Immobilie

Einsatz von Elektromonteuren zur Erledigung von dringenden Arbeiten auf dem Gelände erfordere, seien auch Bereitschaftszeiten der Monteure und weniger die erbrachte Leistung durch die Abrechnung nach Stundenlöhnen vergütet worden. Um einen wirtschaftlichen Einsatz von Bauunterhaltungsmitteln zu erreichen, reduziere das LPVA aber zurzeit die ständige Anwesenheit von Elektromonteuren privater Unternehmen. Es beabsichtige, künftig Störungsbeseitigungen ausschließlich nur bei Bedarf zu beauftragen.

Die auf den Stundenlohnzetteln aufgeführten Arbeiten wiesen hingegen nicht auf eine besondere Dringlichkeit hin, die eine ständige Anwesenheit von Hauselektrikern oder von Monteuren beauftragter Unternehmen in Dienstgebäuden zur Beseitigung von Störungen rechtfertigen. Wie in anderen Dienststellen üblich, kann bei besonderer Dringlichkeit der Einsatz eines Notdienstes angefordert werden.

Der Rechnungshof erwartet, dass das LPVA künftig nur bei entsprechendem Bedarf Aufträge zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen erteilt, die erbrachten Leistungen kontrolliert und grundsätzlich zu Einheitspreisen abrechnet. Um diese zu beseitigen, habe es inzwischen begonnen, die Aufbau- und Ablauforganisation in dem Referat neu auszurichten, wobei die Empfehlungen des Rechnungshofs berücksichtigt würden. Das LPVA räumt ein, dass die Planungen mehrerer Bauunterhaltungsmaßnahmen unzureichend waren. Es beabsichtige insbesondere durch die konsequente Einführung eines Gebäudemanagements, künftig eine sorgfältige Planung und einen wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Bauablauf von Baumaßnahmen zu erreichen.

Zur Kontrolle von Vergabeverfahren sei neben der Einführung eines Sechs-Augen-Prinzips auch eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet worden, die seit Mitte 2002 als interne Prüfinstanz bei allen auszuschreibenden Aufträgen des Baureferats Steuerungs- und Kontrollaufgaben übernehme. Zusätzlich werde die interne

Es wird auf die Ausführungen zu 132 verwiesen.

Der Umfang der von der Polizeibehörde in enger Kooperation mit der Senatsverwaltung für Inneres getroffenen organisatorischen, personellen und aufsichtlichen Maßnahmen zur Optimierung der Aufgabenerledigung im Bau- und Grundstücksbereich der Polizei ist erheblich. Im Hinblick auf die der Haushaltslage des Landes geschuldeten Personalreduktionen im Aufsichtsbereich der Senatsverwaltung für Inneres sowie den Prinzipien der Dezentralisierung der Verantwortung in die durchführenden Behörden wird keine Intensivierung der ministeriellen Aufsicht durch Einzelfallprüfungen erfolgen. Dieses erscheint auch bei einem Auftragsvolumen der Polizei für Bauunterhaltungsmaßnahmen im Umfang von 15 20 Mio. /Jahr als nicht zweckmäßig und zielführend. Die Senatsverwaltung für Inneres steht jedoch in engem Kontakt mit dem Baureferat der Polizei und stellt sicher, dass sie von dort regelmäßig über die organisatorischen Maßnahmen zu einem wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln unterrichtet wird.

Revision nun enger in Vergabeverfahren eingebunden.

Der Rechnungshof verkennt nicht die Bemühungen der Senatsverwaltung für Inneres und des LPVA. Das LPVA muss seine Zusagen in vollem Umfang einhalten. Die Senatsverwaltung muss sich überzeugen, ob die zugesagten und teilweise bereits eingeleiteten organisatorischen und personellen Maßnahmen auch tatsächlich zu einem wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln geführt haben.

Der Rechnungshof beanstandet zusammenfassend, dass das LPVA Bauunterhaltungsmaßnahmen unzureichend geplant, nicht wirtschaftlich durchgeführt und fortgesetzt in auffälliger Weise gegen das Haushalts- und Vergaberecht verstoßen hat. Der Rechnungshof erwartet, dass das LPVA die Bauunterhaltung insgesamt sowie den Ablauf der einzelnen Maßnahmen vorausschauend und sorgfältig plant und Bauleistungen im Regelfall nach öffentlicher Ausschreibung vergibt, damit finanzielle Nachteile vermieden werden.

Der Rechnungshof erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung für Inneres prüft, ob die Planung und Durchführung von Bauunterhaltungsaufgaben künftig ausgegliedert werden kann.

