die Korruptionsgefahr auf den Weg zu bringen.

Der Ausschuss folgt weiter der Empfehlung des Sachverständigen Hoffmann, dass wirksame Maßnahmen gegen Vermögensschädigungen durch Korruption das der Auswertung der Ergebnisse des Ausschusses angewiesen werden, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen.

6. Beraterverträge

Zur Vergabe von Beraterverträgen sollte für die Kliniken ein einheitliches Vertragsmanagement eingerichtet werden.

Der Ausschuss hat den Eindruck gewonnen, dass gerade in den kommunalen Kliniken häufig externe Berater eingeschaltet wurden, obgleich hinreichender Sachverstand in den eigenen Kliniken vorhanden gewesen wäre. Vor dem Hintergrund des nach übereinstimmenden Bekundungen der Fachwelt hohen fachlichen Standards Auffassung des Ausschusses sollten künftig Gutachteraufträge nur dann erteilt werden, wenn die entstehenden Kosten bereits spezifiziert in die Wirtschaftspläne eingestellt wurden. Bei drohender Abweichung von den beschlossenen Wirtschaftsplänen und vor Vergabe weiterer Gutachtenaufträge bedarf es zwingend eines Beschlusses des zuständigen Aufsichtsgremiums.

Beraterverträge müssen zwingend den Beratungsgegenstand eindeutig ausweisen; Verträge mit unklarem Beratungsinhalt oder mit denen gar Lobbyisten für zu verdeutlichen, dass der Abschluss derartiger Verträge unzulässig ist und im Rahmen des Haftungsrisikos Regressforderungen gegen den handelnden Geschäftsführer oder die Geschäftsführung insgesamt nach sich zieht.

7. Anforderungen an und Kontrolle von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Der Ausschuss begrüßt die Entscheidung des Senats vom 20. Februar 2007, in der nochmals bestätigt wurde, dass die Entscheidung, den Masterplan für das Klinikum Bremen-Mitte im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Verfahrens zu verwirklichen, erst nach einer abschließenden Prüfung der Wirtschaftlichkeit nach den Anforderungen des § 7 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) getroffen wird. Anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ist die Vorteilhaftigkeit des ausgewählten kommunalen Eigenbau bzw. Eigenbau des KBM nachzuweisen. Es muss dargelegt werden, dass auf Basis von Modellrechnungen und der erstellten Businesspläne das konkrete Angebot umsetzbar ist und im vorgesehenen Zeitraum die angestrebten Ziele erreichbar sind.

Der Ausschuss begrüßt daher die Entscheidung des Senats vom 20. Februar 2007, bei der Prüfung nach Ende der Dialogphase und nach Ende der Ausschreibung über die

Frage der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der nötigen Vergleichsbetrachtung mit einzubeziehen.

Der Ausschuss begrüßt die Entscheidung des Senats, dass ein externer, bisher nicht am Verfahren beteiligter Vergaberechtsexperte einbezogen werden soll, der in Abstimmung mit dem Rechnungshof insbesondere prüfen wird, ob zwischen den am führen könnten.

Die Prüfung der den Businessplänen zugrunde liegenden Annahmen und Prognosen ist gerade im Interesse der kommunalen Kliniken zwingend geboten, da die im Personalbereich des Klinikums Bremen-Mitte erfolgt. Im Sinne der ist, zu wählen. Insoweit sind bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen und bei Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Ergebnisses nach Abschluss der Dialogphase und nach Ende der Ausschreibung zwingend die Vorgaben von § 7 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung einzuhalten.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund 117

C. Zeugen des Untersuchungsausschusses Klinikverbund Zeugen Funktion

1. Bischoff-Everding, Dr. Christoph Hildebrandt Hamburg

2. Blanke, Heinz-Gerd Referat 02 Beteiligungsmanagement ­ Kliniken beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

3. Bodemann, Uwe Leiter Fachbereich Bau beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr

4. Bolles, Wilfried ehemals zuständig für Krankenhausplanung beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

5. Brand, Gotthard Geschäftsführer Siekertal-Klinik

6. Brase, Dr. Rainer ehemaliges Vorstandsmitglied Wittgensteiner Kliniken AG

7. Bremermann, Walter Kaufmännischer Geschäftsführer, Klinikum Bremen-Mitte zurzeit Geschäftsführer Gesundheit Nord

8. Bretthauer, Ute Leiterin Wirtschaftsabteilung, Klinikum Bremen-Ost

9. Brinkmann, Carsten Geschäftsführer Terranus Consulting

10. Brumma, Winfried Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, Mitglied des Aufsichtsrats der

11. Demedts, Dr. Arnoud Pneumologe, Berater Klinikum Bremen-Ost

12. Dick, Angela Geschäftsführerin Pflege Klinikum Links der Weser

13. Dodenhoff, Harm FIDES Treuhandgesellschaft KG, Bremen

14. Dreyer, Brigitte ehemaliges Mitglied der Bremischen Bürgerschaft und Sprecherin der Deputation für Arbeit und Gesundheit

15. Ebeling, Barbara ehemals beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales; jetzt bei der Gesundheit Nord

16. Ebke, Dr. Markus Oberarzt, Klinikum Bremen-Ost

17. Eckhoff, Jens Senator für Bau, Umwelt und Verkehr a. D., ehemaliger Aufsichtsrat Gesundheit Nord

18. Elsner, Dr. Matthias Arzt, Klinikum Bremen-Ost

19. Ennenbach, Michael Verwaltungsdirektor Siekertal-Klinik 20. Falke, Wilfried Beirat Fondsgesellschaft R & S & Co. KG, Rastede 21. Färber, Dr. Uwe Staatsrat beim Senator für Wirtschaft und Häfen, Aufsichtsrat Klinikum Bremen-Mitte 22.