Rehabilitation

Bremische Bürgerschaft UA Klinikverbund Beweisbeschluss IV b vom 18. Januar 2007

Zum Komplex 3: Frühere Verbindungen und Geschäfte bzgl. Klinik in Brandis in Sachsen und Wittgensteiner Kliniken von Herrn Tissen und Herrn Lindner

Es soll Beweis erhoben werden über Art und Umfang der von der Freien Hansestadt Bremen im Rahmen der Einstellung Gesundheit Nord ausgeübten Kontrolle der Holding und des KBO

I. im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, die der Fachöffentlichkeit bekannt waren, insbesondere in Bezug auf die

- Memory-Kliniken Verwaltungs-, Betriebs- und

- Memory-Kliniken & Co. Objektgesellschaft Brandis

- Rehabilitationsklinikum Brandis Verwaltungs

- Rehabilitationsklinikum Brandis & Co.

- Senioritas Leipzig Gesellschaft für Pflege und Betreuung

- IMG Invest- & Management Group Leipzig Invest-, Management- und Betriebsführungsgesellschaft

- Wittgensteiner Kliniken AG;

II. Lindner für die Wittgensteiner Kliniken AG und die Umstände, die zur Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse der vorbenannten Personen bei der von weiteren Mitarbeitern der Wittgensteiner Kliniken AG nach Bremen;

III. hinsichtlich der Verschaffung von Informationen zu Ziff. I und II. im Rahmen der Einstellungsverfahren, insbesondere ob und inwieweit Anstrengungen zur unterblieben ist, durch Vernehmung der Zeugen

1. Herr Otto Gräb, Cuxhaven

2. Herr Gerhard Hallenberger, WKA

3. Herr Sven Müller-Sönnewald (vormals Müller-Bondesen)

4. Herr Dr. Güse, Bremen.

Bremische Bürgerschaft UA Klinikverbund Beweisbeschluss V vom 21. Dezember 2006

Zum Komplex 4: Führungsverhalten und innere Organisation in der Gesundheit Nord und der Klinikum Bremen-Ost unter Herrn Tissen/Herrn Lindner

Es soll Beweis erhoben werden

I. über die Praxis der Ausübung der kaufmännischen Geschäftsführung des Klinikums Bremen-Ost durch Herrn Andreas Lindner sowie über die innere Organisation der Entscheidungsfindung im Klinikum Bremen-Ost zur Zeit der kaufmännischen Geschäftsführung von Herrn Lindner, dabei insbesondere über Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund 131

- die Art und Weise der Zusammenarbeit im Klinikum Bremen-Ost zwischen Herrn Lindner, der Geschäftsführung und den Mitarbeitern,

- die Art und Weise der Zusammenarbeit mit und von Herrn Lindner im Kliniken sowie denen der Gesundheit Nord

- Entscheidungen von Herrn Lindner,

- die Einbeziehung bzw. Befassung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Klinikum Bremen-Ost in die Entscheidungen sowie deren Vorbereitung durch Herrn Lindner,

- Klinikums Bremen-Ost in die Entscheidungen und sowie Vorbereitung durch Herrn Lindner,

- die Einbeziehung der Gesundheit Nord dort insbesondere von Lindner,

- die Einbeziehung Dritter (insbesondere: Personen über die Mitarbeiter des Klinikums Bremen-Ost hinaus) in die Entscheidungen sowie deren Vorbereitung durch Herrn Lindner;

II.:

Es sollen zunächst schriftliche gutachterliche Stellungnahmen (Thesenpapiere) zu folgenden Fragen eingeholt werden:

1. Bremische Verfassungslage

a) Welche Steuerungs- und Kontrollpflichten obliegen der Exekutive Hinblick auf die Wahrung bremischen Vermögens?

b) Welche Rechte und Pflichten kommen dem Senator oder Staatsrat in der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzendem zu?

c) Welche Informationspflichten bestehen gegenüber dem Parlament, dem Haushalts- und Finanzausschuss und der zuständigen Deputation, und wer hat sie zu erfüllen?

d) Welche Kontrollrechte und -pflichten obliegen der Legislative im Hinblick auf die Steuerungs- und Kontrollrechte nach Buchstabe a)?

e) Welche Rolle hat dabei der Haushalts- und Finanzausschuss, welche die jeweilige Deputation?

f) Wie ist die Tätigkeit von Abgeordneten als Mitglieder in Aufsichtsräten vor dem Hintergrund von Artikel 118 Landesverfassung und der Tatsache, dass Stimmbindungserklärungen unterschrieben werden müssen, zu bewerten?

2. Hamburg

a) Wie wird in Hamburg sichergestellt, dass der Senat die Steuerung und Kontrolle der Gesellschaften in privater Rechtsform nach den Vorschriften der Landesverfassung wahrnehmen kann?

b) Welche formellen und organisatorischen Vorsaussetzungen wurden dafür geschaffen?

c) Wie wird in Hamburg sichergestellt, dass die Bürgerschaft ihre Kontrollrechte und Pflichten gegenüber dem Senat bezüglich der Gesellschaften in privater Rechtsform wahrnehmen kann?

d) Welche formellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden dafür geschaffen?