Einheitliche Durchsetzung von Richtlinien für Berliner und Brandenburger Arbeitsämter bei Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten mit einem Kfz

Der Senat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung in Brandenburg und beim Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg dafür einzusetzen, dass die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Bewerbungskosten und Reisekosten mit einem privaten Kraftfahrzeug in den örtlichen Arbeitsämtern beider Bundesländer vereinheitlicht werden. Es soll darauf geachtet werden, dass die Fristen nicht länger als zehn Tage überschritten werden.

Begründung:

Nach § 45 SGB III werden Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden die Kosten für Bewerbungen und Reisekosten erstattet, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringen wird.

Die Bearbeitungszeiten für diese Anträge in den örtlichen Arbeitsämtern sind allerdings unterschiedlich.

Das Arbeitsamt Nord in Berlin braucht für beide Arten der Kostenerstattung 1 - 2 Wochen, das Arbeitsamt Mitte dagegen 7 - 8 Wochen für die Erstattung von Bewerbungskosten und das Arbeitsamt Ost 4 - 5 Wochen für die Erstattung von Fahrkosten mit einem privaten Kraftfahrzeug (15/10 621). Die Brandenburger Arbeitsämter brauchen für Anträge auf Bewerbungskosten zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung im Durchschnitt 15

Arbeitstage bzw. 14 Arbeitstage bei der Bewilligung der Fahrtkosten mit einem privaten Kraftfahrzeug (15/10 936).

Der Ankündigung der Bundesanstalt für Arbeit sich in eine moderne Dienstleistungsgesellschaft zu wandeln, müssen endlich Taten folgen.

Dazu dient die Vereinheitlichung der Bearbeitungszeiten für Bewerbungskosten und Reisekosten. Den Brandenburgern und Berlinern ist es nicht mehr länger zuzumuten, dass sie weiterhin viele Wochen auf ihren Leistungsanspruch warten müssen.

Eine derartige Maßnahme kann im Zuge einer kommenden Fusion beider Bundesländer Ansporn für das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg sein, die Bearbeitungszeiten anderer arbeitsmarktpolitischer Instrumente (z. B. Überbrückungsgeld, PSA, Ich-AG) in den örtlichen Berliner und Brandenburger Arbeitsämtern anzugleichen.