Die Senatsverwaltung für Inneres hat den Vorschlag des Rechnungshofs, die Bauunterhaltungsaufgaben der Polizei z. B. in die Bezirke zu verlagern, intensiv geprüft. Da die polizeilichen Dienstgebäude über die gesamte Stadt verteilt sind, wäre jeder Bezirk betroffen; es ergäben sich - nicht nur für die Polizei - unübersichtliche, unzweckmäßige und wahrscheinlich auch unwirtschaftliche Zuständigkeiten. Für die Polizei würde es zu einem uneinheitlichen und unabgestimmten Vorgehen der einzelnen Bezirke kommen; eine gesamtbehördliche Prioritätensetzung und Maßnahmenplanung wie zum Beispiel die weitere Erstreckung des Berliner Modells wäre - mit ggf. negativen Auswirkungen auf einsatztaktische Belange - kaum noch möglich. In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Mehrheit der Polizeidienstgebäude eine Vielzahl polizeispezifischer Einrichtungen/Einbauten enthält; auch deshalb scheint die Vorhaltung einer zentralen Bauunterhaltung mit speziellem Fachwissen sinnvoll, notwendig und wirtschaftlich. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2004 zu prüfen sein wird, ob die Verlagerung der Zuständigkeit für die bauliche Verwaltung der Polizeidienstgebäude auf die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) übergeht. In diesem Zusammenhang prüft die Senatsverwaltung für Inneres, ob als Alternative eine Zusammenlegung der Bau- und Grundstücksbereiche von Polizei und Feuerwehr wegen der vollzugsspezifischen Besonderheiten der beiden Behörden wirtschaftlich und sinnvoll ist.

Die Bauherrenaufgaben der Polizei bei größeren Baumaßnahmen im investiven Bereich wurden schon immer durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wahrgenommen.

4. Gebotene Kostenbeteiligung bei Dienstleistungen der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle

Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Berliner Polizei ist Bestandteil der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung. Sie unterhält als Serviceeinrichtung einen Beratungsladen in der Otto-Braun-Straße sowie eine Kontaktstelle und ein Bürgertelefon am Standort Platz der Luftbrücke. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört die sicherheitstechnische Beratung im Gebäudebereich zum Schutz vor Einbruch in Wohnungen und Gewerberäume sowie vor RaubIm Rahmen der nächsten Neufassung der Polizeibenutzungsgebührenordnung wird eine Gebühr für aufwändige Beratungen in der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle und für Beratungen vor Ort eingeführt.

Die Einführung einer Gebühr für die polizeiliche Sicherung kommerzieller Sportveranstaltungen wird vom Senat nach Prüfung als nicht praktikabel und angemessen angesehen.

ng erücksichtigt werden. überfällen auf Banken oder Geschäfte.

Im Beratungsladen werden anhand von Ausstellungsstücken Wirkungsweisen von mechanischen und elektrisch gesteuerten Sicherungssystemen erläutert. Selbst erstellte Broschüren und Informationsmaterial des Kriminalpolizeilichen Vorbeugeprogramms des Bundes und der Länder stehen den Besuchern kostenfrei zur Verfügung. Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit ist die Einzelfallberatung auf der Grundlage von Bauplänen oder nach Besichtigung von Privathäusern, Geschäftsräumen, Geldinstituten und öffentlichen Einrichtungen nicht nur des Landes Berlin.

Die Ausgaben für die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle betragen insgesamt etwa 410 000 pro Jahr. Im Beratungsladen werden für jährlich ca. 2 300 Individualberatungen zwei Bedienstete eingesetzt. Die etwa 800 Individualberatungen an sicherungsbedürftigen Objekten erfordern den Einsatz von ebenfalls zwei Dienstkräften. Ein Mitarbeiter bedient das Bürgertelefon mit etwa 11 000 Beratungen jährlich.

Die Sachstandsdarstellung bedarf keiner Stellungnahme des Senats.

Bisher werden die Leistungen der Beratungsstelle den Ratsuchenden nicht in Rechnung gestellt. Im Hinblick auf die erheblichen Kosten hat der Rechnungshof die Senatsverwaltung für Inneres um Prüfung gebeten, ob eine Kostenbeteiligung der Bürger zumindest für bestimmte aufwändige Dienstleistungen eingeführt werden sollte.

Die Senatsverwaltung für Inneres stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass polizeiliche Sicherheitsberatungen vor Ort am Objekt und aufwändige Individualberatungen im Beratungsladen oder in der Kontaktstelle (z. B.

Vor diesem Hintergrund erwartet der Rechnungshof, dass die Senatsverwaltung für Inneres umgehend konkrete Maßnahmen zur Einführung einer Kostenbeteiligung für Dienstleistungen der Kriminalpolizeilichen BeratungsstelSiehe T 142