Altersrente

Diese Vorschrift wurde zwischenzeitlich durch § 5 Abs. 1 Nr. 11 war, dass der Rentner eine gewisse Vorversicherungszeit erfüllte.

Pflichtversicherung (z. B. als Arbeitnehmer) oder durch eine freiwillige Versicherung erfüllt werden.

Der Petent erfüllte die Vorversicherungszeit, so dass er mit Bezug der Altersrente in die Pflichtmitgliedschaft der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen wurde.

Da es sich bei der Krankenversicherung der Rentner um eine freiwillige Versicherung des Petenten beendet. Über die Durchführung der Krankenversicherung der Rentner erhalten die pflichtversicherten Rentner mit dem Bescheid über die Bewilligung einer durch den Rentenversicherungsträger so genannte Merkblätter zur Krankenversicherung der Rentner ausgehändigt.

Nach Zustellung des Rentenbescheids hätte der Petent die Möglichkeit gehabt, Widerspruch einzulegen beziehungsweise den Klageweg zu den Sozialgerichten zu beschreiten. Dies ist nicht erfolgt. Der der Rentner) ist somit seit Jahren rechtskräftig.

Die vom Petenten gerügte Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrages auf seine Versorgungsbezüge beruht auf einer bundesgesetzlichen Regelung. Die Rechtslage wurde dem Petenten von seinem Rechtsanwalt umfassend erläutert.

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären: Eingabe-Nr.: L 16/211

Gegenstand: Bundeseinheitlicher Hochschulzugang für Qualifizierte ohne Abitur Begründung: Der Petent dieser vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages allen Landesvolksvertretungen zugeleiteten Petition kritisiert, bundeseinheitlichgeregeltist. und seien anders als das Abitur nicht bundesweit anerkannt. sich ­ unter anderem im ZVS-Verfahren ­ bundesweit zu bewerben. Der Petent begehrt bundeseinheitliche beziehungsweise qualifizierte Personen.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine

Prüfung zusammengefasst wie folgt dar: sich auf das Land Bremen beschränkt. Das Bremische Hochschulgesetz eröffnet jedoch bereits jetzt eine Reihe von Möglichkeiten, wonach beruflich qualifizierte Personen auch ohne Land Bremen erhalten können. So können beruflich Qualifizierte an einer Einstufungsprüfung teilnehmen oder ein Probe- oder Kontaktstudium absolvieren. Die vorgenannten Möglichkeiten führen allerdings nur zu einer fachgebundenen beziehungsweise studiengangsbezogenen Studienberechtigung für die jeweilige Hochschule des Landes, an der die Einstufungsprüfung abgelegt oder das Probeoder Kontaktstudium durchgeführt wird.

Der Umstand, dass Eignungsprüfungen und vergleichbare sind und in der Regel auch nicht bundesweit anerkannt damit auch weitestgehend hochschulspezifische Verfahren handelt. Damit unterscheiden sich diese auch deutlich vom Abitur, das berechtigt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es in Bremen

­ wie im Übrigen auch in anderen Ländern ­ die Möglichkeit gibt, im Rahmen der Erwachsenenbildung z. B. durch Besuch eines die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Dies setzt zwar einen Schulbesuch oder zur Prüfungsvorbereitung ein Eigenstudium voraus, eröffnet dem Betroffenen aber die Möglichkeit, sich nach erfolgreichem Abschluss bundesweit für jeden Studiengang zu bewerben.

Eingabe-Nr.: L 16/216

Gegenstand: Rauchverbot in der Bremischen Bürgerschaft Begründung: mit den Fraktionen am 16. März 2007 ein Rauchverbot für beide Häuser der Bremischen Bürgerschaft beschlossen.

Eingabe-Nr.: L 16/251

L 16/257

Gegenstand: Abstimmungsverhalten im Bundesrat Begründung: darum, dass diese im Bundesrat einer Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung, die eine wahlweise Ausstattung von Batterie-/Akkubeleuchtung zulässt, nicht zuzustimmen. Ihrer Ansicht nach sprechen Gründe der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes gegen die geplante Regelung. angeforderten Stellungnahme mitgeteilt, nach nochmaliger Abwägung aller Entscheidungsgründe werde sich das Land Bremen der geplanten Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung nicht anschließen. Dies entspreche dem Votum des Unterausschusses Zweiradfahrzeuge des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik, der sich ausdrücklich für den Erhalt der Ausrüstung von Fahrrädern mit festinstallierten Dynamos ausgesprochen habe. des Deutschen Bundestages zuzuleiten: Eingabe-Nr.: L 16/258

Gegenstand: Rente für Opfer von SED-Unrecht Begründung: die Eingabe zuständigkeitshalber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten.