Damit reiht sich der Sonderfahrdienst in die sonstigen Bemühungen des Landes Berlin zu Integration und Normalisierung ein

Die verkehrliche Mobilität der Rollstuhlbenutzer als Voraussetzung für jede Form ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration wird zur Zeit überwiegend durch den Sonderfahrdienst sichergestellt.

Damit reiht sich der Sonderfahrdienst in die sonstigen Bemühungen des Landes Berlin zu Integration und Normalisierung ein. Im Bundesländervergleich stellt Berlin seit Jahren eines der qualitativ ausgewogensten Fahrdienstangebote sicher.

Entwicklungsgeschichte

Bereits im ersten und zweiten Bericht über die Situation der behinderten Menschen in Berlin wurde die Entstehungsgeschichte des Sonderfahrdienstes ­ Telebus beschrieben.

Als Geburtsstunde könnte man das Forschungsvorhaben Telebusdienst im Jahre 1978 bezeichnen. Die dauerhafte Installierung wurde ab 1982 aus Mitteln des Landes Berlin gewährleistet.

Hierbei handelte es sich ausdrücklich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein einklagbarer Anspruch war damit weder dem Grunde nach noch in der Höhe gegeben.

Über eine Reihe von Senatsbeschlüssen gelang es der für soziale Angelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung, nicht nur das System zu stabilisieren und zu entwickeln, die Zugriffsgefahren aus Einsparwünschen abzuwehren, sondern auch die Beteiligung der Betroffenen, d.h. der Fuhrunternehmer, der berechtigten Nutzer, der Telebuszentrale und der beteiligten Verwaltungen zu erreichen und mit in die Verantwortung einzubeziehen.

Insbesondere seien die 1987 beschlossene Einführung des Taxi ­ Coupons, das 1997 dem Abgeordnetenhaus vorgelegte Konzept zur weiteren Entwicklung des Fahrdienstes für Behinderte bis zum Jahre 2000, das im Mai 1999 beschlossene Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungs-gesetz LBGB) sowie die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes vom 31. Juli 2001 erwähnt.

Die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Umbrüche, die die Wiedervereinigung mit sich brachten, waren auch im Beförderungsbereich in besonderem Maße festzustellen. Die Angleichung der Lebensverhältnisse auch für den Ostteil bedeutete erhebliche Anstrengungen, die sich in erheblichen geänderten Berechtigtenzahlen bei gleichem Budget zeigten.

Entwicklung der Berechtigtenzahlen Auszugsweise soll der Zahlentrend verdeutlichen, wie sich Berechtigtenzahlen verändert haben:

Damit wird vor allem deutlich, dass trotz erheblich gestiegener Zahlen der Berechtigten die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auskömmlich waren bzw. sein mussten. Neben den Haushaltsmitteln des Landes Berlin erhält damit jede Leistung, die als Erstattung von Kostenträgern der Finanzierung dient, sowie die Einnahmen durch Eigenbeteiligungen besonderes Gewicht.

Finanzierung:

Die Finanzierung des Fahrdienstes - sowohl die der Beförderung als auch die der Verwaltungs- und Personalkosten der Mobilitätszentrale - erfolgt aus den Einnahmen der Erstattungen der Kostenträger, der Eigenbeteiligung der Nutzer sowie aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin.

Die Entwicklung der Landesausgaben (ohne besondere Investitionen) stellt sich wie folgt dar: Tabelle 2 ­ Jahre 1982 bis 2002 Jahreskosten Landeshaushalt. Entscheidend für diese Entwicklung sind zunächst die Veränderungen bei den Zahlen der berechtigten Nutzer Anfang der 90er Jahre (s. Tabelle 1). Das finanzielle Gesamtvolumen konnte dank steigender Einnahmen aus Erstattungen und Eigenbeteiligungen auch in den Jahren ab 1995 gehalten werden, wobei durch Preissteigerungen bei den Treibstoffen und Tarifen zwar Mehrkosten entstanden sind, diese jedoch durch wirtschaftliches Austarieren aufgefangen werden konnten.

