Tageseinrichtungen

· Das einjährige, kostenfreie Angebot der Schule bestärkt ­ insbesondere Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache, die einer frühzeitigen Integration ihres Kindes in ein deutsches Lebensumfeld misstrauisch gegenüberstehen ­ in der Einschätzung, dass der Besuch der Vorklasse ausreiche, um ihr Kind genügend auf die Schule vorzubereiten. Ein derartiges Signal wirkt den bildungspolitischen Bestrebungen für einen frühzeitigen, mindestens dreijährigen Besuch einer vorschulischen Einrichtung durch alle Kinder entgegen.

· Der Übergang in die Grundschule erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, sowohl aus der Kita als auch innerhalb der Schule aus der Vorklasse. Durch die unterschiedliche Schulnähe beider Angebote und die damit verbundenen unterschiedlichen Möglichkeiten der Kooperation zwischen Lehrer(inne)n und den pädagogischen Fachkräften der vorschulischen Förderung ergeben sich ­ völlig unabhängig von der pädagogischen Qualität des jeweiligen Angebotes ­ unterschiedliche Voraussetzungen für die Kinder. Das erschwert die Gestaltung eines befriedigenden einheitlichen Übergangs und entspricht nicht dem Ziel einer vorschulischen Förderung, die allen Kindern gleiche Chancen bieten soll. Dieses Problem wurde in den letzten Jahren im Zusammenhang der Modellversuche „Verlässliche Halbtagsgrundschule" und „Jahrgangsübergreifendes Lernen" besonders deutlich: Kinder, die bereits die Vorklassen der betreffenden Schulen besuchten, konnten dort in die jahrgangsübergreifende Arbeit der Schulen mit einbezogen werden.

Dem größeren Anteil der Kinder, die aus den Kindertageseinrichtungen in die erste Klasse wechselten, stand diese Möglichkeit nicht offen.

Fazit:

Die Berliner Doppelstruktur der vorschulischen Förderung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein allen Kindern gleiche Voraussetzungen bietendes, transparentes und effektiv zu steuerndes System der frühkindlichen Bildung.

3. Neugestaltung der vorschulischen Förderung in Berlin:

Zielsetzungen:

In Konsequenz der Ergebnisse der PISAStudie müssen Maßnahmen zur Neugestaltung der vorschulischen Förderung der Verbesserung der Chancengleichheit für alle Kinder sowie der Aktivierung aller Bildungsreserven Rechnung tragen. Es geht dabei um

· die breite Qualifizierung der vorschulischen Förderung für alle Kinder;

· die Sicherung der frühzeitigen, mindestens dreijährigen Teilhabe an vorschulischer Förderung, insbesondere durch Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sowie aus bildungsfernen Familien; Dafür benötigt ein zukunftsorientiertes vorschulisches Förderangebot:

· Klare fachliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten;

· klare Orientierung und Planungssicherheit für Fachkräfte und Eltern;

· fachliche Steuerungsmöglichkeiten;

· eine gute Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule, die den Übergang der Kinder ausreichend vorbereitet und sicherstellt, dass die im Kindergarten begonnene Förderung in der Schule entsprechend fortgesetzt wird.

Die Umsetzung dieser Zielsetzungen macht sowohl organisatorische als auch qualitätsfördernde Maßnahmen erforderlich.

Von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport erarbeitete Maßnahmen für die organisatorische Neugestaltung der vorschulischen Förderung: Folgende Maßnahmen sind im Zusammenhang des gegenwärtig in der parlamentarische Diskussion befindlichen Entwurfs des neuen Schulgesetzes vorgesehen:

· Die bisher bestehende Doppelstruktur wird aufgegeben. Damit geht die Zuständigkeit für die vorschulische Förderung vollständig auf die Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfe über. Entsprechend sind die Vorklassen im Entwurf des neuen Schulgesetzes für das Land Berlin nicht mehr vorgesehen.

· Gleichzeitig werden nach § 42 des Entwurfs des neuen Schulgesetzes zukünftig zu Beginn eines Schuljahres alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 31. Dezember vollenden werden. Damit wird die Schulpflicht in Berlin um ein halbes Jahr vorverlegt und das durchschnittliche Einschulungsalter von 6,7 Jahren auf 6,2 Jahre gesenkt. Abgesehen von den bisher zurückgestellten Kindern (ca. 2000) werden ca. 13.000 Kinder ein halbes Jahr früher die Schule besuchen. Somit werden deutlich mehr Kinder frühzeitig beschult, als bisher die Vorklasse besuchen.

