Die Stellen mit Führungsverantwortung werden zunehmend auf ihre Teilzeiteignung überprüft

Danach konnte in den obersten Leitungsfunktionen (BesGr. A 16 ­ B 7) am Erhebungsstichtag lediglich eine Frau notiert werden. Bei der Schutzpolizei befanden sich sechs Beamtinnen im Eingangsamt der BesGr. A 13 und eine Beamtin im ersten Beförderungsamt; bei der Kriminalpolizei waren bei einer Beschäftigtenzahl von 80 Beamtinnen / Beamten im höheren Dienst 10 Frauen zu verzeichnen (12,5 %). Lediglich im höheren nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst nähert sich der prozentuale Anteil der weiblichen Dienstkräfte mit Leitungsfunktion an 20 % an, im gehobenen Dienst wurden hier sogar bereits 40 % überschritten.

Die Stellen mit Führungsverantwortung werden zunehmend auf ihre Teilzeiteignung überprüft. In den Besoldungsgruppen ab A 11 bzw. Vergütungsgruppen ab IVa sind jedoch erst 7 ­ zudem weibliche ­ Teilzeitkräfte zu verzeichnen. Hinsichtlich der Besetzung der Leitungsstellen im Berichtszeitraum muss aufgrund ihrer erst im Laufe des Berichtszeitraumes ermöglichten Erfassung zunächst noch auf die allgemeinen Beförderungen im Berichtszeitraum verwiesen werden.

5. Ausbildung, Weiterbildung und sonstige Maßnahmen der Frauenförderung

Im Vergleich zum Fünften Bericht hat sich die Zahl der weiblichen Bewerber im Ausbildungsbereich des Vollzugsdienstes zwar nahezu auf 806 weibliche Anwärter verdoppelt, vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Zahl der männlichen Bewerber hat sich ihr tatsächlicher Prozentsatz an der Gesamtbewerberzahl jedoch nur um wenige Prozentpunkte erhöht (34 %). Eine wiederholte Ausschreibung im Sinne des § 7 Absatz 2 LGG wurde nicht vorgenommen, da die Ausschreibungen zum einen fortlaufend über das Jahr verteilt und nicht nur zu einzelnen Stichtagen erfolgen und zum anderen genügend weibliche Bewerber ihr Interesse an einer Ausbildung dieser Berufsfachrichtungen bekundet haben.

Im Übrigen erfolgt die Auswahl nach den standardisierten Eignungstests der Landespolizeischule im Rahmen der Bestenauslese. Die gleichstellungspolitischen Bestrebungen in diesen Berufsfachrichtungen, sind aufgrund dieser Tatsachen leider auch in Zukunft nicht ohne Weiteres zu realisieren. Im Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes sind Frauen auch weiterhin überproportional vertreten (57,9 %). Dies gilt ebenso für die Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (88,9 %).