Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben im Bereich der BVG durch die Berliner Polizei
Konzeption zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Personennahverkehr.
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 27. März 2003
Folgendes beschlossen:
Der Senat wird aufgefordert:
Die bisherigen Strukturen des Einsatzkommandos BVG sind aufzulösen und dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Juli 2003 über eine dezentrale Konzeption der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Personennahverkehr zu berichten.
Hierzu wird berichtet:
Der Einsatz der Polizei bei der BVG richtete sich bisher nach dem für den ÖPNV im Oktober 1999 vorgestellten Konzept „Sicherheit und Sauberkeit auf Berliner Bahnhöfen und deren Umfeld" aus, das zur Erhöhung der Akzeptanz des ÖPNV als attraktive Alternative bei der Wahl eines Verkehrsmittels neben Pünktlichkeit und Sauberkeit auch dem Bedürfnis nach Sicherheit Rechnung tragen sollte.
Hiernach gab es spezielle Mitarbeiter der Polizei (Ekdo BVG), die mit Mitarbeitern des Mobilen Ordnungsdienstes der BVG zusammenarbeiteten.
1. Neuordnung der Führungsstrukturen der Berliner Polizei und Einrichtung einer Projektgruppe ÖPNV
Die Neuordnung der Führungsstrukturen in der Berliner Polizei führte - vor dem Kontext einer Prüfung der Effektivität und Effizienz zu dem Ergebnis, die bestehende Zusammenarbeit mit der BVG neu zu ordnen.
Im Mittelpunkt steht dabei das Ekdo BVG, das bei einer Gesamtbetrachtung der Situation im Berliner ÖPNV als Unterstützungsmaßnahme der Berliner Polizei für die BVG ins Blickfeld gerückt ist. Die Auflösung des Ekdo BVG wurde in die Neuordnung der Führungsstruktur der Berliner Polizei eingearbeitet.
Die aktuelle Sicherheitslage im ÖPNV - Schüsse auf BVG-Busse, Steinwürfe auf U-/ S-Bahnen und Tram, Bus-Entführungen - hat an die Polizei und Verkehrsunternehmen neue Anforderungen gestellt. Die bisherige Ausrichtung der polizeilichen Tätigkeiten im ÖPNV ausschließlich auf die U-Bahn und somit nur einem Unternehmenszweig der BVG, ist nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr müssen die Maßnahmen aller im ÖPNV tätigen Unternehmen insbesondere der Bundesund Landespolizei enger aufeinander abgestimmt werden.
Die aus dem Ekdo BVG herausgelösten Einsatzkräfte der Polizei stehen als spezielle Mitarbeiter dem Betreiber BVG nicht mehr zur Verfügung.
Die polizeiliche Verantwortung für den ÖPNV (insbesondere der BVG) liegt jetzt ausschließlich in den örtlichen Polizeidirektionen bzw. Abschnitten.
Der Polizeipräsident richtete eine gemeinsame Projektgruppe zur Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen beim Landeskriminalamt (LKA) ein, die den Einsatz der Videotechnik, die Erhöhung der subjektiven Sicherheit der Fahrgäste und die Auflösung des Ekdo BVG inhaltlich erörtern und vorbereiten soll.
Der Teilnehmerkreis der Projektgruppe setzt sich aus Vertretern der Betreibergesellschaften des Öffentlichen Personennahverkehrs (Deutsche Bahn AG - Konzernsicherheit, S-Bahn Berlin GmbH, BVG-Sicherheitsdienst), der Schutzpolizei, des LKA, des Bundesgrenzschutzes und der Senatsverwaltung für Inneres zusammen. Weitere Teilnehmer aus der Schulverwaltung, der Justiz, des Datenschutzes, der Berliner Stadtreinigung, der Verkehrsverwaltung etc. werden anlassbezogen eingeladen.
Ein einheitliches, betreiberübergreifendes Lagebild, welches mit einer gemeinsamen Datenbank im LKA erarbeitet wird, soll zukünftig Grundlage für alle Sicherheitsüberlegungen sein, die von den Mitgliedern der Projektgruppe beschlossen werden. Dazu gehört auch eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken und negativen Entwicklungen rechtzeitig entgegen wirken zu können. Die bisher von den Betreibern der öffentlichen Verkehrsmittel mit der Fahrgastbefragung beauftragten Institute sollen auch zukünftig die Projektarbeit evaluieren. Grundlage für die langfristig angelegte Projektarbeit, die nachhaltig die Sicherheit für alle Betreiber des ÖPNV verbessern soll, ist ein Kooperationsvertrag, der im Entwurf zur Abstimmung vorliegt. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit herbeizuführen.
2. Zentrale Ansprechstelle ÖPNV (Anbindung in der Direktion Zentrale Aufgaben)
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Führungsstrukturen wird eine zentrale Ansprechstelle ÖPNV in der Direktion Zentrale Aufgaben (Dir ZA) eingerichtet. In diesem Arbeitsbereich laufen alle Informationen zum Themenbereich ÖPNV zusammen. Veranstaltungsmeldungen werden an die jeweils betroffenen Kooperationsbeteiligten weiter geleitet. Bei anlassbezogenen Einsätzen gewährleistet die Ansprechstelle Dir ZA den erforderlichen Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten.
Die täglichen Lageeinschätzungen aller Kooperationsbeteiligten, die insbesondere für die Einsatzkoordination Relevanz haben, aber auch für das gesamte ÖPNV-Geschehen wesentlich sind, werden sofort von der Ansprechstelle in der Dir ZA weiterbearbeitet.
Auch eine sogenannte Verbindungsstelle wird an die Dir ZA angebunden. Diese Funktion wird übergangsweise (ca. 3 Monate) in der Leitstelle BVG eingerichtet, um das zu erwartende Informationsdefizit nach Wegfall des Ekdo zu kompensieren. Der Einsatz- und Kräftebedarf der BVG wird an die einsatzkoordinierende Stelle bei der Dir ZA und in Sofortlagen ggf. direkt an die Direktionen weiterzuleiten sein.
Ferner fungiert diese Verbindungsstelle als eine Art Clearingstelle, wenn es durch die Neustrukturierung der Führungsstrukturen in der Umsetzungsphase der Berliner Polizei zu Problemen mit den neuen Verantwortlichkeiten kommen sollte.
Die Abwicklung des Ekdo BVG (Auflösung der Vorgangsbearbeitung, Zuordnung offener Vorgänge usw.) wird von der Verbindungsstelle übernommen.
3. Dezentrale Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im ÖPNV
Die örtlichen Polizeidirektionen und deren Abschnitte sind für die Erstellung eines örtlichen Lagebildes ÖPNV verantwortlich.
Die Direktionen und Abschnitte werden ihrer neuen Verantwortung für Sicherheit im gesamten ÖPNV Ausdruck verleihen, indem sie
· die Brennpunkte im ÖPNV durch gezielte Aufklärung ermitteln,
· Straftaten und Vorfälle in einer gemeinsamen Datenbank sammmeln,
· aus den Daten ein Lagebild erstellen, das den zukünftigen Einsatzerfordernissen entspricht,
· Einsatzmaßnahmen und Lagebilder mit den betroffenen Kooperationsbeteiligten absprechen,
4. Arbeitsbereich Lagebild beim LKA (Erstellung, Visualisierung und Steuerung des Lagebildes)
Die Sicherheit an Bahnhöfen oder Haltepunkten im ÖPNV prägt besonders das Sicherheitsgefühl der Berliner Bevölkerung wie auch der in- und ausländischen Besucher.
Wirksame polizeiliche Prävention und Kriminalitätsbekämpfung sowie unternehmerische Sicherheitsvorsorge haben hier einen besonders hohen Stellenwert.
Grundlage für abgestimmte polizeiliche und unternehmerische Maßnahmen ist ein gemeinsam zu erstellendes Lagebild.
In diesem Arbeitsbereich wird daher eine umfassende Informationssammlung zu den Lagefeldern
· Presse- / Schriftenauswertung,
· Internet-Auswertung,
· Straftaten / Ordnungswidrigkeiten mit Anlassbezug,
· Einholung von Gefährdungserkenntnissen für Personen / Objekte und
· Teilnehmerländer / Internationale Organisationen betrieben.
Hier werden die Lageinformationen der Direktionen gesammelt und mit den LKA-eigenen Erkenntnissen und Informationen für ein stadtweites spezielles ÖPNV-Lagebild aufbereitet. Dieses wird von den Sicherheitsabteilungen (SuS BVG, Abtl. Sicherheit S-Bahn Berlin, der Bahnsicherheit DB AG und dem BGS Amt Berlin) über eine Netzwerkanbindung mit spezieller Software (MS-Central Portal Server) zur Verfügung gestellt.
In der Auswerteeinheit des LKA erfolgen die rechtliche Bewertung und fachliche Analyse der Informationen bezüglich ihrer weiteren Verarbeitung.
Außerdem werden über diesen Arbeitsbereich die Verbindungsaufnahmen für den Bereich des Lagebildes zu anderen Behörden und Organisationen wahrgenommen.
5. Sonderermittlungsgruppe Graffiti bei der BVG
Um für rasche Ermittlungserfolge zu sorgen und den finanziellen Schaden für das Unternehmen begrenzen zu können wurde das Ekdo BVG 1997 um eine Zivilkomponente erweitert. Somit sollte dem immer bedeutender werdenden Straftatenbe3 reich der Sachbeschädigung U-Bahn, insbesondere an den Endhaltestellen / Kehren Rechnung getragen werden.
Die stadtweit agierende Gemeinsame Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin in der Polizeidirektion 4 wird diese 3 Mitarbeiter übernehmen und die Aufgaben im ÖPNV weiterhin wahrnehmen.
6. Rechtslage, Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Rechtslage
Der BGS und die Polizei Berlin werden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge im Bereich des ÖPNV tätig. Das Hausrecht üben auf Bahnhöfen, in Betriebseinrichtungen und in den Verkehrsmitteln ausschließlich die Verkehrsunternehmen aus. Die Informationsrechte und pflichten ergeben sich aus der noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung.
Die Zusammenarbeit der Polizeien und Verkehrsunternehmen ist wie folgt geregelt: Polizeiliche Zusammenarbeit:
In der gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem BMI und der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit in der Bundeshauptstadt Berlin vom 1. Juli 1999 ist Näheres geregelt.
Bundesgrenzschutz und Verkehrsunternehmen
Die Zusammenarbeit mit der DB AG, der SBahn Berlin GmbH und dem BGS wird durch eine Ordnungspartnerschaft inhaltlich gestaltet.
Polizei und Verkehrsunternehmen Außer der bekannten Senatsbeschlüsse zur Einrichtung des Ekdo BVG bestehen keine vertraglichen Regelungen mit der DB AG und der SBahn Berlin GmbH. Haushaltswirtschaftliche und stellenwirtschaftliche Auswirkungen
Die im Wege der anderweitigen dienstlichen Verwendung zum Ekdo BVG abgeordneten 65
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidenten in Berlin werden zu den entsendenden Dienststellen zurückgeführt.
Einen finanziellen Ausgleich der BVG für die Sicherheitsmaßnahmen der Berliner Polizei gab es in der Vergangenheit nicht.
Insoweit ist davon auszugehen, dass die Polizei (künftig) ausschließlich hoheitliche Tätigkeiten wahrnimmt, für die keine Kostenerstattung in Erwägung zu ziehen ist.
Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Brandenburg
Die geplante Zusammenarbeit umfasst lediglich die zuständigen Sicherheitsbehörden Berlins (das Bundesgrenzschutzamt Berlin sowie die Polizei Berlin) und alle Berliner Verkehrsunternehmen im ÖPNV, unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg sind nicht erkennbar.
Es wird nunmehr Aufgabe der Kooperationsbeteiligten sein, die umfangreichen Daten zur Sicherheit im ÖPNV zu bewerten und in ein gemeinsames, ganzheitliches Sicherheitskonzept münden zu lassen. Teil des Sicherheitskonzeptes wird dann auch ein flexibles Präventionskonzept sein, welches den aktuellen Anforderungen jederzeit anpasst werden kann.