Bahn

Zum Schutz der Anwohner werden die ausführenden Firmen verpflichtet auf eine Arbeitsnacht eine Ruhenacht folgen zu lassen und lärmintensive Arbeitsabläufe bis Mitternacht zu beenden.

Bei Baustellenkontrollen im privaten Hoch- und Tiefbau wird die Einhaltung gesetzlicher Lärmschutzbestimmungen überprüft, bei Ausnahmezulassungen der Einsatz lärmarmer Fahrzeuge und Verfahren (Betonbeißer an Stelle von Aufbruchhämmern; Rüttel-,Vibrations- bzw. Pressverfahren an Stelle von Rammverfahren; etc.) vorgeschrieben. Nicht immer jedoch lassen sich die Lärmprobleme auf diesem Weg lösen.

Die Senatsexperten fungieren deshalb regelmäßig als Moderatoren und Berater bei großen und kleinen Vorhaben, wie 1997 bei der Sanierung der U-Bahnbrücke am Gleisdreieck, 1998 beim Abriss eines Bunkers in Zehlendorf, oder bei den Bauvorhaben am Potsdamer Platz, für die der Senat Ausnahmezulassungen nach der Lärmverordnung erst erteilte, nachdem eine vertragliche Lösung zwischen Anwohnern und Bauherren gefunden war.

Großveranstaltungen Rings um Waldbühne und Olympiastadion wurde der Verkehr an- und abfahrender Besucher dadurch reduziert, dass das Veranstaltungsticket gleichzeitig zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel berechtigt. Wohnstraßen im Umfeld der Veranstaltungsorte werden für den motorisierten Besucherverkehr gesperrt. Zudem moderiert der Senat auch hier zwischen Betroffenen und Verursachern und hilft gemeinsame Lösungen zu finden.

Schankgärten und Straßencafes. In Berlin besteht lediglich zwischen fünf und sechs Uhr morgens eine gaststättenrechtliche Sperrzeit. Für den Betrieb von Schankgärten insbesondere nach 22 Uhr ist jedoch eine besondere Genehmigung erforderlich, wenn es zu Störungen kommen kann. Trotz der Novellierung der Berliner Lärmverordnung im Jahre 1994, durch die der Spielraum für Ausnahmezulassungen während der Abend- und Nachtzeit erweitert wurde, ergaben sich immer wieder Unstimmigkeiten zwischen Gastwirten, Anwohnern und Behörden. In einem Gespräch zwischen Vertretern der Hotel- und Gaststätteninnung, bezirklichen Umweltämtern und dem Senat wurde vereinbart, in Konfliktfällen Ausnahmezulassungen an die Auflage zu knüpfen, dass die Schankvorgärten von Sonntag bis Donnerstag um 23 Uhr, an Freitagen und Sonnabenden um 24 Uhr schließen und die Lärmbelastung während der gesamten Betriebszeit den Richtwert für die Tagzeit nicht überschreitet. Zusätzlich soll im Konfliktfall von den

Bezirken ein Clearingverfahren zwischen Gaststätte und den Anwohnern installiert werden. Diese Vereinbarung ist jedoch durch jüngste gerichtliche Entscheidungen in Frage gestellt.

Lärmminderungsplan. In Modellprojekten für bezirkliche Teilräume eines stadtweiten Lärmminderungsplans entwickelt der Senat derzeit zur stadtweiten Eindämmung des Verkehrslärms konkrete Einzelmaßnahmen und einen mittelund längerfristig auszufüllenden Maßnahmenkatalog.

Abfall Anfang der 90er Jahre war allerorten noch von einer Mülllawine und drohendem Entsorgungsnotstand die Rede. Eingetreten ist das Gegenteil:

Die Abfallmengen sind gesunken, immer mehr Abfall wird wiederverwendet, immer weniger muss entsorgt werden. Die auf Basis der Prognosen bundesweit ausgebauten Verbrennungskapazitäten sind nicht auszulasten. Berlin hat darauf reagiert und die Abfallwirtschaftsplanung grundlegend verändert.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes von 1994 wurde im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin vom 21. Juli 1999 vertieft, das seither den gesetzlichen Rahmen für die Abfallwirtschaftsplanung in Berlin bildet. Leitbild ist eine nachhaltige, ökologisch orientierte Kreislaufwirtschaft mit der deutlichen Pflichtenhierarchie: Abfallvermeidung vor Abfallverwertung vor Abfallbeseitigung.

Siedlungsabfälle Als Siedlungsabfälle werden Hausmüll, Sperrmüll, Geschäftsmüll, Gewerbeabfall und Straßenkehricht betrachtet. In Berlin fielen 2002 rund 1.674.000 t Siedlungsabfälle an. Pro Einwohner und Jahr entspricht das einer Menge von 493,7 kg. Über ein Drittel (629.000 t) dieser Siedlungsabfälle wurde einer Verwertung zugeführt, 1.045.000 t wurden beseitigt.

Hausmüll verursacht etwas über die Hälfte der Siedlungsabfälle. Durchschnittlich erzeugte jeder Einwohner Berlins im Jahr 2002 etwa 288 kg Hausmüll. Den Hauptbestandteil davon bildet Bioabfall (Küchen- und Gartenabfälle) mit 38 %, der Verpackungsanteil liegt bei 21 %.