Weiterbildung

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund 187 aus dem Kreis von ... Fachleuten aus Medizin und Wissenschaft sowie aus Wirtschaft und Politik gewählt. Der Aufsichtsrat wählt die/den Vorsitzende/n. den Vorsitz im Aufsichtsrat der Vivantes Abweichend von der mit ihnen ab.

Der Aufsichtsrat hat in Berlin gegenüber den bremischen Verhältnissen eine deutlich stärkere Position und höhere Autonomie. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die sehr umfängliche Einbindung externen Sachverstandes in den Aufsichtsrat und die damit einhergehende Professionalisierung. im parlamentarischen Untersuchungsausschuss ­ keine Hinweise dafür vor, dass durch diese Aufsichtsratsstruktur für Berlin als Eigentümer und alleiniger Gesellschafter der Vivantes ein Steuerungs- und/oder Kontrolldefizit erwachsen ist.

Vor diesem Hintergrund werden diese Aspekte in der Diskussion zukünftiger Strukturmodelle für den kommunalen Klinikverbund Beachtung finden.

Arbeits- und tarifrechtliche Aspekte der Neustrukturierung der Beschäftigten (Besitzstandswahrung) bei der Überführung in die neue ist ­ vergleichbar den bremischen Gegebenheiten ­ Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband des Landes.

Vier Jahre nach der Gründung der Vivantes wurde ein Tarifvertrag mit sichern. Die Arbeitnehmer verpflichteten sich gem. Auskunft des Gutachters im parlamentarischen Untersuchungsausschuss dadurch zu einem bis zu zehnprozentigen (befristeten) Gehaltsverzicht.

Während in Bremen die vier Kliniken des Verbundes jeweils eigene Betriebsräte stellen, konnte in Berlin durch einen Tarifvertrag ein unternehmenseinheitlicher Betriebsrat (mit rund 70 Mitgliedern) etabliert werden. Die Geschäftsführung bewertet diese Konzentration auf einen Ansprechpartner positiv.

Der Abbau von rund 3.000 Stellen seit Gründung der Gesellschaft in 2000 wurde ohne betriebsbedingte Kündigungen umgesetzt. Fluktuationsfördernde Maßnahmen haben den Prozess unterstützt.

Da die Gespräche mit Arbeitnehmervertretern in Bremen insbesondere über einen Zukunftssicherungsvertrag der Kliniken noch nicht zu einem Ergebnis geführt haben, werden weitere Bemühungen unter Einbeziehung der in Berlin gemachten Erfahrungen erforderlich sein.

Rechtsform Fragen zur Rechtsform wurden dem Gutachter aus Berlin nicht gestellt. den Anlagen zu seinem schriftlichen Gutachten ist ein ­ gegenüber den aktuellen bremischen Verhältnissen ­ gravierender Unterschied feststellbar.

Geschäftsführung überführt.

Die Kliniken werden durch sog. Regionaldirektoren geleitet. Dabei handelt es sich um ökonomisch qualifizierte Mediziner. Zu der zentralen Leitung bestehen keine personellen Verflechtungen.

Diese Konstruktion wurde vom Gutachter in der Anhörung insgesamt positiv beurteilt.

Für die weiteren Diskussionen um die zukünftige Struktur des kommunalen Klinikverbundes in Bremen werden diese Erfahrungen unter weitergehender Prüfung der Berliner Konstruktion einzubeziehen sein.

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4. Stellungnahme des Senats zum Thesenpapier von Rüdiger Tüscher und Bernd Hoffmann (KPMG) zum Themenkomplex Innere Organisation, Kontrolle und Kontroll- und Steuerungsmechanismen

Nach Auffassung der KPMG sind mit der Ausgliederung aus der Kernverwaltung auch (Korruptions-) Risiken verlagert worden. Mit der Kontrolle auf Distanz sind größere Risiken verbunden. Verhaltenskodizes sind ein wirksames Instrument, um präventiv diesen Risikosituationen entgegenzuwirken.

Dabei hierarchisiert die KPMG drei Ebenen:

1. Verfassung/Allgemeine Grundwerte,

2. Verhaltenskodex,

3. themenzentrierte Richtlinien. zur Steuerung und Kontrolle der bremischen Beteiligungsgesellschaften implementiert. Hinzu kommt der Public Corporate Governance Kodex für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, der auch Elemente eines Verhaltenskodexes für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat enthält.

