Landschaftspläne Landschaftspläne konkretisieren die Ziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramms

Die Projekte auf dem äußeren Parkring sind: der Landschaftspark Johannisthal-Adlershof, Einzelabschnitte des Wuhlegrünzuges, wie der Wuhlgarten, der Wuhlepark am Landsberger Tor, der Seelgraben, die Grüne Aue oder der Rohrbruchpark, für die die Planungen durch Wettbewerbe und Landschaftspläne konkretisiert wurden (Der erste Spatenstich für den Wuhlepark erfolgte im Juni 2000), die Gestaltungsvorbereitung von Landschaftsparks durch die Wettbewerbe Gutspark Falkenberg und Wartenberger Feldmark in Hohenschönhausen, Realisierung des Wettbewerbes Parkanlage Neue Wiesen und des Arboretums in Weißensee, Gestaltungsvorbereitung für den Pankepark Buch, ein Rekultivierungskonzept für die landschaftliche Einbindung des zukünftigen Erholungsschwerpunktes Arkenberge in Pankow, die Verbindung neuer und alter Parkanlagen durch den Barnimer Dörferweg, Planungen für die Renaturierung des Bullengrabensystems und der Egelpfuhlniederung im Bezirk Spandau. Die Realisierungen werden Ende 2008 abgeschlossen sein.

Landschaftspläne Landschaftspläne konkretisieren die Ziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramms. Für 11 % des Stadtgebietes sind derzeit 116 Landschaftspläne im Verfahren, 31 davon wurden in den letzten Jahren eingeleitet. Das Instrumentenspektrum der bereits festgesetzten 14 Landschaftspläne reicht vom baulichen Maßnahmen (z. B. am Flughafensee) über Verpflichtungen zum Erhalt und zur Nachpflanzung von Vegetationsbeständen (St.-Jakobi-Friedhof) bis hin zur Sicherung landschaftlicher Reliefstrukturen (Grunewaldseenkette). Zur Beschleunigung der Verfahren wurde das Handbuch der Berliner Landschaftspläne überarbeitet und in der dritten Auflage veröffentlicht. Über Intranet sowie

Internet ist es seit Mai 2000 den Bezirken, Naturschutzverbänden, Planungsbüros und der Öffentlichkeit zugänglich.

Biotopflächenfaktor. Der Biotopflächenfaktor (BFF) wurde 1997 anhand eines beispielhaften Landschaftsplans für Moabit entwickelt. Der BFF stellt eine Kennzahl dar, mit der sich grüne Belange gerade in dicht bebauten Innenstadtgebieten steuern lassen. Ähnlich den Kennwerten der Bauleitplanung wie Bruttogeschossfläche (BGF) und Geschossflächenzahl (GFZ), die das Maß der baulichen Nutzung regeln, benennt der BFF den Flächenanteil eines Grundstückes, der als Pflanzenstandort dient oder sonstige Funktionen für den Naturhaushalt (Versickerung, Verdunstung) übernimmt.

Zur Zeit sind 14 BFF-Landschaftspläne in sechs Bezirken im Verfahren.

Die Landschaftspläne Frankfurter Allee-Süd (Bezirk FriedrichshainKreuzberg), Charlottenburger Innenstadt (Bezirk Wilmersdorf-Charlottenburg), und Tempelhof Nord (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) sind in den Jahren 1999 bis 2001 als Rechtsverordnung festgesetzt worden.

Bebauungspläne und BaugenehmigungenDie Ziele der Landschaftsplanung sind auch in Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne aufzunehmen, soweit dies rechtlich geboten und nach den Planungszielen gerechtfertigt ist. Für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurden 19 beispielhafte textliche Festsetzungen abgestimmt. Dieser Katalog ermöglicht, soweit kein Erfordernis für einen eigenständigen Landschaftsplan besteht, die Integration der Ziele des Landschaftsprogramms in die Bebauungspläne.

Umweltverträglichkeitsprüfung. Das neue UVP-Gesetz vom Juli 2000 hat die Liste der UVP-pflichtigen Projekte erheblich erweitert. Im Rahmen der Prüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet.

