Rehabilitation

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Frau Doris Hoch, zu II. und III.

14. Herr Winfried Brumma, zu II. und III.

15. Frau Dr. Rita Mohr-Lüllmann, zu II. und III.

16. Herr Uwe Premm (Leiter Personalabteilung zu II. das Zustandekommen der Personalentscheidung für Andreas Lindner als der Gesundheit Nord

Zu I. und II. insbesondere über

- Ablauf des Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens,

- Anlass und Initiative für die Einstellung,

- Inhalt der Bewerbungsunterlagen,

- die Bewerber und den Inhalt der Bewerbungsunterlagen,

- Nachprüfung und Nutzung weiterer Informationsquellen über die Bewerber,

- Auswahlkommission ­ Auswahl der Mitglieder,

- der betreffenden Gesellschaften,

- Anstellungsverträge ­ Inhalt und Abschluss, durch Vernehmung der Zeugen

1. Frau Brigitte Dreyer, zu I.

2. Frau Angela Dick, Geschäftsführerin Pflege zu I. und II. - Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund

3. Herrn Arnold Thielbar, ehem. Kfm. Geschäftsführer KBO, zu I. und II.

4. Herr Thomas Hollnagel, ehem. Personalratsvorsitzender KBM, zu I. Bremische Bürgerschaft UA Klinikverbund Beweisbeschluss IV vom 21. Dezember 2006

Zum Komplex 3: Frühere Verbindungen und Geschäfte bzgl. Klinik in Brandis in Sachsen und Wittgensteiner Kliniken von Herrn Tissen und Herrn Lindner

Es soll Beweis erhoben werden über Art und Umfang der von der Freien Hansestadt Bremen im Rahmen der Einstellung Gesundheit Nord ausgeübten Kontrolle der Holding und des KBO

I. im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, die der Fachöffentlichkeit bekannt waren, insbesondere in Bezug auf die

- Memory-Kliniken Verwaltungs-, Betriebs- und

- Memory-Kliniken & Co. Objektgesellschaft Brandis

- Rehabilitationsklinikum Brandis Verwaltungs

- Rehabilitationsklinikum Brandis & Co

- Senioritas Leipzig Gesellschaft für Pflege und Betreuung

- IMG Invest- & Management Group Leipzig Invest-, Management- und Betriebsführungsgesellschaft

- Wittgensteiner Kliniken AG;

II. Lindner für die Wittgensteiner Kliniken AG und die Umstände, die zur Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse der vorbenannten Personen bei der Wittgensteiner Kliniken AG führten, insbesondere über eventuell bekannt gewordene Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten von Herrn Wolfgang Tissen und/oder Herrn Andreas Lindner während ihrer Tätigkeiten dort, sowie etwaige

III. hinsichtlich der Verschaffung von Informationen zu Ziff. I und II. im Rahmen der Einstellungsverfahren, insbesondere ob und inwieweit Anstrengungen zur Beschaffung entsprechender Informationen unternommen wurden bzw. weshalb dies unterblieben ist, durch Vernehmung der Zeugen

1. Herr Wilfried Kappes (in Ergänzung des Beweisbeschlusses III)

2. Herr Wolfgang Tissen (in Ergänzung des Beweisbeschlusses III)

3. Herr Andreas Lindner (in Ergänzung des Beweisbeschlusses III)

4. Frau Doris Hoch (in Ergänzung des Beweisbeschlusses III)

5. Herr Dr. Rainer Brase

6. die neben Wolfgang Tissen mit der Einstellung und dem Ausscheiden des Andreas Lindner bei den Wittgensteiner Kliniken befassten weiteren Vorstandsmitglieder der Wittgensteiner Kliniken AG

7. Herr Prof. Dr. Hans Haack (in Ergänzung des Beweisbeschlusses III)

8. Herr Dr. Matthias Gruhl (in Ergänzung des Beweisbeschlusses III) Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, die der Fachöffentlichkeit bekannt waren, insbesondere in Bezug auf die

- Memory-Kliniken Verwaltungs-, Betriebs- und

- Memory-Kliniken & Co. Objektgesellschaft Brandis

- Rehabilitationsklinikum Brandis Verwaltungs

- Rehabilitationsklinikum Brandis & Co.

- Senioritas Leipzig Gesellschaft für Pflege und Betreuung

- IMG Invest- & Management Group Leipzig Invest-, Management- und Betriebsführungsgesellschaft

- Wittgensteiner Kliniken AG;

II. Lindner für die Wittgensteiner Kliniken AG und die Umstände, die zur Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse der vorbenannten Personen bei der Wittgensteiner Kliniken AG führten, insbesondere über eventuell bekanntgewordene Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten von Herrn Wolfgang Tissen und/oder Herrn Andreas Lindner während ihrer Tätigkeiten dort, sowie etwaige

III. hinsichtlich der Verschaffung von Informationen zu Ziff. I und II. im Rahmen der Einstellungsverfahren, insbesondere ob und inwieweit Anstrengungen zur Beschaffung entsprechender Informationen unternommen wurden bzw. weshalb dies unterblieben ist, durch eine Auskunft des Sächsischen Rechnungshofes, die Aufschluss darüber geben soll, ob und ggf. in welcher Form Herr Andreas Lindner oder die im Beweisbeschluss genannten Firmen mit Sitz im Freistaat Sachsen in Vorgänge verstrickt waren, die Gegenstand der Artikel der Dresdner Neueste Nachrichten Online unter www.dnn-online.de/dnn-heute/60776.html in der Fassung der letzten Aktualisierungvom22.Februar2006undwww.dnn-online.de/dnn-heute/60964.html in der Fassung der letzten Aktualisierung vom 3. März 2006 (Anlage) sind, und durch Beiziehung des Urteils des Landgerichts München I gegen Frau Gisela Puschmann vom 9. Oktober 1997, Az. 6 KLS 304 Js 41065/96.