Für die Gesundheit Nord gibt es eine Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung und einen Konzerngeschäftsverteilungsplan aus dem der Der Geschäftsleitung obliegt die Führung der Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze zu unterrichten. Für wesentliche Teilbereiche von Dienstanweisungenvor.Entsprechendverhältessich für die vier Klinika des Verbundes.

In der Anhörung erläuterte Herr Hoffmann von der KPMG, dass bei allen Kontrollmaßnahmen die Gefahr eines Management Override bestehen würde, sei deshalb nicht nur von der Struktur der Kontrollmechanismen abhängig, sondern vor allem von der gelebten Praxis.

Gezieltes Wertemanagement soll nach Auffassung der KPMG integres Verhalten unterstützen.

Corporate Governance von einem Wertemanagement abhängt. Dies wird in einen mehrstufigen Prozess beschrieben:

1. Kodifizierung von Werten und Verhaltensstandards,

2. den Verhaltensstandards Relevanz im betrieblichen Alltag verschaffen,

3. Compliance- und Werteprogramme. dieser Prinzipien innerhalb der jeweiligen Gesellschaft auf die Unternehmenskultur liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung und ist von der spezifischen Situation der Gesellschaft abhängig. Dies wird vom Aufsichtsrat begleitet und kontrolliert.

Im Fokus der Bemühungen wird daneben stehen, den Regelungen einen angemessenen Bekanntheitsgrad bei den Mandatsträgern und Geschäftsführungen und den mit dem Beteiligungscontrolling befassten Stellen in den Ressorts zu verschaffen. Schwerpunkt hierfür wird zum einen ein vom Senator für Finanzen durchzuführendes Programm zur Information und Weiterbildung von Aufsichtsratsmitgliedern sein. Der künftig jährlich auf Gesellschaftsebene zu erstellende Corporate Governance Bericht trägt nach Auffassung des Senates entscheidend zu Motivation, Verbindlichkeit und Transparenz der Regelungen im Kodex bei.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Klinikverbund 189

Typische Maßnahmen gegen TOP Management Fraud und Vermögensschädigungen sind nach Ausführungen der KPMG u. a.:

1. Vier- bzw. Mehraugenprinzip,

2. Funktionstrennung,

3. Vertragscontrolling,

4. Rotationsprinzip,

5. Stärkung der Unabhängigkeit der Internen Revision.

Auf Ebene der Geschäftsführung gilt auch im Klinkbereich nunmehr sind. Die historisch vor der Privatisierung begründete Alleinvertretungsbefugnis des kaufmännischen Geschäftsführers besteht mithin nicht mehr fort.

Die Funktionen in der Geschäftsführung sind getrennt. Der Senat hält ein Vorbeugung von Missbrauch. Die unabhängige Revision wurde durch des Aufsichtsrates haben (vgl. 3.2.4 Public Corporate Governance Kodex für das Land und die Stadtgemeinde Bremen; dies ist im Bereich der Kliniken bereits umgesetzt).

Die darüber hinausgehenden Anregungen aus dem Thesenpapier der KPMG werden in die anzustellenden Überlegungen einzubeziehen sein.

Aufgabenwahrnehmungen und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern

In den mündlichen Ausführungen im Untersuchungsausschuss wies der (ex-post) verpflichtet sei, sondern auch im Rahmen einer so genannten ex-ante Kontrolle präventiv tätig werden müsse. Dazu gehöre insbesondere eine der Kontrollstrukturen.

Nach Auffassung der KPMG müssen Aufsichtsräte über ein gutes Verständnis der für das Unternehmen relevanten Zusammenhänge verfügen oder diese sich vor dem Antritt des Mandates aneignen. Ein Erhalt der Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung sei von den Mitgliedern des Aufsichtsrates zu erwarten.

Im Public Corporate Governance Kodex für das Land und die Stadtgemeinde persönlichen Verantwortung ihrer Arbeit ihre Kompetenz durch Fortbildung weiterzuentwickeln.

In der kommenden Legislaturperiode soll es für dazu besondere Angebote geben.