Struktur und Arbeitsweise des Sonderfahrdienstes Beschreibt man das System des Sonderfahrdienstes, so ist eine Beschränkung auf die Beförderung durch den Telebus unzulässig. Die zu erreichende Mobilität behinderter Menschen ist nur im Zusammenspiel der Segmente Doppelt besetzte Busse. Die Entwicklung im ÖPNV stellt dabei den Rahmen dar, an dem sich die Forderung nach Integration und Normalisierung am besten messen lässt.

Die Fahrten werden grundsätzlich nur im Stadtgebiet Berlin durchgeführt. Im Einzelfall ist eine Überschreitung um bis zu 5 km möglich, dafür werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt.

Der Telebus führt Fahrten zur Arbeit, zum Arzt, zu Werkstätten für behinderte Menschen, Pflegeeinrichtungen, aber vor allem im Freizeitbereich durch. Dabei sind die Kosten für diese Beförderungsleistungen seitens der vorrangigen Kostenträger zu erstatten. Insbesondere sind Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter gefordert, diese Erstattungen als Maßnahmebestandteile zu leisten.

Die unterschiedlichen Beförderungsmittel sind also in einem finanziell machbaren Umfang, nach optimalen betrieblichen Abläufen und nutzerfreundlichen Bedingungen zu betrachten und einzusetzen. Diese Aufgabe stellt den Betreiber des Fahrdienstes vor tägliche Probleme.

Bei einem jährlichen Aufkommen von rund 665.000 Fahrten steht neben der Logistik und der technischen Abwicklung „der Faktor Mensch" im Mittelpunkt. Ob Nutzer, Annehmer des Fahrtwunsches, Fahrer eines Busses, Begleiter bei der Treppenhilfe, Geschäftsführer eines Fuhrunternehmens oder Verhandlungspartner bei Finanzierungsfragen ­ alle müssen zusammenspielen, damit das Telebus ­ System weitgehend reibungslos im Sinne der Nutzer betrieben werden kann.

Die derzeitige Zahl von rund 37.000 Berechtigten und die Anzahl der monatlichen Nutzer von rd. 10.000 in den unterschiedlichen Segmenten unterstreichen den organisatorischen Aufwand.

Derzeit ist der Erwerb der Telebusberechtigung grundsätzlich über das Feststellungsverfahren zur Schwerbehinderteneigenschaft geregelt. Dabei wird vom Landesversorgungsamt das Merkmal T beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, einem mobilitätsbedingten Grad von mindestens 80 von 100 und einer Fähigkeitsstörung beim Treppensteigen in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. Darüber hinaus erhalten Menschen mit Behinderungen, die über 80 Jahre alt sind, unter vereinfachten Bedingungen die Telebusberechtigung.

Die Abwicklung und Umsetzung der Fahrtwünsche wird über die Fahrtwunschannahme beim Berliner Zentralausschuss für soziale Aufgaben e.V. (BZA) geregelt, mit der Möglichkeit, zwei bis 14 Tage vorher diese Wünsche anzumelden. Spontanfahrten werden dann ermöglicht, wenn die Fahrkapazitäten dies zulassen oder Sondersituationen dies erfordern.

Die Fahrten werden durch gewerbliche und frei ­ gemeinnützige Unternehmen geleistet, die überwiegend durch vertragliche Vereinbarungen gebunden sind.

Die oben bereits erwähnte derzeitige Eigenbeteiligung beträgt für Berechtigte, die aufgrund der Härtefallregelung des § 61 SGB V von der Zuzahlung zu Arznei -, Verband ­ und Heilmitteln befreit und oder Sozialhilfeempfänger sind, monatlich 20,45. Heimbewohner, die lediglich ein Taschengeld erhalten, sind von der Eigenbeteiligung befreit. Andere Berechtigte zahlen eine monatliche Eigenbeteiligung von 43,46. Für Wenigfahrer sind monatlich pro Fahrt Beträge in Höhe von 1,53 bzw. 2,05 bis zur Höhe des jeweiligen Monatsbetrages zu fordern. Nutzer des Taxikontos zahlen immer den jeweiligen Monatsbetrag. Der Fahrdienst wird seit 1982 als Dauerleistung angeboten, ab 1999 als gesetzlicher definierter Anspruch. Die überwiegende Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin.

Betreiber des Fahrdienstes ist der vom Land Berlin beauftragte Berliner Zentralausschuss für soziale Aufgaben e.V. (BZA). Die Mitglieder des BZA sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege.