Senkung des schwebenden Grundwassers (Schichtenwasser) in den Ortsteilen Blankenburg und Karow

Folgendes beschlossen: "Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie die Problematik der ständigen Zunahme des Schichtenwassers in den Ortsteilen Blankenburg und Karow sozialverträglich, umweltgerecht und zeitnah gelöst werden kann. Das Konzept soll auch die mögliche Finanzierung darstellen. Das Konzept ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. August 2003 vorzulegen."

Hierzu wird berichtet: Ursachen von Vernässungsschäden durch schwebendes Grundwasser „Schichtenwasser" (schwebendes Grundwasser) kann nur bei fehlender oder mangelhafter Regenentwässerung zu Überschwemmungen tiefergelegener Grundstücke und Straßen führen. „Schichtenwasser" tritt ­ geologisch bedingt ­ vor allem auf den Barnim- und Teltow-Hochflächen im Nordosten und Süden Berlins auf. Das verstärkte Auftreten von „Schichtenwasser" ist unabhängig von einer künstlichen Versiegelung durch Baumaßnahmen.

Die Feststellung der ständigen Zunahme des „Schichtenwassers" ist nicht zutreffend.

Starke oder langanhaltende Niederschläge können auf den gering durchlässigen Böden (Geschiebelehm und ­mergel) dieser Hochflächen nur verzögert abfließen und versickern.

Im Extremfall werden dann Sandlinsen, die auf diesen gering durchlässigen Böden abgelagert wurden, bis zur Geländeoberkante mit Niederschlagswasser als „Schichtenwasser" aufgefüllt. Wenn in diesen aus geologischer Sicht schlecht entwässerbaren Gebieten Häuser gebaut und Strassen und Wege ohne ausreichende Regenentwässerung angelegt werden, kann es immer wieder ­ besonders in den regenreichen Frühjahrsmonaten - zu Vernässungsbzw. Überschwemmungsschäden kommen.

Probleme mit „Schichtenwasser" sind aus diesen Gebieten, auch aus den Ortsteilen Blankenburg und Karow, seit Jahrzehnten bekannt. Sie sind eindeutig auf Planungs- und Baufehler zurückzuführen. Besonders gefährdete Gebiete, die meistens tiefer gelegen sind, wurden früher aus gutem Grund nicht bebaut.

Heute werden Gebiete als Bauland genutzt, welche aus geologischen Gründen dazu nicht oder nur mit besonderen Schutzmaßnahmen geeignet sind.

Die örtlichen Baugenehmigungsbehörden sind gehalten, Bauherren auf die Ursachen der „Schichtenwasserproblematik" sowie auf deren eigene Verantwortung für die fachlich einwandfreie Baudurchführung ihrer Kellerabdichtung hinzuweisen.

Maßnahmen zur Senkung des schwebenden Grundwassers

Im Rahmen der Erschließung dieser Baugebiete muss grundsätzlich eine funktionsfähige flächenhafte Regenentwässerung geschaffen werden. Diese kann z. B. auch durch Drainagen geschehen, die hier örtlich bereits vor Jahrzehnten verlegt wurden.

Die für die Instandhaltung der bestehenden Dränagen verantwortliche Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konstatiert vom Grundsatz her deren funktionsfähigen Zustand, stellt jedoch bei Überprüfung von Vernässungsschäden oft eine Zerstörung der Dränageleitungen fest.

Ein Großteil der vorhandenen Drainagen hat die allgemein anzusetzende Lebensdauer von fünfundzwanzig Jahren bereits deutlich überschritten. Es muss in den kommenden Jahren von einem erhöhten Wartungsaufwand und ggf. Ersatzbau von einzelnen Haltungen ausgegangen werden.

Um die Funktionsfähigkeit der Dränagen aufrechtzuerhalten, ist die regelmäßige Begutachtung erforderlich. Zur Zeit werden die Grundlagen für eine rationelle und EDV-gestützte Bestandsaufnahme der Dränagen geschaffen, die sich auf Vermessungsarbeiten, Kamerabefahrungen und Abgleich mit Altakten stützen und ein Bewertungssystem hervorbringen.

Das Drainagesystem ist auf lange Sicht jedoch keine naturverträgliche oder nachhaltige Lösung, da es die dauernde hydraulische Zwangsentwässerung der Gebiete bedeutet. Perspektivisch ist die einzige auch technisch akzeptable Lösung die Entwässerung über ein Regenwasserkanalsystem, in Abhängigkeit von der Geologie und den örtlichen Verhältnissen ergänzt durch vernetzte Mulden-Rigolen-Systeme.

Stand der Regenentwässerungsplanung auf der Barnim-Hochfläche

Seitens der Berliner Wasserbetriebe wurde in den letzten Jahren im Zusammenhang mit geplanten Straßenbaumaßnahmen und mit der Flächensicherung für Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung im Rahmen laufender Bebauungsplanverfahren Planungen für eine Fläche von 650 ha erarbeitet (siehe Anlage, Gebiete 3, 4 und 6).

Diese Konzepte wurden in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den zuständigen Bezirksämtern aufgestellt. Sie berücksichtigen die geringe Leistungsfähigkeit der Hauptvorfluter Panke und Wuhle. Es wurden planerisch neben Regenrückhaltebecken auch MuldenRigolen-Systeme vorgesehen. Diese dienen neben der Regenwasserreinigung auch der Abflussverzögerung.

Die Möglichkeit des Einsatzes von abflusslosen Versickerungsanlagen kann erst in nachfolgenden Planungsphasen geprüft werden. Bedingt durch die Untergrundverhältnisse ist ohne die Durchführung von Versickerungsversuchen und die Überprüfung der Unschädlichkeit von reinen Versickerungsanlagen (Schichtenwassergebiete) keine Netzoptimierung möglich. Im Zuge der Regenentwässerungsplanungen werden grundsätzlich alle Möglichkeiten der Abflussverzögerung und der Netzoptimierung ausgelotet, um letztlich die kostengünstigsten Lösungen zu finden.

Die Größe der Siedlungsgebiete auf der BarnimHochfläche, die keine geordnete Regenentwässerung aufweisen, beträgt insgesamt 2.500 ha. Die investiven Kosten für die reine Regenwasserableitung (ohne Regenrückhaltebecken und Mulden-Rigolen) betragen rund 102 Mio und sind in einer Vielzahl der Anliegerstraßen letztendlich durch Erschließungsbeiträge der Anwohner zu finanzieren. Die Ermittlung der Kosten erfolgte an Hand von Vergleichswerten.

Maßnahmen zur Straßenregenentwässerung werden nur in direkter Kopplung mit dem Straßenausbau realisiert. Neben den Kosten für die Transportsysteme der Regenentwässerung müssen immer auch die Kosten für den Straßendeckenschluss aufgebracht werden.

Altsiedlungsgebiete in den Ortsteilen Blankenburg, Karow und Heinersdorf

Für den reinen Straßenbau in den mit der Priorität I bis III bewerteten Gebieten im Stadtbezirk Pankow wurden Kosten von 70 Mio ermittelt. Nach Auskunft des Tiefbauamtes Pankow müssen für den überwiegenden Teil der Straßen in den Altsiedlungsgebieten Erschließungsbeiträge erhoben werden, das heißt, 90 % der Straßenbaukosten sind auf die Anwohner umzulegen. Genaue Angaben zum Anteil der Erschließungsbeiträge und zur Gesamtsumme können erst nach Erstellung von Bauplanungsunterlagen gemacht werden.

Aus der laufenden Investitionsplanung können folgende größere Straßenbauprojekte (einschließliche Regenentwässerung) genannt werden: Karower Damm in der Realisierung, Blankenburger Chaussee in der Planung (Realisierung ab 2004). Beide werden im Rahmen der Wirtschaftsförderung von Gewerbestandorten zu 80 % aus Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur finanziert.

Die schwierigen Untergrundverhältnisse und die begrenzte Ableitungskapazität der Gewässer einschließlich der Behandlungsmaßnahmen für das Regenabwasser erfordern einen weiteren Aufwand mit entsprechenden Folgekosten; eine Schätzung führt zu Kosten von 10 bis 20 Mio.

Die Abstimmungen zwischen den Bezirksämtern, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den Berliner Wasserbetrieben werden unter der Prämisse des optimalen Einsatzes der knappen Haushaltsmittel weitergeführt.

Angesichts der Größenordnung der benötigter Mittel ist von einer zeitnahen abschließenden Lösung der „Schichtenwasserproblematik" auf der Barnim-Hochfläche nicht auszugehen.

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.