Jugendamt

16 Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kindeswohl Kompetenzen und Rechte auf Landesebene.

Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören gemäß § 71 Abs. 4 SGB VIII i. V. m. § 3 Abs. 1 und 2 20 stimmberechtigte und bis zu zwölf beratende Mitglieder an, die von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt beziehungsweise von einzelnen Institutionen entsandt werden.

Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden von dem Leiter der Verwaltung des Landesjugendamtes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschussesgeführt. in Personalunion vom Leiter des Referates 42 Kinder- und Jugendförderung der Fachabteilung Junge Menschen und Familie der senatorischen Dienststelle geleitet. der Abteilungsleiterin unabhängig, bedient sich zu seiner Aufgabenwahrnehmung jedoch zugleich aller in der Abteilung angesiedelter Referate.

Wie viele Mitarbeiter explizit für das Landesjugendamt tätig sind, ist nicht feststellbar. Fast alle Beschäftigten der Fachabteilung sind übergreifend in mehreren Beschäftigungsfeldern tätig.

Oberste Landesjugendbehörde öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Sie nimmt in diesem Bereich staatliche Aufgaben für die Freie Hansestadt Bremen als Bundesland wahr. Die Freie Hansestadt Bremen hat in Bundesland hinzuwirken und die Jugendämter und das Landesjugendamt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Diese Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Oberste Landesjugendbehörde wahrgenommen,die in Bremen ebenfalls beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Sozialesangesiedeltist.

Junge Menschen und Familie angesiedelt.

Wahrnehmung kommunaler Aufgaben durch das Ressort Gesundheit, Jugend und Soziales aufgrund der Stadtstaatenstruktur Bremens für das Jugendamt der Stadtgemeinde Bremen wahrgenommen.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe kann sich die Senatorin durch ein de facto Dieseskommunale Fachdezernat ist in der senatorischen Behörde ebenfalls in der auch für die staatlichen Aufgaben als Oberste Landesjugendbehörde und als Landesjugendamt zuständigen Fachabteilung Junge Menschen und Familie angesiedelt. Es fungiert

Einepersonelle Abgrenzung dieser kommunalen Aufgaben von den Landesaufgaben konnte sich noch nicht in der Organisation und Geschäftsverteilung der Dienststelle wiederfinden.

Des Weiteren nimmt die Fachabteilung der senatorischen Dienststelle derzeit auch operative Aufgaben des Amtes für Soziale Dienste als Jugendamt wahr. So werden die Entgeltvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe getroffen.

Der Abschluss dieser Entgeltvereinbarungen obliegt gemäß § 78 e Abs. 1 i. V. m.

§ 78 b Abs. 20/3851

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3540

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3540 ff.; 20/3849; 18/3422

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 20/3858; 17/3192

17Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kindeswohl damit eine originäre kommunale Aufgabe. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird diese Aufgabe vom Amt für Familie und Jugend wahrgenommen und obläge damit Jugendamt ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Die staatliche und die städtische Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration

Die Bremische Bürgerschaft kann sowohl als Landtag wie auch ­ aufgrund des Verweises in Art. 148 ­ als Stadtbürgerschaft für Angelegenheiten der verschiedenen Verwaltungszweige Deputationen einsetzen. Diese haben den Charakter von die Stadtbürgerschaft eine städtische Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration eingesetzt, zu deren Zuständigkeitsbereich auch die staatliche bzw. die kommunale Jugendhilfe gehört. die Deputationen vorbehaltlich der Gesetzgebung durch die Bürgerschaft als vollziehende Gewalt67 über die Angelegenheiten ihres Verwaltungszweiges. Sie wirken darüber hinaus auch beratend an der Aufstellung der Haushaltsvoranschläge für den Einzelplan ihres Verwaltungszweiges mit.

Der Prozess der Umstrukturierungen der vergangenen Jahre

Das Amt für Soziale Dienste wurde in den 80er Jahren nach einem zielgruppenorientierten Konzept (Neuordnung der sozialen Dienste, NOSD) aus dem Sozialamt, dem Jugendamt, dem Amt für Familienhilfe und weiteren kleineren Ämtern als integratives Fachamt gebildet.

Zunächst hatte es eine aus vier Personen bestehende des Amtes für Soziale Dienste leitete.

In der Folge wurden erhebliche Reformanstrengungen unternommen. So wurde beispielsweise die Aufgabenverteilung überprüft mit dem Ziel, die operativen Aufgaben beim Amt für Soziale Dienste und die strategischen Aufgaben beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales anzusiedeln.

