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Bremische Bürgerschaft UA Klinikverbund Beweisbeschluss IX vom 30. Januar 2007

Zum Beweiskomplex 7: Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführertätigkeit ­ rechtliche Vorgaben, tatsächliche Ausübung, mögliche Auswirkungen auf strukturelle Entscheidungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Prognosen

Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob über die Gesundheit Nord und ihre Kliniken, insbesondere über die Klinikum Bremen-Ost die Geschäftsführungsachgerechtundeffektivwahrgenommenwerdenkonnteundentsprechend wahrgenommen wurde.

I. Zur Gesundheit Nord soll insbesondere darüber Beweis erhoben werden, ob und inwieweit

1. die sonstigen Mitglieder der Geschäftsführung das Handeln des Vorsitzenden der Geschäftsführung, vor allem auch im täglichen Geschäftsgang, beeinflussen und sachgerecht und effektiv kontrollieren konnten und ob und inwieweit dies beabsichtigt war,

2. der Aufsichtsrat, dort vor allem die Aufsichtsratsvorsitzende, das Handeln der Geschäftsführung sowie des Vorsitzenden der Geschäftsführung strukturellundpersonellsachgerechtundeffektivsteuernundkontrollierenkonnte,

3. und Soziales sowie hinsichtlich des Beteiligungsmanagements der Senator konnte,

4. und kontrollieren konnte,

5. Ausübung ausgewirkt hat.

II. Zur Klinikum Bremen-Ost soll insbesondere darüber Beweis erhoben werden, ob und inwieweit

1. die sonstigen Mitglieder der Geschäftsführung der Klinikum Bremen-Ost konnten und ob und inwieweit dies beabsichtigt war,

2. der Aufsichtsrat, dort vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende, das Handeln steuern und kontrollieren konnte,

3. die Gesundheit Nord dort vor allem die Geschäftsführung und der Vorsitzende der Geschäftsführung, in der Lage war, das Handeln der Geschäftsführung der Klinikum Bremen-Ost vor allem des kaufmännischen Geschäftsführers, sachgerecht und effektiv steuern und kontrollieren konnte,

4. und Soziales sowie hinsichtlich des Beteiligungsmanagements der Senator der Kliniken, vor allem der Klinikum Bremen-Ost sachgerecht und effektiv steuern und kontrollieren konnte,

5. der Gesundheit Nord im Hinblick auf die die Kliniken konnte, Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund 137

6. Ausübung ausgewirkt hat. Januar 2007

Zum Beweiskomplex 7: Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführertätigkeit ­ rechtliche Vorgaben, tatsächliche Ausübung, mögliche Auswirkungen auf strukturelle Entscheidungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Prognosen

Gemäß dem Einsetzungsbeschluss der Bremischen Bürgerschaft (Drs. 16/1154) erstreckt sich der Untersuchungsauftrag u. a. auf das Verwaltungshandeln, mit dem die politische Steuerung und Kontrolle der kommunalen Krankenhäuser vollzogen wurde, inklusive der Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und -prognosen.

Hierzu soll Beweis erhoben werden über die Frage,

I. -prognosen für die weitere Krankenhausplanung zugrunde lagen und wem die Urheberschaft dieser Unterlagen und Vorarbeiten zuzurechnen sind,

II. der möglichen und der tatsächlich ausgeübten Einflussnahme durch den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung der Gesundheit Nord Herrn Wolfgang Tissen, auf die der Krankenhausplanung zugrunde liegenden Unterlagen und Vorarbeiten,

III. zur Rechtsfrage, zu welchem Zeitpunkt die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne des § 7 Abs. 2 LHO im Rahmen einer Vergabe, der ist, durch Vernehmung der Zeugen - Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Herr Lothar Spielhoff, zu I. und III.

12. Herr Prof. Dr. Peter Kruckenberg, zu I.

13. Herr Wilfried Bolles, zu I.

14. Herr Sven Müller-Sönnewald, zu I. und II.

15. Herr Mag. Rudolf Linzatti (Solve Consulting), zu I.

16. Herr Harm Dodenhoff (FIDES), zu I. und II.

17. Herr Arno Prangenberg (Korthäuser & Partner), zu I.

18. Herr Hartmut Fischer (VBD Beratung), zu I.

19. Herr Dr. Christoph Bischoff-Everding (Hildebrand Consulting), zu I. Die schriftlichen Stellungnahmen von Herrn Kock, VIVANTES, Herrn Dr. Klemmt-Nissen; Finanzbehörde Hamburg, Herrn Prof. Dr. Schefold und Herrn Tüscher und Herrn Hoffmann, KPMG, sollen nach ihrem Eingang bei der Bremischen Bürgerschaft dem Senat zugeleitet werden. Der Senat erhält Gelegenheit, sich zu den Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu äußern.

2. Es soll Beweis erhoben werden über die nach dem Ausscheiden von Herrn und Mitgeschäftsführer der Gesundheit Nord ergriffenen oder geplanten Maßnahmen des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Verbesserung der Steuerung und Kontrolle der kommunalen Krankenhäuser sowie der Struktur der durch Vernehmung der Zeugen

1. Frau Senatorin Ingelore Rosenkötter,

2. Frau Staatsrätin Dr. Birgit Weihrauch.