Darüber hinaus werden auch die Kinder erreicht, die bisher keinerlei vorschulische Förderung erfahren.

· An die Stelle der bisherigen Vorklasse tritt die flexible Schulanfangsphase. Sie fördert alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihrem jeweiligen Bildungs- und Entwicklungsstand und ihrem Lerntempo. Die Kinder können die zwei Klassenstufen in der für sie individuell notwendigen Zeit (also in 1, 2 oder drei Jahren) durchlaufen. Durch den Einsatz von in der pädagogischen Arbeit mit dieser Altersstufe erfahrenen sozialpädagogischen Fachkräften im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) wird eine individualisierte, zielgerichtete Förderung aller Kinder ermöglicht. Die dafür geeigneten Organisationsformen (z. B. Zwei-Pädagogensystem oder Teilung der Lerngruppe) werden von der jeweiligen Schule gewählt.

Zu den Intentionen, Bedingungen und Auswirkungen der VHG wird auf den zur Zeit in Mitzeichnung befindlichen Bericht über „Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern" ­ (aufgrund des Auftrags des Abgeordnetenhauses Drs Nrn. 15/758 und 15/ 1114) verwiesen.

Durch dieses Gesamtkonzept wird eine grundsätzliche Neuorganisation der vorschulischen Förderung sowie des Schulanfangs und des Übergangs in die Grundschule ermöglicht:

Durch die eindeutige Zuständigkeit der Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfe für die vorschulische Förderung und die klare Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule entfallen zunächst die oben beschriebenen Probleme. Gleichzeitig wird für alle Kinder die rechtzeitige Begegnung mit dem schulischen Lebensraum sichergestellt, der bisher nur den Vorklassenkindern möglich war.

Bereits unter gegenwärtigen Bedingungen muss die Schule am Schulanfang von Entwicklungsunterschieden der Kinder bis zu vier Jahren ausgehen. Zwar erweitert sich diese Spanne durch den vorgezogenen Schulanfang und den Verzicht auf Rückstellungen, aber durch die flexible Schulanfangsphase wird nunmehr eine für diese Situation angemessene Individualisierung ermöglicht. Die flexible Schulanfangsphase übernimmt für alle Kinder auch Aufgaben, die bisher von der Vorklasse bzw. vom Kindergarten wahrgenommen wurden.

Gleichzeitig entsteht durch die Verlässliche Halbtagsgrundschule ein größerer täglicher Zeitrahmen, der sowohl der individuellen Förderung als auch einer für diese Altersgruppe geeigneten Rhythmisierung des Unterrichts zugute kommt.

Zudem ist durch die klaren Zuständigkeitsregelungen und den einheitlichen Übergang aller Kinder in die Schule zukünftig eine bessere Kooperation zwischen den in den Kindertageseinrichtungen und in der Schule tätigen Fachkräften zu erwarten.

Schließlich ergibt sich dadurch, dass deutlich mehr Kinder aus dem Kindergarten in die Schule wechseln, als dieser durch die Aufgabe der Vorklassen zusätzlich aufnimmt, der notwendige Spielraum, um für alle Rechtsanspruchskinder einen Platz zur Verfügung zu stellen. Bisher besuchen ca. 92 % der drei- bis 6jährigen Kinder über mehrere Jahre eine vorschulische Einrichtung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wirbt ­ auch gemeinsam mit Migrantenorganisationen ­ für den frühzeitigen Besuch der Kindertageseinrichtungen.

Zu den finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen der Neustrukturierung wird auf den o.g. Bericht über „Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern" verwiesen.

Maßnahmen zur Sicherung einer hohen Qualität der vorschulischen Förderung in allen Berliner Kindertageseinrichtungen:

Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die pädagogische Praxis vieler Berliner Kindertageseinrichtungen gekennzeichnet durch hohe Qualität. Das kann allerdings nicht als ausreichend betrachtet werden: Es muss in allen Berliner Tageseinrichtungen eine vorschulische Förderung auf fachlich hohem Niveau gesichert werden.

Hierfür arbeitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport an der Umsetzung folgender Maßnahmen:

· Für den gesamten Bereich der vorschulischen Förderung (0 - bis 6jährige Kinder) wird ein Bildungsprogramm als orientierende Rahmenkonzeption für alle Berliner Kinderta-geseinrichtungen erarbeitet.