Im Rahmen der organisatorischen Neuordnung des Amtes für Soziale Dienste wurde ab Ende der 90er Jahre eine zentrale Leitungsebene mit den Fachbereichen Kinder, Jugendliche, Erwachsene ohne Kinder, Ältere Menschen, Wirtschaftliche Hilfen sowie Zentrale Dienste eingerichtet. Darüber hinaus wurde das so genannte Neue Steuerungsmodell durch Controlling, Budgetierung und Kontraktmanagement eingeführt. Außerdem wurden zwölf stadtteilbezogene Dienstleistungszentren, die so genannten Sozialzentren, zur Bearbeitung aller bürgerbezogenen sozialen Angelegenheiten eingerichtet.

Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen sollten insgesamt 90 Stellen, davon allein 40 im Bereich Junge Menschen, eingespart werden.

Darüber hinaus sollten die Erzieherischen Hilfen ausgebaut, eine ein Gesamtkonzept der Dienste entwickelt und alle Vorarbeiten einer seit 1995 eingesetzten Projektgruppe der senatorischen Behörde berücksichtigt werden.

Ambulanter Sozialdienst Junge Menschen vom Mai 1999 und das zwei Aufgabenkreisen Junge Menschen und Erwachsene zusammenzulegen.

­

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 20/3858

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3541 f.

§ 1 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Art 67 Abs. 2

§ 1 Abs. 3 Satz 3

Dr. phil. Jürgen Hartwig, Sozialamt im Aufbruch, NDV Oktober 2005, S. 380

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3363

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3363

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3363

Untersuchung zur Erreichung der quantitativen und qualitativen Leistungsziele der Ambulanten Sozialen Dienste in den Sozialzentren der Stadtgemeinde Bremen des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) vom November 2006, Akte 243, Blatt 6

18 Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kindeswohl auf die ­ Pflegekinder in Bremen ­, der auch gleichzeitig die Personalüberlassung regelte.

Für den Bereich des Ambulanten Sozialdienstes Junge Menschen des Amtes für Soziale Dienste wurde der Handlungsansatz des Casemanagements eingeführt. die Sozialarbeiter des Jugendamtes erbracht werden. Diese bedienen sich vielmehr auszuwerten.

Eine so orientierte Arbeit erfolgt im Wesentlichen in fünf Schritten: Der Erstkontakt/ die Vorfeldklärung dient der Abklärung des Anliegens und der Feststellung der Zuständigkeit (sog. Intake). Mit der Bedarfsermittlung/Einschätzung (sog. Assessment) werden. Es folgen die Rückkopplung und fachliche Bewertung. Im Anschluss

Planning). Während des Unterstützungsprozesses steuern, beobachten und geprüft, ob das angestrebte Ziel erreicht wurde (sog. Evaluation).

Zur Unterstützung der Casemanager und Casemanagerinnen wurde die Aufsuchende Familienberatung mit acht Fachkräften gegründet. Sie sollte insbesondere in den Fällen, in denen eine intensivere Beschäftigung mit so genannten Risikofamilien notwendig und aus Gründen der Kindeswohlgefährdung ein Handeln des Jugendamtes im Sinne des Wächteramtes gegebenenfalls auch gegen den Willen des Leistungsberechtigten erforderlich war, zum Einsatz kommen.

Obwohl eine Evaluation der Arbeit der Aufsuchenden Familienberatung zu dem Ergebnis kam, der Fachdienst erfülle die erwarteten Ziele in hohem Maße, und seine Beibehaltung in städtischer Trägerschaft sei unter anderem wegen seiner stringenten Ziel- und und des Einbeziehens des Sozialraums zu rechtfertigen,77 wurde er zum 31. Juli 2006 frei werdenden Personals wurden zur Deckung von Unterhängen im Amt für Soziale Dienste eingesetzt.

Ursprünglich war geplant, den Wegfall der Aufsuchenden Familienberatung zu kompensieren, indem mit Freien Trägern entsprechende Leistungssegmente entwickelt würden. Dies ist zumindest nach der Aussage einer Casemanagerin vor dem Untersuchungsausschuss bislang noch nicht geschehen.

Die Jahre ab 2003 waren von einem umfangreichen der der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales, mit sechs Geschäftsstellen. In der Folge wurden die erst drei Jahre zuvor gegründeten zwölf Sozialzentren entsprechend der zu sechs Sozialzentren zusammengelegt.

Am 1. Januar 2005 wurde die Drogenberatung des Amtes privatisiert. Die Leistungen

Akte 191, Band 2, Blatt 1

Siehe dazu Dienstanweisung 03/2003 zum Handlungsansatz des Casemanagements, Band 15, Blatt 13 ff.

Vorlage für die 23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28. Februar 2006 und die 24. Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration am 9. März 2006, Akte 195, Blatt 284

Evaluation des Fachdienstes Aufsuchende Familienberatung in Bremen vom 7. September 2005, Akte 195, Blatt 333 ff. a. a. O., Blatt 287

Akte 188, Blatt 20 (33)

Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 13/2379