Während die Prüfung einzig Entscheidungen vorbereitet, resultieren aus der anschließend erforderlichen Eingriffsregelung konkrete Regelungen und direkte Rechtsfolgen.

Eingriffsregelung Mit der Verankerung der Eingriffsregelung im Berliner Naturschutzgesetz wurden Natur und Landschaft aus ihrer traditionellen Bindung an bestimmte Reservate und Schutzgebiete gelöst und ein flächendeckender Schutz- und Entwicklungsanspruch konkretisiert. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung legt für den Einzelfall fest, wie vorhabenbedingte Schäden an Naturhaushalt oder Landschaftsbild zu vermeiden, zu minimieren und soweit erforderlich durch (Ausgleichs-) Maßnahmen wieder zu beheben sind. Zu den Vorhaben, gehören die Planungs- und Bauvorhaben am Potsdamer-/Leipziger Platz, rund 20 Projekte im Entwicklungsbereich Parlaments- und Regierungsviertel, der Wasserstraßen ausbau im Rahmen des Projekts Deutsche Einheit 17 (4 Verfahren), Straßenbauprojekte wie der Autobahnbau in Neukölln und über ein Dutzend Großprojekte der Deutschen Bahn AG. Artenschutz Artenschutz ist vorrangig Schutz und Gestaltung der Lebensräume. In dieser Hinsicht steht er in engster Verbindung zu den bereits beschriebenen allgemeinen Naturschutzaktivitäten des Landes. Daneben verfolgt Berlin allerdings auch etliche spezifische Artenschutzprogramme.

Im Artenhilfsprogramm Fledermäuse wurden Winterquartiere kontrolliert und verbessert. In der Zitadelle Spandau konnte so eins der größten Fledermaus-Winterquartiere Mitteleuropas gesichert werden. Seit 1997 veranstaltet die Stiftung Naturschutz Berlin dort das jährliche Europäische Fest der Fledermäuse ­ mit beträchtlichen Auswirkungen auf das öffentliche Bewusstsein. Dies und die Aktivitäten des Artenhilfsprogramms zeigen Erfolge. Der Winterbestand des Großen Mausohrs hat von rund 110 auf 240 Tiere zugenommen, wobei der stärkste Bestandsanstieg in den ehemaligen Filteranlagen der Wasserwerke Tegel und Friedrichshagen zu verzeichnen ist.

Begonnen wurde ein Artenhilfsprogramm für an Wasser gebundene Säugetiere - vor allem Biber und Fischotter. Beide Arten haben im Zuge ihrer natürlichen Wiederausbreitung in Brandenburg das Berliner Stadtgebiet erreicht. Insbesondere die Ansiedlung des Bibers in den durch vielfältige menschliche Nutzung geprägten Berliner Havelseen hätte man vor wenigen Jahren kaum für möglich gehalten.

Im Artenhilfsprogramm Gebäudebrüter erschien im Spätsommer 2000 eine Broschüre Tiere als Nachbarn. Sie enthält ausführliche Hinweise, wie man Vogel- und Fledermausarten durch oft einfache Konstruktionen Brutplätze oder Quartiere schaffen kann. Der Bestand der Dohle (Corvus monedula) etwa ist in den letzen Jahren auf weniger als die Hälfte zusammengeschmolzen und beträgt nur noch rund 130 Paare. Deshalb wurde für diese Vogelart 2001 ein eigenes Hilfsprogramm begonnen.

Erfolgreich waren die im Artenhilfsprogramm Eisvogel ergriffenen Maßnahmen für diese Art. Die in den Vorjahren angelegten Nistmöglichkeiten wurden an verschiedenen Stellen angenommen.

1999 trat ein weiteres für Berlin relevantes Regionalabkommen der Bonner Konvention in Kraft: das Abkommen zum Schutz der afrikanischeurasischen Wasservögel. Dieses hat zum Ziel, die Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete der wandernden Wasservögel zu sichern und zu