In diesem Zusammenhang hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport eine durch die Internationale Akademie für innovative Pä-dagogik, Psychologie und Ökonomie an der Freien Universität (INA) koordinierte Ar-beitsgruppe von Wissenschaftler(inne)n und Praxisberater(inne)n mit der Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs beauftragt. Dieser Entwurf ist am 4. Juni 2003 der Öffentlichkeit als Diskussionsgrundlage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vorgestellt worden. Der Entwurf beschreibt Schlüsselkompetenzen und Zielset-zungen sowie pädagogische Prinzipien, Methoden, Bildungsbereiche und ­inhalte für eine qualitativ gute vorschulische Förderung.

Er setzt Schwerpunkte bei der Sprachför-derung der Kinder sowie beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. In die-sem Zusammenhang wird auf die dem Abgeordnetenhaus kurzfristig vorzulegende Mitteilung zur Kenntnisnahme über ein „Bildungsprogramm für den Kindergarten" aufgrund der Drs 15/1134 und 15/1298 verwiesen.

Der Entwurf des Bildungsprogramms soll in breiter Diskussion mit Trägern und Fachöffentlichkeit zu einem Berliner Bildungsprogramm überarbeitet werden.

Um die enge fachliche Kooperation mit dem Land Brandenburg zu gewährleisten wird hierbei auch der für das Land Brandenburg vorliegende „Entwurf eines normativen Rahmens für die Bildungsarbeit in Brandenburger Kindertagesstätten" berücksichtigt werden.

Diese Kooperation soll gleichzeitig als Signal für eine länderübergreifende Verständigung auf gemeinsame Grundsätze der Bildungsarbeit in Kindertagesstätten wirken.

Das zukünftige Bildungsprogramm soll über eine gemeinsam mit den Trägern erarbeitete Qualitätsvereinbarung verbindlich gemacht werden, durch die eine qualitativ hochwertige pädagogische Förderung der Kinder in allen Berliner Kindertageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt abgesichert werden soll.

Diese Vereinbarung wird verbindliche Standards für die Bildungs- und Erziehungsarbeit benennen; darüber hinaus wird sie Aussagen zu den Voraussetzungen treffen, die notwendig sind, um das Bildungsprogramm in die Praxis umzusetzen.

Die Qualitätssicherungsvereinbarung soll ­ in Verknüpfung mit den bestehenden Finanzierungsvereinbarungen ­ zukünftig Voraussetzung für die Finanzierung aller Kindertageseinrichtungen werden.

Bildungsprogramm und Qualitätssicherungsvereinbarung werden gemeinsam eine effektive fachliche Steuerung der pädagogischen Arbeit der Kindertageseinrichtungen ermöglichen.

· Berlin beteiligt sich seit Ende 1999 an drei Teilprojekten der bundesweiten „Nationalen Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder", deren Auftrag es ist, für verschiedene Bereiche der Tagesbetreuung Qualitätskriterienkataloge und Instrumente der Selbst- und Fremdevaluation bereitzustellen. Das Vorhaben wird im Herbst dieses Jahres beendet sein. Die Qualitätskriterien werden bereits im Berliner Bildungsprogramm Berücksichtigung finden. Die Instrumente zur Selbst- und Fremdevaluation sollen die Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms unterstützen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant gegenwärtig ein bundesweites Vorhaben, in dessen Rahmen diese Instrumente auch für die Implementation der jeweiligen länderspezifischen Bildungsprogramme und Rahmenkonzeptionen eingesetzt werden sollen. Das Land Berlin beabsichtigt, sich an diesem Vorhaben zu beteiligen.

· Die breite Verbesserung der vorschulischen Förderung, insbesondere der Sprachförderung sowie die Umsetzung des Bildungsprogramms erfordern eine verstärkte Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals durch Fachberatung, Fort- und Weiterbildung. Hierbei handelt es sich nach § 7 KitaG vornehmlich um eine Aufgabe der Einrichtungsträger.

Diese sind dieser Aufgabe in den vergangenen Jahren durch vielfältige Bemühungen, insbesondere durch verstärkte Fortbildung, Umsetzung von speziellen Konzepten zu Sprachförderung, Interkultureller Erziehung wie auch zur Qualitätsentwicklung etc. nachgekommen. Das Landesjugendamt wird ­ u. a. als Konsequenz aus den Ergebnissen der Berliner Sprachstandserhebungen ­ im Jahr 2003 für ca. 2.000 Fachkräfte aus dem Bereich Kindertagesstätten Fortbildungsmaßnahmen zu den Themen Bildung ­ Sprachentwicklung und -förderung ­ Mehrspra9

chigkeit anbieten. Das bedeutet eine Verdoppelung der bisher für diese Themen zur Verfügung stehenden Kapazitäten. In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung zur Kenntnisnahme über „Maßnahmen zur Qualifizierung/ Weiterbildung von Erzieher/innen im Bereich der Sprachförderung" (Drs 15/1627) verwiesen.

· Im Zusammenhang der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms wird auch zu prüfen sein, wie das bisherige aus Leitung, Fachberatung auf Trägerebene sowie aus Fortbildung, Beratung und Aufsicht auf der Ebene des Landesjugendamtes bestehende Berliner Praxisunterstützungssystem so stabilisiert und erweitert werden kann, dass es die Etablierung der notwendigen Prinzipien, Methoden und Inhalte effektiv begleiten kann. So haben in der jüngeren Vergangenheit bereits qualifizierte Leiter(inne)n und Erzieher(inne)n als Multiplikator(inne)n im Rahmen kollegialer Beratung an Bedeutung gewonnen. Es ist zu prüfen, inwieweit das bestehende Praxisunterstützungssystem durch zusätzliche Instanzen, wie etwa die in Brandenburg bestehenden Konsultationskitas, anzureichern ist.

· Als Folge der im Januar 2000 beschlossenen Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz ist auch in Berlin die Reform der Erzieher/innen - Ausbildung eingeleitet worden. Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport eingerichtete Strukturkommission hat auf dieser Grundlage im Januar 2002 einen konzeptionellen und strukturellen Rahmen für die Ausbildung vorgelegt, der das Ziel der Ausbildung ­ das Erlangen von beruflicher Handlungskompetenz - berücksichtigt. Ausgehend von der Prämisse, dass eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit nur erreichbar ist, wenn die entsprechenden personalen, sozialen, fachlichen und methodischen Kompetenzen während der Ausbildung erworben wurden, hat die Strukturkommission als eine Voraussetzung den handlungsorientierten Unterricht sowie eine prozesshafte Ausbildung, in der die unterschiedlichen Erfahrungen in Schule und Praxis zusammenführt, als notwendig erachtet. Die Strukturkommission hat didaktische Prinzipien sowie Vorschläge für eine Stundenverteilung formuliert und Vorschläge für den Ausildungsverlauf beschrieben. Auf der Grundlage der Arbeit der Strukturkommission werden zurzeit Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für die Verzahnung der theoretischen und praktischen Ausbildung erarbeitet.

Um langfristig eine verbesserte Grundqualifikation des pädagogischen Fachpersonals sicherzustellen, hat der Senat außerdem folgende Maßnahmen beschlossen:

Die Umstellung von einer zweiphasigen auf eine einphasige Ausbildung; das bisher an die schulische Ausbildung anschließende einjährige Berufspraktikum entfällt; entsprechende Praxisanteile werden in die Ausbildung integriert. Dadurch wird ein besserer Theorie-Praxis- Bezug ermöglicht.

Gleichzeitig erhöht sich die Unterrichtszeit, die für die zusätzliche Vertiefung notwendiger Theorieanteile wie interkulturelle Erziehung und die Förderung des Deutschlernens von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache zur Verfügung steht. Die mit der Reform der Erzieher/innen-Ausbildung befasste Strukturkommission hat die veränderte Organisation der Ausbildung in ihren Vorschlägen bereits berücksichtigt.

Gleichzeitig werden die Eingangsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung verändert. Während es bisher möglich war, mit einem erweiterten Hauptschulabschluss die Ausbildung zu beginnen, wird zukünftig hierfür grundsätzlich die Fachhochschulreife zur Voraussetzung gemacht. Für berufstätige und berufserfahrene Erwachsene mit Realschulabschluss bleiben die bisherigen Einstiegsmöglichkeiten erhalten. Im Rahmen der Fachschulausbildung wird ihnen aber der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Damit wird den beruflichen Anforderungen entsprochen, die ­ neben einer guten Allgemeinbildung und der Fähigkeit zur methodischen Erarbeitung von neuen Inhalten ­ insbesondere verstärkt selbstreflexive Kompetenzen erfordert (vor allem in der Elternarbeit, der interkulturellen Arbeit, der Reflektion der eigenen Berufsrolle).

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 29. Juli 2003

Klaus Böger Senator für Bildung.